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Das neue Verpackungsgesetz sieht auch Händler stärker in der Verantwortung

Das neue Verpackungsgesetz sieht auch Händler stärker in der Verantwortung

© fotostorm/iStock

Verpackungen vermeiden, vermindern, verwerten

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) kommt. Ab 12. August 2026 müssen sich viele Unternehmen auf verschärfte Anforderungen in puncto Recycling- und Abfallvermeidung einstellen.

Von Stefan Bottler, 6/2026

Für Franziska Hein ist secondhand erste Wahl – bei vielen ihrer modischen Kleidungsstücke, die sie individuell mit Accessoires aufpeppt, genauso wie bei deren Versand. Wenn die Inhaberin von 089Unique ihre Fashionartikel online verkauft, verstaut sie diese in bereits genutzte Kartons und polstert die Leerräume mit Zeitungspapier aus. „Ich arbeite ausschließlich mit gebrauchten Verpackungen“, sagt die Münchner Unternehmerin.

Das ist aus ökologischer Sicht vorbildlich – im nationalen LUCID-Register muss sie sich dennoch registrieren. Ein solche Registrierung schreibt das Verpackungsgesetz (VerpackG) seit 2019 für fast alle Unternehmen vor. Genau genommen für alle „Erstinverkehrbringer“. Dazu zählt generell jeder, der Waren herstellt, importiert oder – wie zum Beispiel Onlinehändler – zusätzlich verpackt und an Endkunden verkauft oder versendet. Wer Verpackungen erstmals in Deutschland auf den Markt bringt, muss diese online der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Osnabrück melden.

Neues nationales Verpackungsgesetz

Jetzt hat die Bundesregierung eine Novellierung des VerpackG beschlossen. Das neue Gesetz heißt „Verpackungsrecht-/Durchführungsgesetz“ (VerpackDG) und soll die Vorgaben der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) umsetzen, die sich auf nationale Bestimmungen zur Abwicklung der PPWR wie Registrierung und Rücknahme beziehen. Derzeit ist es noch nicht verabschiedet; es soll jedoch zum dem 12. August 2026 in Kraft treten. Denn ab diesem Datum gelten die meisten Pflichten und Anforderungen der PPWR.

IHK-Info: BIHK-Webinar zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 14. Juli 2026

Mit der PPWR verändern sich die Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette – und das grundlegend. Ein BIHK-Webinar zur EU-Verpackungsverordnung am 14. Juli 2026 von 15 bis 16 Uhr be-leuchtet speziell die Anforderungen für den Handel. Anmeldung und weitere Informationen gibt es auf der Website der IHK-Augsburg.

„Die EU-Verordnung verschärft Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung und erhöht für viele Verpackungsmaterialien die Recyclingquoten“, sagt Sabrina Schröpfer, IHK-Referentin für Umweltpolitik: Vorbei sind damit jetzt wohl endgültig die Zeiten, in denen Verpackungen als klassische Low-Interest-Produkte galten, die wenig kosten sollen, ständig verfügbar sein müssen und kaum Arbeit verursachen dürfen. „Heute müssen die Unternehmen Verpackungen mehr Aufmerksamkeit als bisher widmen. Sie sollten in den nächsten Jahren die PPWR-Vorgaben dauerhaft im Blick haben“, empfiehlt deshalb IHK-Expertin Schröpfer. Denn die EU erhöht die Anforderungen kontinuierlich.

Höhere Recyclingquoten, niedrigere Grenzwerte

Für viele Werkstoffe, darunter Glas, Holz, Kunststoff und Metall, gelten feste Recyclingquoten, die in den nächsten Jahren angehoben werden. Ab sofort gelten zudem Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Zusatzstoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber; außerdem dürfen Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, künftig nur noch extrem geringe Mengen an PFAS-Kunststoffen enthalten. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Ansonsten formuliert die PPWR Anforderungen für die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen, schreibt für diese Kennzeichnungen vor und nennt langfristige Ziele für die Minimierung von Gewicht und Volumina ab 2030.

Die EU sieht zudem jedes Unternehmen in der erweiterten Herstellerverantwortung. Als „Hersteller“ gelten unter anderem:
1. Erzeuger, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen,
2. Importeure, die Verpackungen aus Drittländern in der EU absetzen.
3. Groß- und andere Händler, die Verpackungen beziehungsweise verpackte Produkte an private und gewerbliche Endkunden ins EU-Ausland liefern.

Registrierung im Zielland

Wer als „Hersteller“ in den 27 Mitgliedsländern Verpackungen oder verpackte Produkte in den Verkehr bringt, wird von der EU nun stärker in die Pflicht genommen, vor allem im Bereich Business-to-Consumer. In Zukunft müssen sich solche Hersteller in jedem Zielland, in dem sie an private Endkunden verkaufen, auch registrieren lassen. Das Problem: „Wer keinen Standort vor Ort hat, muss diese Aufgabe einem Bevollmächtigten übertragen, der die Registrierung vornimmt und für die Rücknahme ein System beauftragt“, sagt Schröpfer. Möglicherweise wird diese Verpflichtung eines Bevollmächtigten im Rahmen der EU-Vereinfachungspakete zwar noch zurückgenommen. „Doch diese Entscheidung ist noch in der Schwebe,“ so Schröpfer.

IHK-Info: Europäische Verpackungsverordnung PPWR

Auf ihrer Website informiert die IHK – unter anderem mit einem Merkblatt – zur erweiterten Herstellerverantwortung und Verpackungsregulierung.