Berufsbildung ohne Grenzen

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung

Die weltweite wirtschaftliche Vernetzung bringt es mit sich: Im Ausland gesammelte Erfahrungen und erworbene Kompetenzen werden zunehmend erwünscht, an mancher Stelle sogar vorausgesetzt.

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© Erwin Lorenzen / pixelio.de

Bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit können nach Berufsbildungsgesetz im Ausland verbracht werden (§2 Abs. 3 BBiG). Voraussetzung ist, dass diese Aufenthalte dem jeweiligen Ausbildungsziel dienen. Zur Unterstützung dieser Lernaufenthalte gibt es verschiedene Förderprogramme. Die bekanntesten sind ERASMUS+ für Mobilitätsmaßnahmen innerhalb Europas oder auch xchange für Austausche innerhalb des deutschsprachigen europäischen Raums. Zusätzlich gibt es länderspezifische Ausbildungs- und Austauschmaßnahmen durch AHKs (z. B. nach Hong Kong) und Stiftungen (z. B. in die USA).

Ausbildung weltweit

Seit Herbst 2017 ist mit "Ausbildung weltweit" ein neues Pilotprojekt für Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder ins Leben gerufen worden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Ausbildungsbetriebe oder andere, nichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung. Gefördert werden über dieses Projekt ähnlich wie bei Erasmus+ Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Ausbildungspersonal und vorbereitende Besuche. Die Zeiträume und Antragsfristen entnehmen Sie bitte der Projektwebsite.