Gößl: "Überflüssiges neues Bürokratiemonster"
Die bestehenden Regeln, darunter auch die EU-KI-Verordnung, reichen nach IHK-Ansicht aus. Auch Arbeitsverträge können von Betrieben und Arbeitnehmern genutzt werden, um rechtliche Klarheit beim Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. "Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist keine verpflichtende EU-Vorgabe. Ein überflüssiges neues Bürokratiemonster muss gestoppt werden," so Gößl.
Ein erster Versuch des Bundesarbeitsministeriums im Jahr 2024, ein Beschäftigtendatengesetz einzuführen, war bereits damals am breiten Widerstand aus der betrieblichen Praxis gescheitert.