Gesetzliche Vorgaben sowie Anforderungen von Kunden, Geschäftspartnern und Finanzinstituten erhöhen den Bedarf an transparenter Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Auch viele kleine und mittlere Unternehmen werden mit Nachhaltigkeitsanfragen konfrontiert oder möchten ihre Nachhaltigkeitsleistung anhand geeigneter Kennzahlen systematisch erfassen.

Unser Ratgeber bietet einen Überblick über relevante Anforderungen, die CSRD, den neuen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard der EU (Voluntary Standard, VS) sowie kostenfreie Unterstützungsangebote.

Inhalt

Aktuell: Was gilt künftig in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Digitales Portal zur Unterstützung der Unternehmen

Die Kommission soll ein digitales Portal für direkt und indirekt berichtspflichtige Unternehmen zur Verfügung stellen, in welchem Leitfäden bzw. weitere Unterstützung zur Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Portal soll mit den Online-Unterstützungsportalen der Mitgliedstaaten - in Deutschland voraussichtlich mit der Online-Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex - verbunden werden.

Wann greifen die Vorgaben des VS und der CSRD?

VS und ESRS im Vergleich: Welche Unterschiede gibt es?

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
VS (Voluntary Standard) ESRS (Europeans Sustainability Reporting Standards)

Art des Standards

Frewilliger Berichtsstandard

Verbindlicher Berichtsstandard im Rahmen der CSRD

Zielgruppe

Nicht direkt berichspflichtige Unternehmen

CSRD-pflichtige Unternehmen

Zweck

Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen für Kunden, Banken, Investoren und Geschäftspartner

Erfüllung der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichtspflicht

Anwendungsbereich

Unternehmen, die freiwillig berichten möchten oder Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen

Unternehmen, die künftig unter die CSRD-Berichtspflicht fallen

Prüfung des Berichts

Nicht vorgesehen

Gesetzlich vorgesehene externe Prüfung

Ziel

Verhältnismäßige und freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Einheitliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa

Welche Chancen bietet ein Nachhaltigkeitsbericht?

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere für Unternehmen ein Thema, die selbst oder deren Kunden der CSRD unterliegen. Doch nicht nur der Gesetzgeber verlangt zunehmend von Unternehmen die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Auch Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner und andere Stakeholder verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.

Ein Nachhaltigkeitsbericht bietet daher vielseitige Chancen und lohnt sich ggf. auch, wenn das eigene Unternehmen nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist:

  • Mit Hilfe des Nachhaltigkeitsberichts kann Nachhaltigkeit strukturiert im Unternehmen verankert werden und gegenüber unterschiedlichen Stakeholdern strukturiert kommuniziert werden.
  • Nachhaltigkeit wirkt sich vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung von Sustainable Finance positiv auf Kapitalbeschaffung, Kostenstrukturen und Absatzvolumen aus.
  • Der langfristige Unternehmenserfolg und -wert lässt sich nicht mehr einzig aus der Finanzsituation beurteilen, sondern muss insbesondere die Chancen und Risiken eines Unternehmens im Zusammenspiel mit seinem Umfeld reflektieren. So stehen Umwelt-, Sozial- und Governance-Belange in enger Wechselwirkung mit der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

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Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?

Kleine und mittlere Unternehmen, fallen zwar nicht unter die neue gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Doch immer mehr Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner, (zukünftige) Mitarbeiter und andere Stakeholder verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Ein neuer freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen, der sogenannte "voluntary SME-Standard" (VSME) will auf diese Bedürfnisse eingehen. Die LfU/BIHK Handlungshilfe " 5 Schritte zum VSME-Bericht " führt praxisnah durch die einzelnen Schritte der freiwilligen Berichterstattung nach VSME - von Zieldefinition über Datenerhebung bis zur Kommunikation - und und bietet Checklisten, Tipps und Beispiele zur Umsetzung

Es handelt sich um kostenfreies Angebote im Umwelt- und Klimapakt Bayern, die vom Infozentrum UmweltWirtschaft im LfU gemeinsam mit den bayerischen IHKs entwickelt wurden.

Die Bundesregierung stellt mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex ein kostenfreies Angebot für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung – bestehend aus drei zentralen Elementen:

  • der DNK-Plattformzur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach ESRS/VSME
  • den DNK-Checklisten
  • dem DNK Sustainability Campus

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist oftmals ein bestehendes Umweltmanagementsystem und die entsprechende Berichterstattung der Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über die EMAS-Umwelterklärung werden beispielsweise bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards abgedeckt. Weitere Informationen zum Zusammenspiel des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements finden Sie im EMAS-Leitfaden der bayerischen IHKs und auf der Ratgeberseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.

Für berichtspflichtige Unternehmen bietet die LfU/BIHK Handlungshilfe „10 Schritte zur CSRD“ eine Schritt für Schritt Anleitung zur Umsetzung der neuen Vorgaben der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Neben einem Überblick über die neuen Anforderungen stellt die Handlungshilfe Tipps zur Umsetzung, praktische Beispiele und Checklisten zum Abhaken bereit.

FAQ

Ein Nachhaltigkeitsbericht informiert über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung sowie über entsprechende Ziele und Maßnahmen.

Künftig sind vor allem große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Nettoumsatz berichtspflichtig.

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die Berichtsstandards für Unternehmen, die unter die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) fallen. Der VS (Voluntary Standard) ist ein freiwilliger Standard für Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind und Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten.

Der VS richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Wertschöpfungskette bereitstellen müssen. Er soll einen praxisnahen und verhältnismäßigen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen.

Veranstaltungen zum Thema

29.09.2026

14. Bayerischer CSR-Tag

14:00-18:00 Uhr, Veranstalter: Bayerische IHKs & Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

09.10.2026

Spotlight Nachhaltigkeitsberichterstattung

11:00-12:30 Uhr (Online), Veranstalter: DIHK

CSRD: Was ändert sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

csrd_themenforum_2022

Unsere Referentinnen und Referenten stellen die neue EU-Richtlinie inkl. der EU-Berichtsstandards vor und erläutern, was Unternehmen tun können, um sich auf die neuen Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben einzustellen.