Wohnimmobilienverwalter Erlaubnisantrag | IHK München
Online-Antragstellung für Wohnimmobilienverwalter
Die Tätigkeit als gewerblicher Wohnimmobilienverwalter ist seit 1. August 2018 erlaubnispflichtig nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO. Zuständige Erlaubnisbehörde in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) ist die IHK für München und Oberbayern. Hier können Sie Ihren unterschriebenen Erlaubnisantrag sowie die zugehörigen Unterlagen (im pdf-Format) hochladen.