IHK Berufspflichten

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

immobilienverwalter

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen Sie bestimmte Berufspflichten erfüllen (fortlaufend).

In Bayern ist die zuständige Behörde die IHK für München und Oberbayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg).

Inhalt

Überblick

ImmobilienmaklerDarlehensvermittlerBauträger/-betreuerWohnimmobilienverwalter
Prüfungspflicht (jährlich)NeinNeinJaNein
Prüfungsbericht einreichen
  Online 
Alternativ: Negativerklärung einreichen
 Online 
Weiterbildungspflicht (alle 3 Jahre)Ja
NeinNein
Ja

Prüfungsbericht/Negativerklärung

Weiterbildung

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Rechtsgrundlagen