Pressemeldung vom 11.03.2026

IHK gegen Regelungsaufbau bei Mutterschutz für Selbstständige

Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat sich in ihrer gestrigen Sitzung gegen Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, den Mutterschutz für Selbstständige bis hin zu Tätigkeitsverboten gesetzlich zu regeln.

Letzte Vollversammlungssitzung der aktuellen Wahlperiode / IHK-Wahl ab 13. April

Die unternehmerische Freiheit für Selbstständige in Mutterschutz und Elternzeit müsse bewahrt und gestärkt werden, heißt es in dem Positionspapier, das der IHK-Ausschuss Unternehmerinnen vorbereitet hatte. Stattdessen sei es notwendig, selbstständige Frauen frühzeitig und umfassend über die bestehenden freiwilligen Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu informieren.

„Wie in der Debatte um die Altersvorsorge für Selbstständige setzt die IHK klar auf das Prinzip der eigenverantwortlichen Vorsorge und nicht auf staatliche Vorschriften“, sagt Ingrid Obermeier-Osl, IHK-Vizepräsidentin und Vorsitzende des IHK-Ausschusses Unternehmerinnen. „Die Einführung von verpflichtenden arbeitnehmerähnlichen Sozialleistungen für Selbstständige wäre ein Systembruch und ein schlechtes Zeichen für unternehmerische Freiheit und Selbstbestimmtheit“, so die IHK-Vizepräsidentin.

Des Weiteren sprach sich die IHK-Vollversammlung für eine bessere Vermittlung von digitalen Kompetenzen im gesamten Bildungssystem aus. Dringend notwendig sei unter anderem die Stärkung von Daten-, KI- und Medienkompetenz in den Schulen.

Die gestrige Sitzung der Vollversammlung war die letzte der aktuellen IHK-Wahlperiode. Ab 13. April sind die IHK-Mitgliedsunternehmen in Oberbayern aufgerufen, neue Vertreter in die Parlamente der Wirtschaft zu wählen. Die IHK-Vollversammlung konstituiert sich am 8. Juli und wählt dann ein neues Präsidium. Die bevorstehende Wahlperiode dauert bis Mitte 2031. Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf dem IHK-Kandidatenportal unter www.ihkwahl2026.de abrufbar.

Die IHK für München und Oberbayern ist die gesetzliche Vertretung von über 400.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Oberbayern. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu vertreten und dabei die Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die Vollversammlung ist demokratisch von allen IHK-Mitgliedern gewählt und das höchste Organ der IHK.

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