Pressemeldung vom 23.03.2026

IHK München vehement gegen neues Beschäftigtendatengesetz

Die IHK für München und Oberbayern spricht sich vehement gegen Pläne der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) aus, ein Beschäftigtendatengesetz einzuführen. "Das Gesetz wird schlichtweg nicht gebraucht. Bayern hat bereits 2018 vorgemacht, wie es besser geht, und in seinem Datenschutzgesetz auf Landesebene auf überflüssige Regelungen zu Beschäftigtendaten bewusst verzichtet", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Gößl: "Überflüssiges neues Bürokratiemonster"

Die bestehenden Regeln, darunter auch die EU-KI-Verordnung, reichen nach IHK-Ansicht aus. Auch Arbeitsverträge können von Betrieben und Arbeitnehmern genutzt werden, um rechtliche Klarheit beim Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. "Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist keine verpflichtende EU-Vorgabe. Ein überflüssiges neues Bürokratiemonster muss gestoppt werden," so Gößl.

Ein erster Versuch des Bundesarbeitsministeriums im Jahr 2024, ein Beschäftigtendatengesetz einzuführen, war bereits damals am breiten Widerstand aus der betrieblichen Praxis gescheitert.

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