Positionen

Positionen der IHK für München und Oberbayern im Überblick

Die Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft gegenüber der Politik ist eine der Kernaufgaben der IHK München und Oberbayern. Wir setzen uns bei den Verantwortlichen in Landes- und Bundesregierung für die Belange der oberbayerischen Wirtschaft ein.

Dank unserer engen Verzahnung mit der Wirtschaft in München und Oberbayern wissen wir, was „unsere“ Unternehmen in den oberbayerischen Regionen bewegt. Dieses Wissen bringen wir aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein. Umgekehrt werden wir von den politischen Entscheidungsträgern als wichtiges Sprachrohr der Wirtschaft wahrgenommen und gehört.

Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle wirtschaftspolitische Themen, zu denen die IHK in der jüngsten Vergangenheit Stellung bezogen hat.

Themenbereiche

Außenwirtschaft

Europa braucht eine neue Agenda für Wettbewerbsfähigkeit. Es gilt, sich in einer neuen globalen Weltordnung gut aufzustellen. Denn die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa gerät im globalen Wettbewerb immer stärker unter Druck. Initiativen wie die Lissabon-Strategie und Europa 2020 sollten die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern; die damals angestrebten Ziele wurden jedoch großenteils nicht erreicht.

Nur wenn es Europa gelingt, die nachhaltige Transformation der Wirtschaft mit globaler Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden, werden andere Regionen diesem Modell folgen. Europa muss es nicht besser wissen, sondern besser machen! Offenheit und Vernetztheit im globalen Handel sind dabei ebenso wichtig für den Wirtschaftsstandort Europa wie die Versorgungssicherheit mit bezahlbarer Energie und Rohstoffen oder die technologische Souveränität bei Schlüsseltechnologien. Aus Sicht der Wirtschaft sind eine effiziente Regulierung und Verwaltung, die Innovationen, Investitionen und Wirtschaften erleichtern, unabdingbar.

In der Position "Die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern" hat die DIHK konkrete Forderungen aufgelistet, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa zu verbessern.

Zum Positionspapier "Die Wettbewerbsfähigkeit Europas sichern"

Bildung

Wirtschaft alarmiert über schlechtes Ergebnis deutscher Schüler beim PISA-Test

Deutsche Schüler haben beim PISA-Test schlecht wie nie abgeschlossen. Die von der OECD 2022 erhobenen Daten wurden im November 2023 veröffentlicht. Nach den PISA-Ergebnissen haben 15jährige in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften noch nie so schwach abgeschnitten.

Die PISA-Studie bestätigt auf wissenschaftlicher Ebene, was Ausbildungsunternehmen seit Jahren beobachten: Die Mängel in den grundlegenden Kompetenzen sind alarmierend und bereiten der bayerischen Wirtschaft große Sorgen. Die durch PISA erneut beschriebene Bildungsmisere erschwert es den Betrieben enorm, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Denn eine erfolgreiche Ausbildung fängt bereits in der Schule an.

Aus Sicht der Wirtschaft gibt es keinen Erkenntnisnotstand, sondern es besteht Handlungsbedarf. Das neue Positionspapier der DIHK zur schulischen Bildung legt aus Sicht der Wirtschaft dar, was getan werden muss, um junge Menschen besser auf den Berufseinstieg und die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten. Das Papier enthält Empfehlungen zur Verbesserung der schulischen Bildung. Ziel ist, junge Menschen fit für den Start einer Ausbildung zu machen und ihren Bildungserfolg zu sichern.

Zum Positionspapier "Schulische Bildung verbessern - Fachkräfte für die Wirtschaft sichern"

Bürokratieabbau

Um der Politik für den Bürokratieabbau konkrete Impulse zu geben, legt die IHK-Organisation über 50 Vorschläge für Vereinfachungen bei EU-Gesetzen vor.

Energie, Umwelt, Rohstoffe, Klima

Der Regionalausschuss Altötting Mühldorf der IHK München und Oberbayern fordert den Ausbau des Stromnetzes in das bayerische Chemiedreieck. Notwendig sei der schnelle Bau der 380-kV-Leitung "Energiewende-Leitung ChemDelta".

"Die wettbewerbsfähige Versorgung mit Strom und ein jederzeit stabiles Netz bilden
die Grundlage für die produzierende Wirtschaft und eine solide Beschäftigungssituation
in der Region. Deshalb muss der Stromnetzausbau zügig vorangetrieben werden. Das beinhaltet den zeitnahen Neubau einer 380-kV-Leitung in die Region", so Ingrid Obermeier-Osl, Vizepräsidentin und Vorsitzende des IHK-Regionalausschuss Altötting-Mühldorf.

Zum Positionspapier "Energiewende-Leitung ChemDelta"

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärt. Die kommunale Abgabe, die dort seit 2022 auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck und andere Hilfsmittel erhoben wird, soll Müll vermeiden und Mehrwegsysteme fördern. Aufgrund angespannter Finanzlage erwägen weitere Kommunen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer, um durch die Nachahmung des Tübingen-Modells eine Reduzierung der Verpackungen zu erreichen. Gleichzeitig kann damit eine neue Einnahmequelle für den eigenen Haushalt generiert werden. In bayerischen Städten werden solche Forderungen laut und politische Diskussionen beginnen. Auch wird eine bundesweite „Mustersatzung“ für eine Verpackungssteuer diskutiert.

