Lehre aus schlechten Erfahrungen
Die HiPP GmbH & Co. Vertrieb KG in Pfaffenhofen an der Ilm, die zu den Unterzeichnern der Stellungnahme gehört, hat ihre Werbebotschaften bereits angepasst. „Bei Umweltaussagen sind wir mittlerweile zurückhaltend, weil wir schon schlechte Erfahrungen gemacht haben“, sagt Evi Weichenrieder, die bei HiPP die Nachhaltigkeitskommunikation leitet. „2024 haben wir Produkte als klimapositiv beworben – auf Basis ambitionierter Ziele und messbarer Ergebnisse: Wir haben mehr CO2 vermieden, reduziert und kompensiert, als wir verursacht haben.“
Alle Botschaften überprüft
Im Dialog mit Verbrauchern zeigte sich jedoch, dass Kunden den Begriff und die dahinterliegende Methodik vielfach als zu komplex wahrnahmen. Gleichzeitig kritisierten Nichtregierungsorganisationen die Berechnungssystematik einzelner Klimazertifikate grundsätzlich. In der Folge haben die Nachhaltigkeits-, Marketing-, Vertriebs- und Rechtsabteilungen gemeinsam alle Nachhaltigkeitsbotschaften überprüft – in Broschüren, auf Verpackungen, online und in Marketingtexten.
„Nachhaltigkeit und Bio-Qualität sind für HiPP zentrale Werte“, betont Weichenrieder. „Wir wollen dies auch weiterhin kommunizieren – klar, glaubwürdig und EmpCo-konform. Wo das nicht verlässlich möglich ist, üben wir bewusst Zurückhaltung.“
Transparentere Labels entwickelt
In der EmpCo sogar eine Chance sieht die ClimatePartner GmbH in München. Die Beratung unterstützt Firmenkunden bei Strategien zum Klimaschutz und gibt dafür eigene Labels aus. Das frühere Label „klimaneutral“ geriet noch vor der EmpCo in die Kritik, weil für Verbraucher nicht klar war, auf welcher Grundlage das Label vergeben wurde. Das Unternehmen reagierte mit transparenteren Labels: „ClimatePartner certified“ verlangt klare unternehmensbezogene Reduktionsziele und nachweisliche Reduktionsmaßnahmen. Wer kompensiert, kann das Label „Finanzieller Klimabeitrag“ nutzen.
EmpCo macht Labels robuster
„Aktuell passen wir die neuen Labels final auf die EmpCo-Vorgaben an, überprüfen dabei auch bereits vergebene Labels, haben den vorgeschriebenen neutralen Dritten an Bord und unterstützen unsere Kunden mit Checklisten und Webinaren“, sagt Dennis Uieß, Leiter Research und Development. Um Engagement für den Klimaschutz sichtbar zu machen, seien Labels wichtig. Zudem motivierten sie zu mehr Klimaschutz. Bisher hätten aber klare Regeln gefehlt. „Durch die EmpCo werden Labels robuster und glaubwürdiger“, sagt Uieß. „Für uns und unsere Kunden ist das trotz des Mehraufwands ein gutes Zeichen.“
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IHK-Info: Die EmpCo im Überblick
Grundsätzlich gilt die EmpCo nur für die Kommunikation zwischen Unternehmen und Konsumenten (B2C). Bei Aussagen, mit denen Firmen sowohl End- als auch Geschäftskunden ansprechen, kann sie aber ebenfalls einschlägig sein. Wichtige Vorgaben sind:
- Allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „ressourcenschonend“, „fair“, „grün“ oder „öko“ sind verboten. Aussagen müssen spezifiziert sein und nachgewiesen werden können. Staatlich anerkannte Nachhaltigkeitssiegel oder anerkannte Umwelt- oder Nachhaltigkeitshöchstleistungen dürfen weiter kommuniziert werden. Diese drücken sich etwa in den EU- oder staatlichen Bio- oder Eco-Labels wie dem Blauen Engel, in der Energieeffizienzgrafik oder im EMAS-Audit aus.
- Spezifische Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen – zum Beispiel „Für die Herstellung dieses Joghurtbechers wurde zu 100 Prozent Energie aus regenerativen Quellen genutzt“ – sind zulässig, müssen aber belegt sein.
- Hinweise auf zukünftige Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen sind erlaubt, wenn erklärt wird, wie sie erreicht werden. Hier sind Maßnahmenpläne, messbare Fortschritte in einem definierten Zeitrahmen, regelmäßige Überprüfungen der Fortschritte zu veröffentlichen.
- Die Bewerbung von kompensationsbasierter Klimaneutralität ist verboten. Eigene nachweisbare CO2-Einsparungen und Reduzierungen dürfen kommuniziert werden.
- Umwelt- und Sozialsiegel von privaten Anbietern müssen mit einem Sachverständigen, dessen Kompetenz und Unabhängigkeit auf internationalen, unionsweiten oder nationalen Normen und Verfahren beruhen, erarbeitet und fortlaufend überwacht werden. Die Kriterien müssen transparent und nachvollziehbar sein. Die Siegel müssen allen gewerblichen Unternehmen offenstehen.
Die Leistungen des Siegelnutzers sind regelmäßig zu überprüfen. Nichteinhaltung der Anforderungen führt zu Sanktionen oder Löschung. Die Vergabe des Siegels wird vom Siegelgeber mit dem Siegelnehmer und dem Sachverständigen zu dritt geprüft. Individuelle Siegel ohne ein System oder selbst kreierte siegelähnliche Logos – etwa grüne Blätter – sind verboten.
- Firmennamen und Marken oder Logos, die wie eine allgemeine Umweltaussage wirken, werden vom EU-Gesetzgeber ausdrücklich nicht privilegiert.
- Verstöße gegen die EmpCo können in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit Unterlassungen oder Zuerkennung von Schadenersatzansprüchen geahndet werden. Bei EU-weiten Verstößen sind auch der Rückruf der Ware oder Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes möglich.