Wie bewertet die IHK München die Werberegeln zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitsclaims?
Intransparente, unwahre und irreführende Werbung mit Umweltaussagen war schon bisher nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten.
Die EmpCoRL und ihre Umsetzung im UWG bringt inhaltlich nichts Neues, schafft aber neue Rechtsunsicherheit.
Die Green Claims Richtlinie riskiert darüber hinaus neue Kosten für alle Unternehmen, gerade auch kleine, innovative und Ressourcenbindung, wo nichts wirklich Neues geschaffen wird, sondern "Altes" nachreguliert wird.
Zusammengefasst:
Die Empowerment of Consumers Richtlinie reguliert, was nach deutschem Wettbewerbsrecht bereits verboten war (was die Rechtsprechung beweist). Die Green Claims Richtlinie wäre eine weitere Überregulierung und damit Wettbewerbsverzerrung
Angaben zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität haben heutzutage einen so wichtigen Einfluss auf das Kaufverhalten wie Angeben zum Preis. Deshalb ist es richtig, dass fairer Wettbewerb nachvollziehbare und beweisbare Angaben voraussetzt, weil der Konsument nur so über die wesentlichen Merkmale der getätigten Umweltaussage auch hinreichend informiert wird.
Die aktuelle Rechtsprechung hat dafür auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage hohe Anforderungen an klima- und umweltbezogene Werbeaussagen entwickelt. Ürbelegungen zu und Forderungen nach weiteren und immer neuen Reglementierungen zum Thema sollten dies berücksichtigen. Insbesondere sollte nicht übersehen werden, dass die geplanten aufwendigen sowie zeit- und kostenintensiven Zulassungsverfahren im Werbegeschäft, das gerade von seiner Aktualität und Schnelllebigkeit lebt, mutmaßlich einseitig für KMU nachteilig sind. Der berechtigte Kampf gegen Greenwashing sollte nicht zu Greenhushing führen.