VS: Der freiwillige Standard für Unternehmen
Viele Unternehmen sind nicht direkt von der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen, werden jedoch zunehmend nach Nachhaltigkeitsinformationen gefragt.
Mit dem Voluntary Standard (VS) hat die EU-Kommission erstmals einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard als delegierte Verordnung verabschiedet. Er basiert auf dem bisherigen Entwurf, dem sogenannten VSME-Standard, und erweitert dessen Anwendungsbereich deutlich. Während der VSME ursprünglich für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten vorgesehen war, gilt der neue VS für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten.
Der Hintergrund: Viele Unternehmen sind zwar nicht selbst berichtspflichtig, erhalten aber Anfragen von Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern zu Nachhaltigkeitsthemen. Der VS soll hierfür einen europaweit einheitlichen und verhältnismäßigen Rahmen schaffen.
Zudem soll der VS Unternehmen in der Wertschöpfungskette entlasten. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden grundsätzlich nur die Informationen bereitstellen müssen, die der VS vorgibt. Darüber hinausgehende Datenanforderungen sollen durch den sogenannten „Value Chain Cap“ begrenzt werden.
Aktueller Stand:
Der VS wurde am 21. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 24. September 2026 („am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung“) in Kraft. Der sogenannte „Value Chain Cap“ (also die Obergrenzen für die Wertschöpfungskette für Unternehmen mit bis zu 10 bzw. mehr als 10 Beschäftigten) gilt ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.