Corona: Finanzielle Unterstützung für Unternehmen
Corona nagt bei vielen Unternehmen an der Substanz. Die Hilfsangebote sind groß. Informieren Sie sich, ob Soforthilfe, Schnellkredit, LfA-Kredit oder Schutzschirm für Sie passen.
Inhalt
Zuschüsse/Förderprogramme
- Übersicht: Welche Hilfe gibt es für welche Unternehmen?
- Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe
- Novemberhilfe und Dezemberhilfe
- Neustarthilfe für Soloselbständige
- Härtefallhilfen
- Sonderhilfe Weihnachtsmärkte
- Unterstützung für die Kulturschaffende
- Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen
- Bundesförderung zur Um- und Aufrüstung von Raumluftanlagen
Kredite
Eigenkapital
Sonstiges
Welche Hilfe gibt es für welche Unternehmen
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Hilfsprogrammen. Doch was eignet sich für wen?
Hier eine kurze Übersicht:
- Soloselbständige und kleine Unternehmen:
- Firmen mit 5 bis 10 Mitarbeitern:
- Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitern:
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern:
- Großunternehmen und Konzerne:
- Staatliche Direktbeteiligung
Beachten Sie auch den Entscheidungsfinder des Bundeswirtschaftsministeriums, der Sie dabei unterstützen soll, die richtige Wirtschaftshilfe zu finden.
Termine: Wann läuft welche Corona-Hilfe aus?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) | Antragstellung möglich bis (Ablaufdatum) | Besonderheit | Link zum Programm |
---|---|---|---|
Überbrückungshilfe III Plus | 31.03.2022 | Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022 | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html |
Überbrückungshilfe IV | 15.06.2022 | Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15.05.2022 | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html |
Neustarthilfe Plus( Juli bis September) | 31.03.2022 | Anträge auf Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 können bis 31.03.2022 (verlängert) stellen | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html |
Neustarthilfe Plus (Oktober bis Dezember) | 31.03.2022 | Die Antragsfrist für Oktober bis Dezember 2021 endet am 31.03.2022(verlängert) Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31.03.2022 verlängert. | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus-Q4/neustarthilfe-plus-q4.html |
Neustarthilfe 2022 (Januar bis März) | 15.06.2022 | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html | |
Neustarthilfe 2022(April bis Juni) | 15.06.2022 | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html | |
Förderstelle: LfA Förderbank Bayern | |||
Corona-Schutzschirm-Kredit | 15.06.2022 | bis zu 500.000 Euro | https://lfa.de/website/de/foerderangebote/Coronavirus/index.php |
Corona-Schutzschirm-Kredit | 30.04.2022 | mehr als 500.000 Euro | |
Universalkredit | 15.06.2022 | bis zu 500.000 Euro, mit 80%er Haftungsfreistellung | |
Universalkredit | 30.04.2022 | mehr als 500.000 Euro mit 80%er Haftungsfreistellung | |
LfA-Bürgschaft | 15.06.2022 | bis zu 500.000 Euro auf Basis der Bundesreglung Bürgschaften mit Bürgschaftssatz von bis zu 90% | |
LfA-Bürgschaft | 30.04.2022 | mehr als 500.000 Euro auf Basis des Bundesregelung Bürgschaften mit Bürgschaftssatz von bis zu 90% | |
Corona-Kredit - Gemmeinnützige | 30.04.2022 | ||
Akutkredit ohne Konsolidierungskonzept | 30.06.2022 | ||
Corona-Erleichterungen bei LfA-Bürgschaften | 30.06.2022 | ||
Förderstelle: KfW | |||
KfW-Sonderprogramm 2020: Unternehmerkredit (037/047) | 30.04.2022 | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/ | |
ERP-Gründerkredit-Universell mit Haftungsfreistellung (075/076) | 30.04.2022 | ||
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855) | 30.04.2022 | ||
KfW-Schnellkredit 2020 (078) | 30.04.2022 | ||
Weitere Hilfen | |||
StMWI Bayernfonds | 30.04.2022 | Entscheidend ist nicht das Datum der Antragstellung, sondern das der tatsächlichen Gewährung der Maßnahme | https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/bayernfonds/ |
BMWK: Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) | 30.04.2022 | https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/WSF/wirtschaftsstabilisierungsfonds.html | |
BayBG: Startup-Shield Bayern (Säule II) | 15.05.2022) | https://www.baybg.de/loesungen/spezialprogramme | |
BayBG: Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern | 15.05.2022 | Die angebotenen Beteiligungen wenden sich an etablierte Mittelstandsunternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro | https://www.baybg.de/loesungen/spezialprogramme |
StMWI: Härtefallhilfen | 15.06.2022 | Für die Härtefallhilfe wird grundsätzlich der Zeitraum November 2020 bis März 2022 (Leistungszeitraum) beachtet | https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/bayern.html |
Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe wurde bis 30.6.2022 verlängert. hier.
