Neues zur Betriebsrente

Das ist neu bei der Betriebsrente.

Vom 1. Janaur 2018 an gilt ein neues Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Gewerkschaften und Arbeitgeber können künftig per Tarifvertrag betriebliche Altersversorgung in Unternehmen vereinbaren. Zu den Details der neuen Regelungen siehe den Link rechts zur Internetseite der Bundesregierung.

Zudem sieht das Gesetz vor, die Regeln zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riesterrente auszubauen und zu vereinfachen.