Wagner fordert weiterhin Augenmaß der Kommunen
“Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen und auch im Landkreis an sich zunehmen. Als Folge drehen sich die Diskussionen in den Gemeinderäten dann schnell um die Gewerbesteuer”, so Wagner. Sie gibt jedoch zu bedenken: “Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unternehmen ohnehin wenig Spielraum. Ihre Liquidität brauchen sie für Zukunftsinvestitionen und Innovationen. Jede zusätzliche Belastung, jede Steuererhöhung kommt jetzt zur Unzeit. Daher ist es gut, dass es im Landkreis im vergangenen Jahr keine Erhöhung gab und auch im Vergleich zu 2013 nur vier Kommunen kleinere Erhöhungen vorgenommen haben. Das Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke und finanziell gut ausgestatte Betriebe garantieren langfristig sichere Steuereinnahmen.”
Die IHK kritisiert zudem, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten. Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK. Die Kommunen im Landkreis müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamtbelastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwachsen.
Nach der Corona-Krise mit deutlichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen lag das Aufkommen im Berchtesgadener Land im Jahr 2023 mit 78 Millionen Euro um 40 Prozent über dem Niveau von 2019. Von der angegebenen Summe führen die Landkreis-Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder ab, im vergangenen Jahr waren das acht Millionen Euro. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2023 für 44 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen im Berchtesgadener Land.
Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2023 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgen die Gemeinden Berglern und Wartenberg im Landkreis Erding mit jeweils 450 Prozent sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent. Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seiner Gemeinden höchsten Hebesätzen ist Erding (363 Prozent).
Grundlage der IHK-Auswertung sind die Daten (Stand: 31.12.2023) zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen, die regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht werden.