Fachkundeprüfung für Omnibusunternehmer/innen
Sie wollen im gewerblichen Omnibusverkehr tätig werden? Als angehende/r Omnibusunternehmer/in unterliegen Sie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
So qualifizieren Sie sich als Omnibusunternehmer/in
Sie wollen im gewerblichen Omnibusverkehr tätig werden? Als angehende/r Omnibusunternehmer/in unterliegen Sie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Damit müssen Sie folgende Berufszugangsbedingungen erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung
Für Informationen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit ist unser Referat „Berufszugang“ zuständig. Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter„Markt- und Berufszugang“.
Nachweis der fachlichen Eignung – Prüfung ja oder nein?
Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen eines Omnibusunternehmens. Für diesen Nachweis müssen Sie eine entsprechende Fachkundeprüfung ablegen.
Keine Prüfung müssen Sie ablegen:
- wenn Sie eine Abschlussprüfung in einem der Ausbildungsberufe oder Studiengänge absolviert haben, die in unserem Merkblatt aufgelistet sind.
- wenn Sie eine mehrjährige nicht untergeordnete leitend Tätigkeit in einem Omnibusunternehmen nachweisen können. Genauere Voraussetzungen finden Sie in unserem
In diesem Fall stellen Sie bitte Online einen Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses bzw. leitende Tätigkeit.
Umschreiben von alten Fachkundebescheinigungen
Sie haben bei der IHK für München und Oberbayern eine Fachkundeprüfung für Omnibusunternehmer vor dem Inkrafttreten der Berufszugangsverordnung vom 21.06.2000 abgelegt?
Sie können Ihre Bescheinigung mit einem Online Antrag entsprechend umschreiben lassen.
Sollten Sie jedoch damals Ihre Prüfung bei einer anderen IHK abgelegt haben, bitten wir Sie, sich diesbezüglich dorthin zu wenden. Das Umschreiben von Fachkundebescheinigungen ist immer Sache der IHK, welche die Bescheinigung ausgestellt hat.
Die Fachkundeprüfung
Schriftliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen mit jeweils zwei Stunden Dauer:
· Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen
· Fallstudie mit offenen Fragen
Mündliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung dauert circa eine halbe Stunde. Details zu den
Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr.
Online-Prüfungsanmeldung und Prüfungsgebühr
Online-Anmeldung: Hier können Sie sich zur Fachkundeprüfung Personenverkehr anmelden
Sie erhalten daraufhin eine offizielle Anmeldungsbestätigung, eine schriftliche Einladung und einen Gebührenbescheid.
Die Gebührenübersicht finden Sie hier
Anmeldeschluss. Der Anmeldeschluss zu den Prüfungen ist 14 Tage vor dem Prüfungstermin.
Prüfungsvorbereitung
Um die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse im Hinblick auf den Omnibusverkehr zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern. Detaillierte Informationen dazu bietet Ihnen unserMERKBLATT „Informationen zum Berufszugang im gewerblichen Omnibusverkehr“
Zudem lesen Sie bitte zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr den „Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr“.
Anmeldung zur Prüfungseinsicht
Für die Prüfungseinsicht gibt es pro Monat zwei Sammeltermine – einen Termin vor dem 15. jedes Monats um 10:00 Uhr und einen Termin nach dem 15. jedes Monats um 14:00 Uhr.
Hier können Sie sich online zu einem dieser Termine anmelden, um Einsicht in Ihre Prüfung zu nehmen.
Anmeldung zur Prüfung
Antrag Umschreibung und Anerkennungen
- Online Antrag auf Anerkennung
Dieser Antrag ist gebührenpflichtig
Vorübergehend können leider keine Anträge auf Anerkennung der fachlichen Eignung auf Grundlage einer leitenden Tätigkeit angenommen werden. Wir bedauern dies sehr und bitten um Ihr Verständnis. Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Herrn Andreas Schmidt, 089/5116-1242. - CHECKLISTE_Anerkennung