„Fairen Wettbewerb gibt es nur mit vergleichbaren Regeln für alle. Das gilt selbstverständlich auch für die Fahrdienste. Deshalb halten wir die Einführung eines sogenannten Mindestbeförderungsentgeltes für angemessen. Wir hoffen, dass sich morgen auch der Münchner Stadtrat zu fairen Regeln bekennt“, so Gößl. Der IHK-Chef begrüßt zudem die Ausweitung des Tarifkorridors, die dem Taxigewerbe bei bestellten Fahrten mehr Flexibilität im Beförderungsentgelt einräumt. Dadurch wird dessen Wettbewerbsfähigkeit im Markt gestärkt.
Gößl betont weiter: „Für eine Millionenstadt wie München ist die Vielfalt an Mobilitätsangeboten, die ineinandergreifen, notwendig. Ziele in und um München müssen für jedermann auch individuell gut erreichbar sein. Das funktioniert aber nur, wenn die Fahrdienste vergleichbare Regeln haben und sich auch daran halten – ob das die Preisgestaltung betrifft oder auch arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften.“
Die IHK erwartet von der neuen Stadtpolitik sowie dem Rathaus ein deutliches Zeichen, Regeln für fairen Wettbewerb auf den Straßen durchzusetzen. „Solange die Politik in Deutschland an einem regulierten öffentlichen Verkehr festhält, müssen die Regeln für alle Wettbewerber gleich sein und Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen“, mahnt Gößl.