Pressemeldung vom 24.06.2026

Energieeffizienzgesetz: Signal für realistischere Klimapolitik

Die bayerische Wirtschaft ist erleichtert, dass die vom Bundeskabinett verabschiedete Neuregelung des Energieeffizienzgesetzes keinen starren Energieverbrauchsdeckel mehr vorsieht. Dessen Wegfall hatte die Wirtschaft nachdrücklich gefordert. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) bewertet die Gesetzesreform als Signal für eine realistischere Klimapolitik der Bundesregierung. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) erklärt: „Ein vorgegebener Endenergieverbrauch von 1.876 Terawattstunden im Jahr 2030 hätte der Wirtschaft einen bedrohlichen Schrumpfungskurs verordnet und das in Zeiten, in denen wir Wirtschaftswachstum dringend benötigen. Energieeffizient zu wirtschaften, Energie zu sparen und dadurch Kosten zu senken sind im ureigenen Interesse unserer Unternehmen. Für mehr Klimaschutz braucht es deshalb keine verordneten Kappungen beim Gesamtenergieverbrauch.“

BIHK-Chef Gößl: „Wegfall des Energieverbrauchsdeckels lässt Wirtschaft aufatmen"

Dennoch fehlt auch in der Neuregelung die vollständige Rückführung des Gesetzes auf europäische Vorgaben. Das bedeutet weiterhin zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft in Bayern und Deutschland im Vergleich zu unseren EU-Nachbarn. So bleibt die Gesetzesreform, was die bürokratische Entlastung der Wirtschaft betrifft, hinter den Erwartungen der Unternehmen zurück und wird damit den Vereinbarungen zum Bürokratieabbau aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht. BIHK-Chef Gößl kritisiert, dass es nicht – wie von der Wirtschaft gefordert – gelungen sei, Datenerhebungs-, Berichts- und Meldepflichten aus dem Energieeffizienzgesetz und dem Energiedienstleistungsgesetz zu bündeln und aufeinander abzustimmen. „Allein die parallele Existenz dieser beiden Gesetze bringt weiterhin unnötige Komplexität, Unstimmigkeiten und Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen mit sich. Eine weitere Entschlackung des Energieeffizienzgesetzes im Zuge des parlamentarischen Verfahrens ist deshalb dringend angeraten“, so der BIHK-Hauptgeschäftsführer.

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