BIHK-Position "Kommunale Verpackungssteuer"

Erfolgreiches Wirtschaften und umweltbewusstes Handeln schließen sich nicht aus. In einem Positionspapier hat die Industrie- und Handelskammer die wichtigsten umweltpolitischen Forderungen an die EU-, Bundes- und Landesebene zusammengefasst.

IHK-Positionspapier "Aktuelle Aspekte der Umweltpolitik 2024"

Ein länderübergreifendes Positionspapier zum Erhalt der einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland , verabschiedet von den Industrie- und Handelskammern aus Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und TransnetBW sowie dem Wirtschaftsbeirat Bayern (August 24).

An english version can be found here

Positionspapier zur Erhalt der deutschen Stromgebotszone , verabschiedet von der IHK-Vollversammlung im März 2024.

Deutschland will bis 2030 seine Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren – und bis 2045 die Klimaneutralität erreicht haben. Die IHK-Organisation unterstützt diese politische Zielsetzung, weil die deutsche Wirtschaft eine technologische Vorreiterrolle einnehmen kann und sich dadurch Chancen für Unternehmen eröffnen. Die Energiewende kann nur mit starken Unternehmen erfolgreich sein. Deutschlands Zukunft ist unweigerlich mit einem Gewinn an Wirtschaftskraft verknüpft. Gleichzeitig hat der russische Angriff auf die Ukraine deutlich gemacht: Verlässliche und günstige Gaslieferungen aus Russland wird es nicht mehr geben. Die deutsche Wirtschaft hat damit ihren Preisvorteil vor allem gegenüber asiatischen Wettbewerbern verloren, der Preisnachteil gegenüber der amerikanischen Konkurrenz ist zudem massiv gewachsen. Aufgrund der bislang ungeklärten Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines ist der Aspekt der Energiesicherheit im Sinne einer Versorgungssicherheit ganz nach oben auf die Agenda gerückt.

Insgesamt müssen wir ein Jahr nach dem Beginn der schwersten Energiekrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Lehren ziehen und auf dieser Basis die Zukunft der Energieversorgung unter neuen Rahmenbedingungen gestalten.

Der Wandel des Energiemixes von fossilen zu erneuerbaren Energien in Deutschland in den kommenden sieben Jahren bis 2030 ist eine Herkulesaufgabe. Erhebliche negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland drohen, wenn nicht zügig politische Weichenstellungen vorgenommen werden. Nur so kann im Jahr 2030 eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Energieversorgung für die deutsche Wirtschaft gewährleistet werden.

Zur Position "Perspektiven für die Energieversorgung 2030 in Deutschland"

Der Winter 2022/2023 ist im Hinblick auf die Gas- und Stromversorgung in Deutschland deutlich besser gelaufen als befürchtet. Allerdings ist das kein Grund, jetzt von Entwarnung oder Entspannung zu reden. Die energiepolitischen Herausforderungen bleiben enorm. Die deutschen Strompreise haben sich im europäischen und internationalen Vergleich auf einem extrem hohen Niveau verfestigt. Um die Energiekosten dauerhaft zu senken, muss in Deutschland das Angebot an erneuerbaren Energien und wetterunabhängiger Kraftwerksleistung erheblich ausgebaut werden. Daher sollten bestehende Kraftwerkskapazitäten (Gas, Kohle, Öl) erst abgeschaltet werden, wenn andere wetterunabhängige Leistungen zur Verfügung stehen.

Neben den hohen Beschaffungskosten belasten Umlagen und die Stromsteuer die deutschen Unternehmen schon lange stärker als andernorts. Eine Senkung bzw. Abschaffung wurde von den IHKs mehrfach gefordert. Der von der Politik beschlossene Wegfall der Kernenergie, der eingeleitete Ausstieg aus der Kohleverstromung, neue teure wasserstofffähige Gaskraftwerke und steigende Netzentgelte aufgrund des notwendigen Netzausbaus treiben die Kosten weiter in die Höhe. Gleichzeitig kommt der Aufbau neuer Angebote bei den erneuerbaren Energien, Strom und Wasserstoff zu langsam voran.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem gedeckelten Industriestrompreis verständlich. Zugleich entwickelt sich das Stichwort Industriestrompreis zu einer Projektionsfläche für viele Sorgen und Wünsche. Das aber führt dazu, dass bei allen sich abzeichnenden politischen Angeboten eines Industriestrompreises die Enttäuschung bei vielen Unternehmen vorprogrammiert ist. Denn wie auch immer ein entsprechendes Modell in Deutschland ausgestaltet würde: Ein Industriestrompreis käme nur einem sehr kleinen Kreis an Betrieben zugute.

Es wird deutlich, dass jeglicher Industriestrompreis nur eine Hilfslösung sein kann. Eine gerechtere Antwort auf die Herausforderung ist in jedem Fall die Angebotsausweitung beim Strom, die der einzig sichere Weg zur Kostensenkung ist. Dazu müssen vor allem die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden - durch gesetzliche Vereinfachungen sowie durch die konsequente Umsetzung in der Verwaltungspraxis. Auch wenn der Ausbau endlich mehr Tempo aufnehmen dürfte.

Folgende drei Vorschläge werden deshalb gemacht:

1. Entlastung bei Umlagen und Stromsteuer
2. Einführung einer StromPartnerschaft durch Direktstromlieferverträge mit Investitionszuschüssen
3. Weitergehende Entlastung für hochenergieintensive Unternehmen

Diese Vorschläge sollen im „Dreiklang“ wettbewerbsfähige Preise gewährleisten und gleichzeitig den Ausbau dererneuerbaren Energien beschleunigen.

