Vorübergehende Ausfuhr MIT einem Carnet ATA/CPD
- Bevor die Ware die EU verlässt
Nachdem Sie das
Carnet online beantragt
haben, stellt die IHK, sofern alle Angaben vollständig und richtig sind, das Carnet aus. Bitte planen Sie hier eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche ein. Das Carnet muss dann noch vom Carnet-Inhaber unterschrieben werden.
Die notwendige Nämlichkeitssicherung (Prüfung der Identität der Ware durch den Zoll) führt die zuständige Ausfuhrzollstelle durch. Diese eröffnet das Carnet-Verfahren.
Hinweis: Die Blöcke D, E und F auf den Einlageblättern sind vom Vertreter, der mit dem Carnet ins Ausland reist, erst unmittelbar vor Grenzübertritt auszufüllen und dann, wenn möglich in Gegenwart des Zollbeamten, zu unterschreiben. Über der Unterschrift muss der volle Name des Vertreters leserlich angegeben werden.
- Vorübergehende Ausfuhr aus der EU
Tipp: Beachten Sie die Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen und planen Sie eine Abfertigungsdauer auf der Reise (auch auf Flughäfen) ein.
Die Ausgangszollstelle (EU-Ausgangszollstelle) entnimmt das Ausfuhrblatt und bestätigt die tatsächliche Ausfuhr durch Eintrag im Carnet.
- Vorübergehende Einfuhr im Drittland
Bei der Einreise ins Bestimmungsland entnimmt der Grenzzoll (Drittland) das Einfuhrblatt und bestätigt die Einfuhr im Carnet.
- Wiederausfuhr aus dem Drittland
Bei der Rückreise entnimmt der Grenzzoll (Drittland) das Wiederausfuhrblatt und bestätigt die Wiederausfuhr im Carnet.
Am Ende der Reise bestätigt die EU-Grenzzollstelle die Wiedereinfuhr der Waren. Die im Carnet bestätigte Wiedereinfuhr gilt als Nachweis, dass die Ware sich wieder in der Europäischen Union befindet. Das kann wichtig sein, wenn der Zoll aus dem Drittland beanstandet, die Ware sei nicht wieder ausgeführt worden.
Hinweis Transit: In bestimmten Fällen benötigen Sie Transitblätter, z.B. bei Messen in der Schweiz.
Erledigte bzw. nicht mehr benötigte Carnets müssen an die IHK zurückgegeben werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr minus einen Tag.
Die Carnets werden mit sämtlichen Unterlagen, die das Carnet betreffen, von der IHK mindestens drei Jahre - gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer - zuzüglich einer Frist von drei Monaten aufbewahrt und dann vernichtet.
Sollten Sie das Carnet zur weiteren Ablage in Ihren Unterlagen wünschen, können wir es Ihnen innerhalb dieser dreimonatigen Frist zum endgültigen Verbleib aushändigen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, carnet@muenchen.ihk.de.
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