Von Stefan Bottler, 4/2026
Das neue Logo am Fachgeschäft Place of Vape in Germering zieht alle Blicke auf sich: Zwei halbrunde Pfeile signalisieren seit dem 1. Januar 2026 Käufern von Einweg-E-Zigaretten, auch Vapes genannt, dass dieser Standort ausgediente Vapes zurücknimmt. „Ich sammle diese in einer Box unweit der Kasse und gebe den Inhalt regelmäßig in den örtlichen Wertstoffhöfen ab“, sagt Inhaberin Susan Sarikaya. Sie erfüllt damit bereits die Anforderungen des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Die Einzelhändlerin hat auch ihr Verkaufsteam über die neuen Vorschriften informiert. Es weiß längst, dass für Einweg-Vapes ab Juli 2026 dieselben Vorschriften wie für alle anderen Elektro- und Elektronikprodukte gelten: Der Endkunde kann sie an jeder Verkaufsstelle zurückgeben.
Aufmerksamkeitsstarke Logos
Ihre Kunden spricht Sarikaya ebenfalls darauf an und informiert. Auf ihrer Homepage erinnert sie zudem an die gesetzlich vorgeschriebene Rückgabepflicht von Altbatterien. „Denn auch Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden“, mahnt die Einzelhändlerin.
Das neue ElektroG ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Novellierung, die neue EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt, soll die Rückgabe von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten weiter vereinfachen. Der Handel wird verpflichtet, die Rücknahme mit farbigen Logos aufmerksamkeitsstark an stationären Standorten, aber auch in Onlineshops zu kommunizieren. Die Wertstoffhöfe müssen sicherstellen, dass ausschließlich geschultes Personal die Geräte entgegennimmt; der Verbraucher darf diese nicht mehr ungeprüft in die Container werfen.
Rücknahmelösung aufbauen
Ein besonderes Augenmerk richtet der Gesetzgeber dabei auf Einweg-E-Zigaretten. Jeder Händler, der solche Produkte verkauft, muss diese nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2026 unentgeltlich zurücknehmen. „Von dieser Neuerung sind auch zahlreiche Tankstellen, Tabakshops und Kioske betroffen“, sagt IHK-Umweltreferentin Sabrina Schröpfer. „Viele von ihnen haben bislang nur E-Zigaretten und keine anderen Elektroprodukte verkauft. Sie haben daher bislang aufgrund ihrer in der Regel kleinen Verkaufsfläche von unter 400 Quadratmetern noch keine Rücknahmelösung gebraucht und müssen diese jetzt aufbauen.“
Generelle Rücknahmepflicht
Weil Einweg-Vapes fest verbaute Lithium-Akkus enthalten, müssen sie vollständig entsorgt werden und dürfen ebenso wie Batterien nicht im Restmüll landen. Denn wenn die Akkus beschädigt werden, droht Brandgefahr. Der Gesetzgeber hat die Händlerpflichten dabei weit gefasst. Die Shops müssen ausgediente Produkte auch dann zurücknehmen, wenn die Verbraucher sie anderswo erworben haben und keine neuen Vapes kaufen wollen.
Grundsätzlich sind Einweg-E-Zigaretten umstritten. Viele Umweltschützer und Politiker halten diese Wegwerfprodukte für pure Ressourcenverschwendung und würden sie am liebsten verbieten. „Solche Vorstöße wurden bereits vor der Novellierung des ElektroG gestartet und werden sich in Zukunft wiederholen“, sagt Schröpfer. „So hat Bayern bereits 2023 im Bundesrat einen Antrag zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten gestellt.“