Die "außerordentliche Wirtschaftshilfe" oder Novemberhilfe
Die Programme Novemberhilfe und die Bayerische Oktoberhilfe sind abgeschlossen. Anträge sind nicht mehr möglich.
Neustarthilfe Plus / Neustarthilfe 2022
Die Neustarthilfe wurde bis 30.06.2022 verlängert.
Mehr Informationen zur Neustarthilfe.
Härtefallhilfen
- Ziel:
Es soll Unternehmen geholfen werden, die bisher durch das Raster der Hilfsprogramme gefallen sind und deren wirtschaftliche Existenz durch die Pandemie bedroht ist.
- Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung orientiert sich an der Fixkostenregelung der Überbrückungshilfen. Sie beträgt in der Regel maximal 100.000 Euro.
NEU:
Der Förderzeitraum wurde verlängert und richtet sich nach der Überbrückungshilfe IV. Damit können die Fördermonate November 2020 bis einschließlich Juni 2022 beantragt werden. - Die Frist zur Einreichung der Anträge ist der 15. Juni 2022.
- Wer kann Anträge stellen?
- Unternehmen und Selbständige aller Branchen, die ihre Betriebsstätte in Deutschland haben, bei einem Finanzamt in Deutschland gemeldet sind und ertragssteuerlich in Bayern geführt werden. Ebenso gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Soloselbständige und selbständige Angehörige freier Berufe müssen im Haupterwerb tätig sein.
- Anders als bei den Überbrückungshilfen sind im Einzelfall auch Unternehmen und Selbständige, die nach dem 31. Oktober 2020 neu gegründet worden sind bzw. ihre Tätigkeit aufgenommen haben, antragsberechtigt.
- Was sind die Antragsvoraussetzungen? Die Antragsvoraussetzungen und das Verfahren sind im Wesentlichen bundesweit identisch, einzelne Aspekte können jedoch von den einzelnen Ländern jedoch individuell geregelt werden.
- Voraussetzungen in Bayern:
Das antragstellende Unternehmen darf keine Berechtigung für andere Corona-Wirtschaftshilfen im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2022 haben (insbesondere Überbrückungshilfen, Neustarthilfe sowie November-/Dezemberhilfe). Darüber hinaus muss es eine existenzbedrohende Situation aufgrund der Corona-Krise nachweisen.
- Voraussetzungen in Bayern:
- Wie kann man den Antrag stellen?
In Bayern müssen Anträge durch einen "Prüfenden Dritten" (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte) gestellt werden. Der Antrag wird von diesem elektronisch über das Portal der Corona-Wirtschaftshilfen www.haertefallhilfen.de gestellt. - Wie läuft das Antragsverfahren?
Zuständige Bewilligungsstelle ist – wie schon bei der Überbrückungshilfe – die IHK für München und Oberbayern. Die Gewährung der Härtefallhilfe erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage von Empfehlungen einer sog. "Härtefallkommission". Diese besteht aus drei Vertretern der bayerischen Wirtschaft und prüft unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums die Härtefallförderung im Einzelfall.
- Hinweis:
In Bayern wird die Härtefallhilfe auf der Basis einer Einzelfallentscheidung in Form einer Billigkeitsleistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Auf die Gewährung der Leistungen besteht daher kein Rechtsanspruch.
Weiterführende Informationen:
- Nähere Informationen zur Bayerischen Härtefallhilfe und die aktuelle Richtlinie zur Gewährung der Bayerischen Härtefallhilfe finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (StMWi).
- Informationsblatt zur Härtefallhilfe des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
- Das Antragsportal und die FAQs zur Härtefallhilfe finden Sie unter www.haertefallhilfen.de .
Programm für die Kultur
- Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
- 2,5 Mrd. Euro stehen für den Neustart von Kutlurveranstaltungen zur Verfügung. Es besteht aus einer Wirtschaftslichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Sie gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. 7.2021 und dem 31. März 2022. Mehr Informationen zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.
- Sonderfonds des Bundes für Kinos
Weitere Informationen zu Unterstützungen für Kulturschaffende:
Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen
Der Ausfallfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen wird auch in Bayern angewandt.
Für wen gibt es Unterstützung?
- Der Fonds entschädigt bei Ausfällen, die aus Corona-bedingten behördlichen Verboten gewerblicher Messen und Ausstellungen entstehen.
- Zeitraum: Die Veranstaltung muss zwischen dem 22. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 abgesagt werden.