Zur Position "StromPartnerschaft für wettbewerbsfähige Preise und schnelleren EE-Ausbau"

Das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 und Bayern bis 2040 sowie die jeweils ambitionierten Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 verlangen von der Wirtschaft große Anstrengungen und verursachen in der Übergangsphase hohe Kosten. Klimaschutzverträge (KSV oder auch CCfD1) zwischen Staat und Unternehmen können einen Teil dieser Kosten abfedern und die Wettbewerbsposition der betreffenden Betriebe erhalten. Sie sollen die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen fossilen und klimaneutralen industriellen Prozessen schließen. Erstere sind aktuell und
voraussichtlich auch noch mittelfristig kostengünstiger als klimafreundliche Alternativen.

Zur IHK Position "Klimaschutzverträge richtig gestalten und als Übergangsförderung ausweiten"

Corona-Pandemie und Russland-Ukraine-Konflikt belasten Unternehmen stark

Die Strom- und Energiepreise in Deutschland sind während der Corona-Pandemie – und seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts – noch einmal stark angestiegen bzw. förmlich explodiert. Die Preise für Öl, Gas und Benzin haben sich seitdem auf einem sehr hohen Niveau eingependelt. Die Inflation stieg im Mai 2022 auf 7,9 Prozent, das ist so hoch wie seit 40 Jahren nicht mehr. Auch die Auswirkungen auf die Rohstoff- Situation sowie die weltweiten Lieferketten sind gravierend.

Die Situation in der Ukraine bleibt angespannt und ein Ende des Krieges ist nicht in Sicht. Das bedeutet weiterhin eine große Versorgungsunsicherheit auf den Energiemärkten. Russland erfüllt bisher zwar seine langfristigen Lieferverpflichtungen, kann allerdings nicht mehr als verlässlicher Lieferant angesehen werden. Neben den bestehenden Sanktionen werden die Rufe nach Embargos gegen russisches Gas und Öl lauter. Für die Gasversorgung wurde am 23. Juni 2022 die Alarmstufe, als zweite von drei Stufen im Notfallplan Gas, ausgerufen. Klar ist: Trotz aller Substitutions- und Sparanstrengungen können die Erdgasspeicher in Deutschland ohne das Importgas aus Russland bis zum November 2022 nicht den gesetzlich vorgegebenen Mindestfüllstand von 90 Prozent erreichen. Ein Embargo hätte fatale Folgen für Wirtschaft, Bevölkerung und sozialen Zusammenhalt in Deutschland.

Bereits bei der Befragung des DIHK zu Strom- und Gaspreisen im Februar 2022 sahen 53 % der Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit aufgrund der hohen Energiepreise am Standort Deutschland nicht mehr als gegeben an. In der Vorumfrage im Oktober 2021 waren es noch 46 %. Für ein Viertel der Unternehmen hatten sich die Strom- und Gaspreise im Jahresvergleich bereits im Februar mehr als verdoppelt. Die Marktpreise für Öl, Gas und Strom haben sich seitdem weiter drastisch erhöht.

Die oberbayerische Wirtschaft fordert vor diesem Hintergrund Notfallmaßnahmen, um die Energieversorgung am Standort in dieser herausfordernden Zeit sicherzustellen.

Zur IHK-Position "Notfallmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung"

Mit dem EU Green Deal, dem Bundes- sowie Landes-Klimaschutzgesetz und den begleitenden Maßnahmenpaketen und Gesetzesvorhaben wurden ambitionierte Treibhausgasreduktionsziele politisch gesteckt. Sie geben den Pfad hin zu einem klimaschonenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem vor. Das Ziel Klimaneutralität hat sich Deutschland für das Jahr 2045 und Bayern bereits für 2040 gesetzt.

Die oberbayerische Wirtschaft steht hinter diesen höchst ambitionierten Zielsetzungen. Die Zielerreichungslücken sind aktuell beachtlich. Entsprechend groß ist die Herausforderung, diese unter Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriff auf die Ukraine stellen die Wirtschaft zusätzlich vor immense Herausforderungen.

Damit alternative, klimaschonende Prozesse künftig nicht nur technisch verfügbar, sondern auch zu tragbaren Kosten im internationalen Wettbewerb einsetzbar werden, stellen wir folgende konkrete Forderungen an die Gestaltung der Klimapolitik auf EU-, Bundes- und Landesebene:

IHK-Position zur Klimapolitik

Fachkräfte, Arbeitsmarkt und Frauen

Die Vollversammlung der IHK München hat auf ihrer Sitzung November 2024 das Positionspapier "Arbeitskräfte gewinnen - Arbeitsmarkt deregulieren" verabschiedet.

Auf dem bayerischen Arbeitsmarkt fehlen zunehmend Arbeitskräfte. Der demografische Wandel wird diese Personallücke weiter öffnen. Das Heben der inländischen Potenziale reicht nicht aus.

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen.
Können mit den darin aufgeführten Maßnahmen die notwendigen Arbeitskräfte für die bayerischen Unternehmen gewonnen werden?

Zur IHK-Position "Zuwanderung von Arbeitskräften"

Gesundheitswirtschaft

Die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR/IVDR) stellt viele MedTech‑Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Hersteller – vor große regulatorische und administrative Herausforderungen. Die Europäische Kommission hat daher Ende 2025 eine Revision der MDR („MDR 2.0“) vorgeschlagen, um Verfahren zu vereinfachen, Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Der BIHK hat dazu gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen einer Expertenrunde zur Revision der EU‑Medizinprodukteverordnung (MDR/IVDR) am 25. Februar 2026 in Brüssel ( Link) ein Positionspapier erarbeitet, das die wichtigsten Rückmeldungen aus der Unternehmenspraxis bündelt.

