Von Melanie Rübartsch, IHK-Magazin 7-8/2026
Der Fachkräftemangel bleibt für die oberbayerische Wirtschaft ein drängendes Thema. Doch oft werden die Rekrutierung in Drittstaaten und die Erwerbstätigkeit in Deutschland von komplizierten Visums- oder Anerkennungsprozessen erschwert. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren soll das Einreiseverfahren von außerhalb der Europäischen Union zeitlich verkürzt werden. Und auch bei der Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gibt es Unterstützung. Was Unternehmen wissen müssen:
Fokus 1: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Um Fachkräfte schneller nach Deutschland zu holen, gibt es das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Dafür sind diese 5 Schritte nötig.
Schritt 1: Das Unternehmen stößt das Verfahren mit Vollmacht der betroffenen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde an. Dazu muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Für die Bearbeitung erhebt die Behörde eine Gebühr von 411 Euro.
Schritt 2: Bei IHK-Berufen prüft die IHK FOSA die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsabschlüsse mit vergleichbaren Referenzberufen (s. unten).
Schritt 3: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss der vorgesehenen Beschäftigung ebenfalls zustimmen. Sie prüft, ob die Arbeitsbedingungen den tariflich vereinbarten oder den regional üblichen entsprechen. Gibt die BA innerhalb einer Woche keine Rückmeldung, gilt die Zustimmung als erteilt.
Schritt 4: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung zum Visum. Diese legt die Fachkraft bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland vor und erhält damit innerhalb von 3 Wochen einen beschleunigten Termin zur Beantragung des Visums.
Schritt 5: Ist der Visumantrag gestellt, wird über den Antrag innerhalb von 3 weiteren Wochen entschieden.
Die IHK unterstützt bei dem Prozedere. Mehr Infos gibt „Make it in Germany“.
Fokus 2: Anerkennung von Berufsabschlüssen
Bei der Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses geht es um Vergleichsberufe, die der IHK zugeordnet sind. Zuständig ist die IHK FOSA (Foreign Skills Approval). Es gibt verschiedene Antragsverfahren:
Das Standardverfahren leitet die Fachkraft selbst mit einem Antrag ein. Unternehmen können die Antragstellung unterstützend begleiten. Das Standardverfahren dauert 3 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Gebühr beträgt je nach Aufwand bis zu 600 Euro.
Das beschleunigte Anerkennungsverfahren dauert nur 2 Monate. Es wird meist vom Unternehmen im Rahmen eines „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ angestoßen (s. oben). Die Gebühr beträgt je nach Aufwand zwischen 500 und 1.200 Euro.
Folgeantrag Anpassungsqualifizierung: Wird die im Ausland erworbene Berufsqualifikation als vollwertig anerkannt, ist das Verfahren abgeschlossen. Stellt die IHK FOSA nur eine teilweise Gleichwertigkeit fest, kann das Unternehmen die Fachkraft nachqualifizieren und binnen 5 Jahren einen Folgeantrag stellen. Dazu braucht der Arbeitgeber einen Qualifizierungsplan. Der Folgeantrag kostet zwischen 100 und 300 Euro.