Muster

Bestätigung eines Verbrauchers zum Vorzeitigen Tätigwerden bei Dienstleistungen

Werden Verträge über Dienstleistungen, wie Maklerverträge, Werkverträge, Reparaturverträge per Brief, Telefax, E-Mail, via Internet oder auch außer Haus geschlossen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Werden die Arbeiten aufgenommen, ehe die Widerrufsfrist abgelaufen ist, erlischt das Widerrufsrecht nicht. Will der Auftragnehmer seinen Anspruch auf Vergütung nicht verlieren, sollte er sich vom Verbraucher eine Bestätigung zum vorzeitigen Tätigwerden geben lassen. Hier finden Sie ein Muster.

Bestätigung Verbraucher zum Vorzeitigen Tätigwerden bei Dienstleistungen ‎