Eine zügige Verabschiedung und Implementierung der MDR-Reform sind entscheidend, um Unsicherheiten im Markt, Wettbewerbsnachteile und drohende Versorgungslücken durch die Ende 2027 bzw. 2028 auslaufenden Übergangsfristen von Zertifikaten zu verhindern.

An einzelnen Stellen sollte jedoch gezielt nachgesteuert werden. Es ist essenziell, den Fokus auf das Wesentliche zu legen und die Reform zu nutzen, um das
System praxistauglich und planbar zu gestalten:

  • Effizienzsteigernde Anpassungen bei Re‑/Zertifizierungen und Berichtspflichten, damit Verfahren praxistauglicher und planbarer werden.
  • Kostenentlastungen auf KMU ausweiten, da die bisherigen Erleichterungen nur Kleinst‑ und kleine Unternehmen erreichen.
  • Zentrale Verantwortlichkeiten und international einheitliche Prozesse stärken, um Doppelprüfungen zu vermeiden und die globale Anerkennung der CE‑Kennzeichnung zu verbessern.

Zum Positionspapier.

Der DIHK hat zum Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Gesundheits‑IT‑Interoperabilitäts‑Governance‑Verordnung Stellung genommen. Die Rückmeldungen stammen aus der unternehmerischen Praxis – darunter zahlreiche Hinweise bayerischer Unternehmen – und legen den Fokus auf Umsetzbarkeit, Mittelstandsverträglichkeit und realistische Fristen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der hohen Bedeutung einer leistungsfähigen digitalen Gesundheitsversorgung begrüßt die Wirtschaft das Ziel der Verordnung, verbindliche Interoperabilitätsanforderungen zu schaffen und medienbruchfreie Datenaustausche zu ermöglichen. Gleichzeitig besteht Anpassungsbedarf, um die Umsetzung für Unternehmen nicht unnötig zu erschweren.

Kernaussagen der Wirtschaft

  • Verbindliche und praxistaugliche Standards: Unternehmen benötigen klare, realistisch umsetzbare Vorgaben für einen funktionierenden digitalen Datenaustausch.
  • Keine zusätzliche Bürokratie: Zertifizierungs‑ und Dokumentationspflichten müssen effizient, abgestimmt und mittelstandsfreundlich gestaltet sein.
  • Realistische Übergangsfristen: Für Entwicklung, Zertifizierung und Implementierung sind planbare Zeiträume und eine gesicherte Refinanzierung der Umstellung notwendig.

Europäische Anschlussfähigkeit sicherstellen
Nationale Vorgaben müssen eng mit dem European Health Data Space (EHDS) verzahnt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Im Rahmen einer Evaluierung der Medizinprodukteverordnung durch die EU-Kommission hatten wir Oktober 2025 erneut die Gelegenheit, eine Stellungnahme auf der Konsultationsplattform der EU-Kommission hochzuladen.

Unsere zentralen Forderungen sind:

  • Effizientere Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren: Abschaffung der starren 5-Jahres-Zertifikatsbegrenzung bzw. risikobasierte Re-Zertifizierung. Einführung einer Genehmigungsfiktion sowie transparente Bearbeitungszeiten und Kosten.
  • Entlastung von KMU, etwa durch angepasste Gebührenregelungen und Nachlässe.
  • Stärkere internationale Zusammenarbeit, z. B. durch Teilnahme der EU am Medical Device Single Audit Program (MDSAP), Stärkung der CE-Kennzeichnung und Abschluss von Mutual Recognition Agreements mit zentralen Handelspartnern (Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA).
  • Förderung von Nischenprodukten und Innovationen, z. B. durch beschleunigte Zulassungsverfahren oder bedingte Zertifikate für Produkte mit geringer Stückzahl.
  • Bürokratieabbau und Digitalisierung, u. a. durch eine klar definierte und nutzerfreundliche Implementierung der EUDAMED-Datenbank, digitale Gebrauchsanleitungen als Regelfall und Reduktion redundanter Inhalte in der Technischen Dokumentation.

Zur Stellungnahme.

Bürokratie abbauen. Marktzugänge verbessern. Versorgung weiterentwickeln.

Die Hilfsmittelbranche besitzt eine hohe Relevanz für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. In ihrem Impulspapier "Bürokratie abbauen. Marktzugänge verbessern. Versorgung weiterentwickeln" von Juli 2025 beschreibt die DIHK, wie die Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollten, damit die Chancen der Hilfsmittelversorgung genutzt werden können.

Zum DIHK-Impulspapier "Hilfsmittelversorgung"

Gesundheits- und Pflegewirtschaft: Stärken nutzen, Herausforderungen entschlossen anpacken

Die Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist ein starker Standortfaktor: In Bayern sichert sie über 1,2 Mio. Arbeitsplätze (jeder sechste Arbeitsplatz) und trägt mit rund 74 Mrd. Euro zur Bruttowertschöpfung bei (jeder neunte Euro). Die Branche ist hochinnovativ, exportstark und ein bedeutender Standortfaktor für die gesamte Wirtschaft. Gleichzeitig steht sie unter erheblichem Druck – durch Kostenentwicklung, Fachkräftemangel, Bürokratie und Reformstau.

