Finanzverwaltung

Google-Quellensteuer ist vom Tisch

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Es gibt keine Google-Quellensteuer in Bayern. Dies wurde am 14. März 2019 auf Bund-Länder-Ebene geklärt. Unternehmen, die GoogleAds geschaltet haben, müssen auf diese Beträge keine Quellensteuer bezahlen.

Steuernachzahlungen für Online-Werbung rückwirkend für bis zu sieben Jahre sind jetzt endgültig vom Tisch. Im Februar 2019 hatten Medienberichte für Unmut gesorgt, wonach die bayerische Finanzverwaltung bei Unternehmen rückwirkend Quellensteuer für bei ausländischen Online-Konzernen gebuchte Werbedienstleistungen gefordert hat. Dabei ging es um drohende Steuernachzahlungen, zum Beispiel auf GoogleAds, in Höhe von 15 Prozent. Noch im Februar hat das Bayerische Finanzministerium mitgeteilt, dass die betroffenen Fälle offen gehalten und damit die Steuernachzahlungen vorerst nicht fällig wurden. Nun wurde auf Veranlassung Bayerns bundeseinheitlich geklärt, dass inländische Werbetreibende keinen Steuereinbehalt bei Online-Werbung vornehmen müssen.

Die IHK München hat in dieser Frage konstruktive Gespräche mit dem Bayerischen Finanzministerium geführt, um Nachteile für den Digital-Standort Bayern abzuwenden.