- Abgesichert werden bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einem Höchstbetrag von 8 Mio. Euro pro Veranstaltung.
Erstattungsfähig sind
- Miet- und Pachtkosten für Veranstaltungsstätten
- mobile Infrastruktur
- veranstaltungsbezogene Kosten für Personal, Marketing und Kommunikation.
- Nicht erstattungsfähig sind Teilausfälle oder die Reduzierung der Teilnehmerzahl.
Voraussetzung:
- Die Veranstaltungen müssen vorab elektronisch registriert werden.
Bundesförderung zur Um- und Aufrüstung von Raumluftanlagen
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur Corona-gerechten Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gestartet. Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen, Träger von öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent von Bund, Ländern oder Kommunen finanziert werden.
Kredite zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und für Unternehmen in Schwierigkeiten
Im KfW-Sonderprogramm werden Unternehmen unterstützt. Die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen.Im KfW-Schnellkredit betragen
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro)
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro)
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Regeln zu den KfW-Krediten.
Tipp: Zur kurzfristigen Liquiditätsverbesserung kann bei bereits beantragten KfW-Förderdarlehen (darunter der KfW-Schnellkredit) auf Antrag über die Hausbank die Dauer der tilgungsfreien Anlaufzeit von einem auf zwei Jahre erhöht werden.
Förderung durch die LfA (Bayern)
Die LfA bietet den Schnellkredit für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern. Mehr Infos dazu weiter oben sowie hier:
LfA Schnellkredit
Der LFA Schnellkredit kann bis zum 30. Juni 2022 gewährt werden.
Darüber hinaus hilft die LfA Unternehmen mit dem Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungsfreistellung. Er wird zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ausgereicht. Auch der Corona-Schutzschirm-Kredit wird bis zum 30.6.2022 gewährt.
- Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro
- Angehörige der Freien Berufe
- Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren
- Was wird finanziert?
- Investitionen und Betriebsmittel bis zu 100 %
- Wie hoch ist der Darlehensbetrag?
- 10.000 Euro bis max. 10 Millionen Euro
- Wer übernimmt das Kreditausfallrisiko?
- Die LfA übernimmt 90% des Kreditausfallrisikos, die restlichen 10% trägt die Hausbank (90-prozentige Haftungsfreistellung)
- Wie läuft das Verfahren?
- Das Unternehmen beantragt den Kredit bei seiner Hausbank. Diese führt eine entsprechende Risikoprüfung durch.
- Bis zu einem LfA-Kreditrisiko von 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren, die LfA verzichtet auf eine eigene Risikoprüfung.
- Der Kreditantrag wird von der LfA geprüft, zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt.
- Laufzeit:
- bis zu 6 Jahren mit flexiblen Tilgungsfreijahren
- Wo beantrage ich den Kredit?
- Bei meiner Hausbank
Die LfA unterstützt auch mit Bürgschaften.
- Bürgschaften werden bis zum 30.6.2022 gewährt.
- Antragsberechtigt: Mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe
- Bürgschaften der LfA können grundsätzlich auch für Betriebsmittel beantragt werden.
- Der maximale Bürgschaftssatz liegt – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie bei Konsolidierungsdarlehen – bei aktuell einheitlich 90 Prozent des Kreditbetrages.
- Bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt auch das vereinfachte Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren wie beim Schutzschirmkredit mit LfA-Risiko bis 500.000 Euro (siehe oben).
- Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich.
- Auf eine persönliche Mithaftung kann verzichtet werden, soweit in diese nicht problemlos eingewilligt werden kann.
- Beantragung: Bei der Hausbank
- Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Weitere LfA-Förderprogramme:
Universalkredit
- zur Finanzierung von Investitionen, Warenlagern und Betriebsmitteln, für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen
- Haftungsfreistellungssatz von 60 auf 80% angehoben
- Der Universalkredit wird bis zum 30.6.2022 gewährt.
Weitere LfA-Förderprogramme:
Akutkredit
- für Konsolidierungen und Umschuldungen
- Wegen Corona wird auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts verzichtet, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund Corona vorliegen und sie die Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt.
- Der Akutkredit kann bis zum 30.6.2022 gewährt werden.
Schnelle und kostenfreie Information insbesondere zu Liquiditätshilfen bietet die LfA-Förderberatung unter Tel.: 089 / 21 24 – 1000, E-Mail: info@lfa.de.
