Von Eva Müller-Tauber, 4/2026
Wer unternehmerisch tätig ist, möchte sich vor allem auf sein eigentliches Geschäft konzentrieren und sich möglichst wenig mit bürokratischen Vorgaben auseinandersetzen müssen. Besonders Soloselbstständige und sehr kleine Betriebe, bei denen sich ausschließlich oder vorwiegend die Unternehmer selbst um alles kümmern oder alternativ teure externe Experten konsultieren, haben es schwer, alle rechtlichen und steuerlichen Vorgaben zu erfüllen.
Das hat der Gesetzgeber in einigen Bereichen erkannt und unter anderem schon länger eine sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) eingeführt. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Vereinfachung für sehr kleine Unternehmen. Wer sie nutzt, darf auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und muss dementsprechend auch keine an das Finanzamt abführen. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug.
100.000 Euro im laufenden Jahr
Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmer-Regelung wesentlich überarbeitet. „So wurden etwa die Grenzwerte angehoben. Auch müssen Kleinunternehmer keine E-Rechnungen schreiben, wenngleich sie E-Rechnungen von Geschäftspartnern annehmen müssen“, erläutert IHK-Steuerexpertin Mira Pezo. Der Umsatz im Vorjahr darf mittlerweile höchstens 25.000 Euro (bisher: 22.000 Euro) betragen. Im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 100.000 Euro. „Allerdings hat die Überschreitung des unterjährigen Grenzwertes nun Konsequenzen“, warnt die Steuerfachfrau. Sobald dieser tatsächlich überschritten ist, wird der Unternehmer automatisch umsatzsteuerpflichtig, auch während des Jahres.
Schon der Umsatz, mit dem der Grenzwert von 100.000 Euro überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Dieser sollte dann auch gleich mit der entsprechenden Umsatzsteuer abgerechnet werden. Wichtig: „Ab diesem Zeitpunkt sind die allgemeinen umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten zu beachten.“
Hohe Betriebsausgaben kontraproduktiv
Auch lohne sich die Kleinunternehmerregelung nicht für jeden sehr kleinen Betrieb, gibt Pezo zu bedenken. „Wer hohe Betriebsausgaben hat, viel anschaffen muss, etwa für ein Café mehrere Stühle und Tische, für den ist sie möglichweise nicht vorteilhaft.“ Die Expertin rät daher, individuell im Vorfeld zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung wahrzunehmen.