Ein aktuelles Impulspapier der IHK für München und Oberbayern fasst aus Sicht der Wirtschaft die dringendsten politischen Handlungsfelder der Branche zusammen. Drei Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt:

Kosten stabil halten, Finanzierung neu denken
Die Beitragsspirale muss gestoppt werden. Eine faire Lastenverteilung, klare Zuständigkeiten und wirtschaftlichere Versorgungsstrukturen sind entscheidend für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem.

Bürokratie abbauen, Effizienz heben
Unnötiger Verwaltungsaufwand blockiert Innovation und Versorgung. Ob bei Studien, Medizinprodukten, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen – gezielte Entlastung ermöglicht eine bessere Versorgung mit weniger Ressourcen.

Digitalisierung entschlossen voranbringen
Die Chancen der digitalen Transformation bleiben bisher weitgehend ungenutzt. Eine interoperable Infrastruktur, datensichere Anwendungen und die konsequente Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gelten als Schlüssel für eine moderne, leistungsfähige Versorgung.

Weitere Themen – wie Fachkräftegewinnung, Ambulantisierung oder innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Biotech und Medtech – sind im Impulspapier ebenfalls aufgegriffen.

Zum Impulspapier "Gesundheitswirtschaft"

Die Einführung der europäischen Medizinprodukteverordnung (Verordnung 2017/745, MDR) im Jahr 2021 hat die regulatorischen Anforderungen für Medizinproduktehersteller in der EU erheblich verschärft. Während die Ziele der Verordnung – eine höhere Patientensicherheit und Produktqualität – aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich richtig sind, führen allerdings die aktuelle Umsetzung und die damit verbundenen Anforderungen zu erheblichen Belastungen für die Industrie. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nischenprodukte sowie innovative Entwicklungen.

Die Medizintechnikbranche ist ein essenzieller Wirtschaftszweig in Bayern mit rund 80.000 Beschäftigten und einer Exportquote von etwa 67 Prozent. Mehr als die Hälfte der gesamten europäischen medizintechnischen Entwicklung und Produktion erfolgt in Süddeutschland. Seit Inkrafttreten der MDR ist die Branche mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die strengen regulatorischen Anforderungen binden Ressourcen, hemmen Innovationen und führen dazu, dass Zulassungen vermehrt außerhalb der EU erfolgen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhalten, sind folgende Anpassungen notwendig:

  • Effizientere Zertifizierung: Abschaffung der 5-Jahres-Zertifikatsbegrenzung, Alternative: risikobasierte Re-Zertifizierung nur bei wesentlichen Änderungen, Verlängerung auf 10 Jahre.
  • Kostennachlass für KMU: Einführung allgemeiner Gebührenregelungen, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Erleichterungen beim Zertifizierungsprozess ermöglichen.
  • Bessere internationale Zusammenarbeit: Teilnahme der EU am Medical Device Single Audit Program (MDSAP) für QM-Systeme, Vereinheitlichung von Prüfverfahren, Stärkung der CE-Kennzeichnung.
  • Erleichterungen für Nischenprodukte und Innovationen: Vereinfachte Zulassung für Medizinprodukte mit geringer Stückzahl und beschleunigte Markteinführung innovativer Medizinprodukte.
  • Effizienzsteigerung: Einführung einer Genehmigungsfiktion, mehr Verfahrens- und Kostentransparenz.
  • EUDAMED-Datenbank: Klare Fristen für vollständige Implementierung, Vermeidung doppelter Verwaltungsaufwände.
  • Sprachregelungen für SSCP (Summary of Safety and Clinical Performance): Hochrisikoprodukte nur auf Englisch für Fachärzte; jährliche Updates nur bei relevanten Änderungen.
  • Digitalisierung von IFU (Instructions For Use – Gebrauchsanleitungen): Ermöglichung einer rein digitalen Bereitstellung zur Reduzierung des Papierverbrauchs.
  • Reduzierung bürokratischer Anforderungen an die technische Dokumentation: Ermöglichung von Querverweisen zur Vermeidung redundanter Inhalte.

Die detaillierte Stellungnahmen der BIHK sowie weitere Ausführungen der DIHK sind auf den jeweiligen Seiten verfügbar. Beide Stellungnahmen wurden im Rahmen der Evaluierung der MDR erstellt und auf der Konsultationsplattform der EU-Kommission ‚Have Your Say/Ihre Meinung zählt‘ veröffentlicht, um die Anliegen der Branche sichtbar zu machen.

Entwicklung und Ausbau des Biotechnologie-Standortes Bayern

Der Biotech-Standort Bayern wurde vor 30 Jahren über Mittel der High-Tech-Offensive Bayern (HTO) der Bayerischen Staatsregierung erfolgreich entwickelt und konnte im internationalen Wettbewerb eine Spitzenposition erreichen. Corona- und Krebsforschung haben gezeigt, wie essenziell wichtig dieser Sektor ist. Im internationalen Vergleich sind die Rahmenbedingungen für Biotech-Unternehmen in anderen Ländern mittlerweile insgesamt besser – daher besteht deutlicher Handlungsbedarf.
Um die Spitzenposition dieser innovativen und ertragreichen Zukunftsbranche auch 2035 noch an der Weltspitze zu halten, erachtet die IHK für München und Oberbayern vor allem folgende Stärkungsmaßnahmen für erforderlich:

Die bestehenden Biotech-Cluster in Martinsried, Regensburg, Erlangen/Nürnberg/Bayreuth, Würzburg und Straubing benötigen

  • regionalspezifische Maßnahmen wie eine bessere Verkehrsanbindung (ÖPNV) und erweiterte Ansiedlungs- und Mietflächen (z. B. Labore für Startups),
  • eine Stärkung des Clustermanagements durch die BioM GmbH,
  • attraktivere Rahmenbedingungen, zum Beispiel Erleichterungen bei der Entwicklung, klinischen Prüfung und Markteinführung von neuen Medikamenten, Prozessoptimierungen durch Bürokratieabbau und Digitalisierung, weniger Restriktionen bei der Datennutzung, eine gezielte Fachkräfteoffensive sowie eine Offensive in der Öffentlichkeitsarbeit.