Bei Bedarf wird die LfA-Task Force eingeschaltet, deren Experten die Krisensituationen analysieren, die betrieblichen Schwachstellen mit dem Unternehmen besprechen und Lösungswege aufzeigen. Nähere Infos finden Sie hier:
LfA Task Force
Förderung durch die KfW (Bund)
Unternehmen können den KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten. Mehr Infos weiter oben und hier:
KfW-Schnellkredit
Genutzt werden können zudem bewährte Förderinstrumente. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet diverse Darlehensprogramme als KfW- und ERP-Unternehmer- bzw. Gründerkredite an. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich bei der Hausbank (Banken und Sparkassen).
Erleichterungen bei KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit
Seit April 2020 gelten u.a. diese Anpassungen:
- Für Kredite bis 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 10 Jahre erhöht. Sie haben also länger Zeit, um den Kredit zurückzuzahlen.
- Für Kredite über 800.000 Euro wird die Kreditlaufzeit von max. 5 auf max. 6 Jahre erhöht.
- Auf Wunsch zahlen Sie statt 1 Jahr jetzt 2 Jahre lang nur Zins, keine Tilgung – zu Beginn senkt das Ihre regelmäßige Belastung.
Die KfW hat eine Hotline für gewerbliche Kredite eingerichtet: 0800 539 9001
In bereits laufenden Kreditengagements bleibt aber die Hausbank Ihr erster Ansprechpartner!
In der Corona-Krise hat die KfW ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen grundsätzlich ausgeweitet. Dazu gehören:
- KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen
- ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen
Alle KfW-Förderkredite können die Unternehmen unverändert über ihre Hausbanken beantragen. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen.
KfW und Kreditwirtschaft haben vereinbart, den Antragsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Für die Gewährung von Haftungsfreistellungen wird die Risikobewertung der Hausbank übernommen.
Alle Infos zu den KfW-Corona-Hilfen
Tipps für eine schnelle Bearbeitung - Klären Sie den Finanzierungsbedarf in Ihrem Unternehmen mit Ihrem Steuerberater/Berater und anschließend mit der Hausbank.
- Informieren Sie sich über die aktuellen Corona-Förderprogramme und deren Konditionen und Voraussetzungen bei LfA und KfW:
Corona-Hilfen der KfW (Bund)
Corona-Hilfen der LfA (Bayern) - Fügen Sie dem Antrag die Bilanz 2018 bei
- Fügen Sie dem Antrag auch die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) 2019 bei.
- Fügen Sie einen Liquiditätsplan bei.
Corona-Hilfen der KfW (Bund)
Corona-Hilfen der LfA (Bayern)
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
Der WSF dient der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Der WSF richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.
Der WSF sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):
- Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.
- Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals.
Für Garantien und sonstige Gewährleistungen für Bankkredite sowie Rekapitalisierungen bis zu einem Volumen von 100 Millionen Euro gelten im WSF standardisierte Konditionen.
Bayernfonds
Der Bayernfonds dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Bayern durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Die Förderung läuft bis zum 31.12.2021, soll aber laut bayerischem Wirtschaftsministerium verlängert werden. Mehr Informationen hier.
Transformationsfonds Bayern
Unter dem Dach der vom Bayerischen Wirtschaftsministerium gestarteten Veranstaltungsreihe "Unternehmen in der Transformation - Durchstarten trotz Corona-Krise" wurde u.a. der Transformationsfonds Bayern angekündigt.
Die mit dessen Umsetzung betraute LfA Förderbank Bayern bestätigt dazu: "Wir haben unsere Finanzierungshilfen zielgerichtet auf eine Unterstützung der bayerischen Unternehmen bei der Bewältigung der doppelten Herausforderung der Corona-Krise und der sich beschleunigenden Transformationsprozesse ausgerichtet.
Mit dem Transformationsfonds Bayern wird ein neues Instrument geschaffen, um die Eigenkapitalbasis der mittelständischen Unternehmen in Bayern zu verbessern."
Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen: Kein Ordnungsgeldverfahren
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten.
Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Corona-Wirtschaftshilfen in Bayern
Corona-Hilfen sind nicht pfändbar
Bitte beachten Sie: Corona-Hilfen sind nicht von der Bank pfändbar. Sollten Sie Probleme haben, weisen Sie der Bank dieses Informationsblatt vor.
Mehr zum Corona-Virus
- Überblick: Informationen für die Wirtschaft in der Corona-Pandemie
- Überbrückungshilfe
- Corona: Welche Unternehmen sind von Schließungen und Co wie betroffen
- Steuererleichterungen im Zuge der Corona-Krise
- Corona - so bereiten Sie sich auf das Kreditgespräch mit Ihrer Bank vor
- Krisennavigation: Steuern durch die Krise
- Liquiditätsplanung für Ihr Unternehmen
- Kurzarbeit, Grundsicherung, Arbeitszeit und Arbeitnehmerüberlassung