Mitglieder des neuen IHK-Regionalausschusses stehen fest
Im Landkreis Ebersberg waren rund 12.000 Unternehmen aufgerufen, 17 Sitze im IHK-Regionalausschuss an 28 Kandidierende zu vergeben. Vier Kandidierende ziehen erstmals in den neu gewählten Ausschuss ein. 13 bisherige Mitglieder, die erneut kandidiert hatten, wurden wiedergewählt – darunter auch die amtierende Regionalausschussvorsitzende Sonja Ziegltrum. Der IHK-Regionalausschuss Ebersberg liegt mit einem Altersdurchschnitt von 47 Jahren unter dem Durchschnitt aller IHK-Regionalausschüsse in Oberbayern von 49 Jahren. Beim Anteil der Unternehmerinnen sticht der Landkreis Ebersberg oberbayernweit heraus: Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Mitglieder des neu zusammengesetzten IHK-Regionalausschusses sind Frauen.
Um die Wirtschaftsstruktur der Region repräsentativ abzubilden, kommen drei Mitglieder des Regionalausschusses aus der Wahlgruppe „Industrie, Verkehr und Logistik“, fünf aus der Gruppe „Handel und Gastgewerbe“ sowie neun aus dem „Sonstigen Dienstleistungsgewerbe“. Die 17 Mitglieder setzen sich in den kommenden fünf Jahren ehrenamtlich für die Interessen der Wirtschaft im Landkreis Ebersberg ein. In seiner konstituierenden Sitzung am 10. Juni wird der IHK-Regionalausschuss seinen neuen Vorsitz wählen. Der oder die Vorsitzende sowie ein weiteres vom Regionalausschuss zu wählendes Mitglied erhalten automatisch einen Sitz in der IHK-Vollversammlung.
Von den vier Direktkandidierenden aus dem Landkreis für die IHK-Vollversammlung, die von den über 400.000 IHK-Mitgliedsunternehmen in ganz Oberbayern gewählt wird, konnten sich Monika Hobmeier und Klara Arévalo Medina durchsetzen. Die IHK-Vollversammlung wählt am 8. Juli ihr neues Präsidium.
Insgesamt kandidierten in Oberbayern rund 650 Vertreter aus der Wirtschaft für mehr als 400 ehrenamtliche Mandate, darunter 350 Sitze in den 20 IHK-Regionalausschüssen. Die IHK-Wahl findet alle fünf Jahre statt.
Die IHK ist die gesetzliche Vertretung der gewerblichen Wirtschaft. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und über 90 vom Staat übertragene öffentliche Aufgaben zu erfüllen.