Zum IHK-Positionspapier "Biotechnologie"

Die DIHK unterstützt das Ziel des MFG, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln sowie Medizinprodukten zu verbessern und die Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort zu stärken. Die im Entwurf geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung behördlicher Verfahrensabläufe sowie Fristverkürzungen sind allerdings nur ein kleiner Schritt, um den Forschungsstandort nachhaltig zu stärken. Denn forschende Unternehmen investieren nur an Standorten, deren Rahmenbedingungen insgesamt innovationsfreundlich sind, Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen, Planungssicherheit schaffen und Handlungsspielräume bieten, die nicht durch bürokratische Regelungen verengt werden. Zum Beispiel sollte die Bundesregierung auf Änderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) hinwirken, die sich negativ auf die Gesundheits- und Forschungsstandorte Deutschland und EU auswirkt. Zudem wird im Entwurf des MFG insgesamt zu wenig auf Medizinprodukte Bezug genommen. Die geplanten Regelungen sollten auch für Forschungsprojekte mit Einbindung von Medizinprodukten gelten, die nicht im Zusammenhang mit Arzneimitteln eingesetzt werden.

Zur DIHK-Stellungnahme "Medizinforschungsgesetz (MFG)"

Gesundheitswirtschaft: Bürokratie abbauen und Verfahren zukunftsfähig gestalten

Die Gesundheitswirtschaft ist mit hohen Bürokratiebelastungen konfrontiert – und zwar von der Entwicklung, über die Zulassung und Produktion bis hin zur Abgabe, Leistungserbringung und Kostenabrechnung. Ein gewisses Maß an Bürokratie ist zwar wichtig, um zum Beispiel die Wirksamkeit von Produkten oder die Qualität in der Leistungserbringung sicherzustellen. In den Betrieben werden allerdings große Teile der Belegschaft für Verwaltungsaufgaben benötigt und der Aufwand nimmt immer weiter zu – etwa aufgrund neuer EU-Vorgaben im Medizinproduktebereich. Bürokratie bindet personelle und finanzielle Ressourcen, die nicht für das Kerngeschäft zur Verfügung stehen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist das besonders herausfordernd. Bürokratie muss auf das notwendige Minimum reduziert werden – auch, um sich auf den zunehmenden Fachkräftemangel so gut wie möglich einstellen zu können. Um den Gesundheits- und Wirtschaftsstandort zu stärken, müssen Verfahren nicht nur möglichst unbürokratisch, sondern insgesamt zukunftsfähig ausgestaltet werden. Beispiele für Bürokratiebelastungen und nicht bedarfsgerechte Verfahren gibt es entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Zum DIHK-Impulspapier "Bürokratieabbau"

Unternehmenspotenziale heben – Qualitätswettbewerb stärken

Eine gute medizinische Versorgung ist ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Schließlich sind funktionierende Versorgungsstrukturen eine zentrale Voraussetzung, um als Wohn- und Arbeitsort attraktiv zu sein. Davon profitiert die Fachkräftegewinnung und -bindung. Zudem beeinflusst eine gute, aus Sicht der Leistungsnehmer leicht zugängliche und verlässliche, innovationsoffene Gesundheitsversorgung auch direkt die Arbeitsfähigkeit und Fehlzeiten von Beschäftigten in den Betrieben. Von der Entfaltung der Potenziale der Gesundheitswirtschaft profitiert somit die gesamte Wirtschaft. Das wirkt sich auch positiv auf den Qualitätswettbewerb und die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen aus. Ineffizienzen durch regionale Anbieterdominanzen sind dabei zu vermeiden. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können – unter Sicherstellung der Qualität und einer flächendeckenden Versorgung – einen wichtigen Beitrag für eine gute und innovative Versorgung leisten.

MVZ bieten eine Reihe von Vorteilen für die dort tätigen Ärzte, z.B. flexiblere Beschäftigungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit eine höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern, Entlastung der Ärzte von Bürokratie und betriebswirtschaftlichem Risiko, effizientere Organisationenstrukturen, Zusammenführung von Know-How bei Trägerkombination und damit verbesserte und effizientere Versorgung, Steigerung der sektorenübergreifenden Versorgung bei Krankenhäusern als MVZ-Träger, um die medizinische Versorgung als Standortfaktor für die Wirtschaft zu stärken und die Versorgung der Beschäftigten zu verbessern, sollten die Chancen von MVZ umfassender genutzt werden. Gleichzeitig müssen die Herausforderungen in den Blick genommen werden. Dazu hat die DIHK folgende Vorschläge:

  • Potenziale der Trägervielfalt stärker zur Entfaltung bringen.
  • Potenziale überregionaler MVZ-Gruppen für den ländlichen Raum weiterhin nutzen.
  • Effizienzen sichern und Qualitätswettbewerb stärken.

