Welche Musterverträge benötige ich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern?
Wenn Sie nicht auf Dauer als Solo-Selbstständiger arbeiten, kommen Sie nicht umhin, Mitarbeiter einzustellen. Den Arbeitsvertrag dürfen Sie theoretisch mündlich abschließen. Das ist allerdings nicht empfehlenswert, da die getroffenen Vereinbarungen dann nur schwer nachweisbar sind. Außerdem hat der Arbeitnehmer grundsätzlich gemäß dem Nachweisgesetz einen Anspruch darauf, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. Den Arbeitsvertrag dürfen Sie frei gestalten, soweit nicht zwingende Mindestbedingungen durch Gesetz oder einen geltenden Tarifvertrag vorgeschrieben sind. Ausführliche Informationen, was bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten ist, finden Sie unter
Einstellung von Arbeitnehmern
Arbeitsvertrag unbefristet
Eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag ohne Besonderheiten wie Befristung oder Teilzeit halten wir für Sie bereit.
Bei der Vereinbarung einer Teilzeit-Beschäftigung sind einige Besonderheiten zu beachten.
Befristeter Arbeitsvertrag
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen befristetabzuschließen. Dabei macht das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) folgende Unterschiede:
- Befristung mit sachlichem Grund: Wenn ein sachlicher Grund vorliegt, der eine Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (z. B. Elternzeitvertretung, bestimmtes Projekt etc.), dürfen Sie den Arbeitsvertrag befristen. Die Dauer der Befristung ergibt sich aus dem Sachgrund. Auch befristete Verlängerungen des Arbeitsvertrages sind dann wirksam möglich, wenn auch für diese weitere Befristung ein Sachgrund vorliegt.
- Sachgrundlose Befristung: Eine sachgrundlose Befristung ist nur bei Neueinstellungen erlaubt. Hier dürfen Sie das Arbeitsverhältnis maximal für zwei Jahre befristen. Bis zur Maximaldauer von zwei Jahren können kürzere Verträge auch bis zu dreimal verlängert werden.
Tipp: Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss in Schriftform vereinbart werden, sonst ist die Befristung unwirksam und es ergibt sich automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Ausführliche Informationen zum Thema befristete Arbeitsverträge finden Sie unter
Befristung von Arbeitsverträgen - Was ist zu beachten?
Geringfügige Beschäftigung / Mini-Job
Eine entgeltgeringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“) liegt vor, wenn ein Mitarbeiter nicht mehr als 520 Euro brutto pro Monat (Stand: 01.Oktober 2022) verdient.
Auch Minijobs sind „normale“ Arbeitsverhältnisse, für die die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten. Minijobber haben somit wie andere Arbeitnehmer unter anderem Anspruch auf den Mindestlohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub.
Besonderheiten gelten ausschließlich für die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses. Ausführliche Informationen zu Minijobs finden Sie unter
Minijobs: Wie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geregelt sind
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Freie Mitarbeiter beschäftigen
Freie Mitarbeiter sind für Unternehmen praktisch. Sie werden dann beauftragt, wenn entsprechende Aufgaben vorhanden sind, aber sie gehören nicht zu den Arbeitnehmern des Unternehmens. Ob es sich tatsächlich um eine freie Mitarbeit handelt, oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt (Stichwort: Scheinselbständigkeit), ist mitunter schwierig abzugrenzen. Beachten Sie unseren Ratgeber zur
Scheinselbständigkeit
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Musterverträge können lediglich Anregungen geben. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Muster Vertrag Freie Mitarbeit
Kündigung
Wer Mitarbeiter beschäftigt, kommt manchmal nicht umhin, Kündigungen auszusprechen. Wann eine Kündigung in Betracht kommt, welche Fristen gelten und was sonst noch zu beachten ist finden Sie unter:
Kündigung im Arbeitsrecht
In manchen Fällen soll der Arbeitsvertrag zwar nicht beendet, aber wesentliche Teile verändert werden. In diesen Fällen kann eine Änderungskündigung notwendig sein.
Wenn mit dem Arbeitnehmer Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wird, kommt auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht.
Streitbeilegung mit Arbeitnehmern
Sie möchten bei Streitigkeiten mit ihren Arbeitnehmern nicht vor einem Arbeitsgericht verhandeln? Dafür eignet sich eine Mediationsklausel im Arbeitsvertrag.
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