BIHK-Chef Gößl: „Wegfall des Energieverbrauchsdeckels lässt Wirtschaft aufatmen"
Dennoch fehlt auch in der Neuregelung die vollständige Rückführung des Gesetzes auf europäische Vorgaben. Das bedeutet weiterhin zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft in Bayern und Deutschland im Vergleich zu unseren EU-Nachbarn. So bleibt die Gesetzesreform, was die bürokratische Entlastung der Wirtschaft betrifft, hinter den Erwartungen der Unternehmen zurück und wird damit den Vereinbarungen zum Bürokratieabbau aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht. BIHK-Chef Gößl kritisiert, dass es nicht – wie von der Wirtschaft gefordert – gelungen sei, Datenerhebungs-, Berichts- und Meldepflichten aus dem Energieeffizienzgesetz und dem Energiedienstleistungsgesetz zu bündeln und aufeinander abzustimmen. „Allein die parallele Existenz dieser beiden Gesetze bringt weiterhin unnötige Komplexität, Unstimmigkeiten und Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen mit sich. Eine weitere Entschlackung des Energieeffizienzgesetzes im Zuge des parlamentarischen Verfahrens ist deshalb dringend angeraten“, so der BIHK-Hauptgeschäftsführer.