Zum DIHK-Impulspapier zu Medizinischen Versorgungszentren

Synergien nutzen - Digitalisierung voranbringen - Gesundheit stärken

Wie können digitale Möglichkeiten im Gesundheitswesen besser genutzt und innovative Lösungen konsequent vorangetrieben werden? In einem auch vom Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft der IHK für München und Oberbayern beratenen Positionspapier benennt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Vielzahl von Vorschlägen.

Unzureichende Vernetzung, Hindernisse bei der Datennutzung, komplexe Entscheidungsstrukturen: Die Corona-Krise hat bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine lange Mängel-Liste ans Licht gebracht.

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Impulse aus der Krise für eine stärkere Digitalisierung zu nutzen.

Durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung können zum einen Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch Innovationen in Deutschland entstehen. Zum anderen würde sich auch die Versorgung insgesamt verbessern: Zum Beispiel könnte Künstliche Intelligenz (KI) helfen, seltene Erkrankungen leichter zu diagnostizieren.

Die Pandemie hat außerdem gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Gesundheitsforschung zum Beispiel für eine zügige Entwicklung von Impfstoffen sein kann. Es ist daher wichtig, dass die Gesundheitsforschung weiter gestärkt und dabei auch die Möglichkeiten der Datennutzung verbessert wird.

Zum IHK-Positionspapier "Digitalisierung im Gesundheitswesen"

Finanzierung

Während europäische Start-ups in der Frühphase mittlerweile ein gutes Finanzierungsumfeld vorfinden, bleibt die Situation für wachstumsstarke Scale-ups mit höherem Kapitalbedarf herausfordernd. Gemessen an der Wirtschaftsleistung ist der europäische Venture Capital Markt im Vergleich zu anderen innovativen Wirtschaftsräumen unterkapitalisiert. Deshalb sind europäische Scale-ups für großvolumige Finanzierung häufig auf nicht-europäische Wagniskapitalgeber angewiesen. Eine Konsequenz dieser Abhängigkeit ist die schrittweise Abwanderung von vielversprechenden Wachstumsunternehmen und Innovationen ins Ausland.

Um die Finanzierungslücke zu adressieren und den Innovationsstandort Europa zu stärken, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  • Scale-up-Finanzierung in Europa verbessern: Investitionsvolumen zukünftiger Vehikel durch die Mobilisierung institutioneller Investoren vergrößern. Um diese für eine stärkere Allokation in Venture Capital zu gewinnen, ist eine Risikoabsicherung in den ersten Investitionszyklen empfehlenswert.
  • Investorenbildung als Schlüssel zur Skalierung von Wagniskapital: Professionelle Weiterbildungsprogramme sollten fundiertes Wissen, Deal-Erfahrung und Zugang zu Venture Capital Ökosystemen vermitteln.
  • Innovationsökosysteme innerhalb der EU unterstützen: Den Ausbau von EU Start-up und Scale-up Hubs fördern sowie die europaweite Vernetzung von Scale-ups unterstützen.

Zum IHK-Positionspapier

Die zusätzlichen Belastungen durch die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben für die Unternehmen - auch unter Berücksichtigung der Änderungen durch das sog. Omnibus-Verfahren - sehr hoch. Dies gilt in besonderem Maße für die mittelbar tangierten kleinen und mittleren Unternehmen. Deshalb sind auf europäischer Ebene noch Nachbesserungen erforderlich, um die durch den sog. Trickle-down-Effekt ausgelöste indirekte Berichtspflicht einzudämmen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führte im Februar 2026 eine Konsultation zur Empfehlung der EU-Kommission für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen - Voluntary SME Standard (VSME) - durch. Die DIHK beteiligte sich mit beigefügter Stellungnahme.

Darin spricht die DIHK u.a. folgende Empfehlungen aus:

  • Verankerung des VSME als verbindlicher Value Chain Cap in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD)
  • Bei Reformen von Berichtssystemen oder zukünftigen Beschreibungen von Nachhaltigkeitspflichten sollte der VSME als Referenz genutzt werden
  • keine Ausweitung des VSME – es besteht kein Bedarf für sektorspezifische Module oder Standards
  • keine indirekte Prüfpflicht für die im VSME kommunizierten Daten.

Nachdem sich die politischen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend konkretisieren, ist der folgende Schritt, dass der VSME von den anwendenden Unternehmen und von allen relevanten Stakeholdern akzeptiert wird. Damit die Aufbereitung von Nachhaltigkeitsinformationen für alle Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen, unter verhältnismäßigem Aufwand erfolgen kann, ist eine gemeinschaftliche Umsetzung unabdingbar. Hierfür sollten sich die jeweiligen Stakeholder am politisch beschlossenen Rahmen orientieren und auf individuelles Gold-Plating verzichten.

Zur DIHK-Stelllungnahme

Der digitale Euro ist eine Projekt der Europäischen Zentralbank. Als digitale Zentralbankwährung soll er zur Souveränität Europas im Zahlungsverkehr beitragen.

Die Europäische Zentralbank prüft die Einführung eines digitalen Euro seit 2021. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag legte die Europäische Kommission im Sommer 2023 vor. Dieser wird kontrovers diskutiert - u.a. die Kreditwirtschaft sieht im digitalen Euro eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Angeboten wie dem neuen Zahlungssystem Wero . Die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments wird im Mai 2026 erwartet. Mit einer Ausgabe des digitalen Euro ist frühestens im Jahr 2029 zu rechnen.

