Länder & Märkte
Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
Sie sind schon auf dem emiratischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu den VAE aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – VAE, Visa und Investieren in den VAE.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen der VAE geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU in die VAE gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Die Regierung der VAE hat verfügt, dass beim Carnet-Verfahren Strafen (max. auf den dreifachen Warenwert) festgesetzt werden können, wenn:
- die Wiederausfuhr später – als durch den Zoll festgelegt – erfolgt ist
- die Carnetformulare dem Zoll bei der Einfuhr oder Wiederausfuhr nicht zur Abfertigung vorgelegt wurden
- der Zoll nicht schriftlich darüber informiert wurde, dass die Waren nicht wieder ausgeführt wurden
Adresse für die Benachrichtigung:
The UAE Federal Customs Authority
P.O. Box 111333, Dubai (UAE)
Tel.: + 97143119900
Fax + 97143930199
- der Wert der Waren falsch angegeben ist. Dies kann zur Beschlagnahmung der Ware oder zur Strafverfolgung führen.
Für den Fall, dass eine der oben genannten Verfehlungen begangen wird, sind die Zollgesetze bzw. deren Umsetzungsregularien anzuwenden. Wird die Ware bei der Wiederausfuhr dem VAE-Zoll nicht zur Abfertigung präsentiert, kann der dortige Zoll die Ware sofort mit einer Strafe von bis zu 5.000 AED belegen. Zu den angegebenen Strafen muss die seit dem 1. Januar 2018 eingeführte Mehrwertsteuer von fünf Prozent hinzugerechnet werden, sofern die Ware nicht wieder ausgeführt wird.
Quelle: DIHK
Weitere Informationen zum Carnet A.T.A. erhalten Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Carnet A.T.A. - Vorübergehende Ausfuhr von Waren ohne Zollkaution).
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus den VAE in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Einfuhr nach Deutschland).
Geschäftsreisende aus den VAE benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in den VAE beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für emiratische und nicht-emiratische Staatsbürger mit Wohnsitz in den VAE finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Auslandsvertretungen in den VAE (Schengen Visa).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS Global.
Die AHK Golfregion bietet dazu einen Visa-Service an (Business Visa).
Quellen: Deutsche Auslandsvertretungen in den VAE, AHK Golfregion (Stand: November 2018)
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen aufhalten.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der VAE für deutsche Staatsbürger erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (VAE: Reise- und Sicherheitshinweise) und der emiratischen Konsularbehörden in Deutschland.
Quelle: Auswärtiges Amt (Stand: November 2018)
Sie möchten in den VAE längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem emiratischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten der Regierung der VAE erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in den VAE.
Die einzelnen Emirate haben teilweise eigene Portale für die Anwerbung ausländischer Investoren:
- Dubai: Dubai FDI
- Abu Dhabi: Abu Dhabi Investment Office
- Sharjah: Invest in Sharjah
Daneben gibt es in den VAE eine Vielzahl von Freihandelszonen, die günstige Investitionsbedingungen bieten. Eine Übersicht finden Sie auf den Webseiten der AHK Golfregion (Firmengründung in einer Freihandelszone)
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK Golfregion) mit Sitz in Dubai und Abu Dhabi zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in den VAE mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Des Weiteren unterstützt das bayerische Repräsentanz-Büro in Abu Dhabi bayerische Unternehmen bei Expansionsplänen in die VAE und beim Networking mit lokalen Wirtschaftspartnern.
Am 1. Januar 2018 wurde in den VAE eine Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer von fünf Prozent auf Waren und Dienstleistungen eingeführt.
Die Steuer wird auch auf Importe erhoben, die im Land verbleiben.
Den Gesetzestext, der den Anwendungsbereich sowie die Ausnahmeregelungen und besonderen Bestimmungen festlegt, finden Sie auf den Webseiten des Finanzministeriums der VAE (Federal Law No. 8 of 2017 on VAT).
Weiterführende Informationen zum Thema Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer in den VAE bekommen Sie auf den Webseiten der AHK Golfregion (Umsatzsteuer).
Quellen: DIHK, AHK Golfregion
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK Golfregion)
- Repräsentanz des Freistaats Bayern in den VAE
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu den VAE
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in den VAE
- Auswärtiges Amt: Vertretungen der VAE in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu den VAE
- Portal MENA: Länderseite VAE
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite VAE