Für die Wirtschaft bietet ein digitaler Euro als Retail-Version, wie von der Europäischen Zentralbank angestrebt, kaum zusätzlichen Mehrwert gegenüber bereits etablierten Zahlungsmitteln. Bezugnehmend auf die wirtschaftspolitischen Positionen empfehlen wir:

  • zu prüfen, inwiefern der digitale Euro die technologischen Chancen der Distributed Ledger Technologie aufgreifen kann, um Innovationen wie automatisierte Zahlungen zwischen Maschinen sowie neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.
  • die Intermediationsfähigkeit der Geschäftsbanken zu erhalten. Der digitale Euro sollte privatwirtschaftliche Lösungen nicht verdrängen, sondern sinnvoll komplementieren.
  • zunächst den digitalen Euro als Wholesale-Version für den Interbankenmarkt einzuführen, um dadurch Europas Position im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Weiterführende Informationen zu möglichen Umsetzungsvarianten sind auf unserer Ratgeberseite zum digitalen Euro zu finden.

Die Industrie- und Handelskammern in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, die Verbände der bayerischen Kreditwirtschaft und die Wirtschaftskammer Österreich (Bundessparte Bank und Versicherung) empfehlen in einem gemeinsamen Positionspapier regulatorische Vereinfachungen, um dringend notwendige Investitionen in die Zukunft der europäischen Wirtschaft zu mobilisieren.

Die Omnibus-Initiative zur Nachhaltigkeit geht für eine wirksame Entlastung des Mittelstandes nicht weit genug. Um dem sog. „Trickle-down Effekt“ effektiv entgegenzuwirken, ist eine parallele Initiative in der Bankenregulierung zwingend erforderlich. Wir regen folgende Maßnahmen an:

  • Anwendungsbereich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Bankenregulierung an die Vorschläge der Omnibus-Initiative angleichen
  • Für kleine und mittlere Unternehmen grundsätzlich Branchen-Proxy-Ratings zulassen
  • Voluntary SME Standard auch in der Bankenregulierung als verbindliche Obergrenze (Value Chain Cap) verankern

Daran anschließend sprechen wir uns durch einen spürbaren Abbau von Bürokratie und durch wettbewerbsfähige Kreditinstitute für eine Stärkung der Mittelstandsfinanzierung aus:

  • Unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips bei der Implementierung von Basel III behutsam vorgehen
  • Antizyklischen Kapitalpuffer und Systemrisikopuffer kritisch überprüfen
  • Level II Vorgaben auf EU-Ebene entbürokratisieren
  • Bankenaufsicht soll weiterhin interne Ratings der Banken akzeptieren

Zum BIHK-Positionspapier "Mittelstandfinanzierung stärken"

Mit dem am 21. Mai 2025 veröffentlichten 4. Omnibus-Paket zur Bürokratiereduktion, schlägt die EU-Kommission auch die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie von Small Mid Caps (SMCs) vor.

Nach dem Empfehlungsentwurf werden SMCs definiert als Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind, sowie

  • weniger als 750 Mitarbeitende beschäftigen und
  • entweder weniger als 150 Mio. Euro Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme von weniger als 129 Mio. Euro aufweisen.

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag begrüßt die Einführung einer zusätzlichen Mittelstandskategorie. Die vorgeschlagenen Grenzwerte für SMCs sind als angemessen zu erachten.

Die EU-Kommission möchte mit der SMC-Kategorie die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen stärken. Im Rahmen des 4. Omnibus-Paketes sind für SMCs u.a Erleichterungen in der Batterieverordnung, der DSGVO, der F-Gase-Verordnung, der MiFID II-Richtlinie und der Prospektverordnung vorgesehen.

Zur BIHK-Stellungnahme

„Sustainable Finance“ ist ein wesentlicher Eckpfeiler des European Green Deals und soll dazu beitragen, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird. In der aktuellen Form gefährden die zahlreichen Regulierungen jedoch die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Die Verwirklichung des Green Deals stellt für die Unternehmen eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Obwohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von den Berichtspflichten (u.a. CSRD, CSDDD, SFDR) formal nicht betroffen sind, werden sie über den Trickle-Down-Effekt indirekt zur Lieferung von Informationen an Banken und Geschäftspartner verpflichtet. Aus der Vielzahl von unterschiedlichen Fragebögen entsteht für die KMU ein unverhältnismäßig hoher bürokratischer Aufwand.

Mit dem geplanten Omnibus-Verfahren sollte die EU-Kommission die Belastungen für die Unternehmen, insbesondere KMU, auf ein angemessenes Maß reduzieren:

  • Schwellenwert für den Anwendungsbereich der CSRD und CSDDD erhöhen sowie Vorgaben sinnvoll miteinander verknüpfen
  • VSME verschlanken und als Value Chain Cap rechtlich verankern
  • Transition von KMU unterstützen
  • KMU nicht mit einer Vielzahl von detaillierten Vorgaben zu Produkten und Umweltaussagen überfordern

Zum Impulspapier (deutsch)

Zum Impulspapier (englisch)

Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erweitert die Zahl der direkt von dieser Richtlinie betroffenen Unternehmen in Deutschland schrittweise von bisher 500 auf circa 15.000. Zur Anfertigung ihres Nachhaltigkeitsberichts benötigen diese eine Fülle von Informationen aus ihrer Wertschöpfungskette. Dementsprechend erhalten auch nicht-kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die formal nicht von der Berichtspflicht betroffen sind, eine Vielzahl nicht-standardisierter Anfragen (sog. Trickle-down Effekt) und werden indirekt zur Erhebung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet.

Aus Sicht der Unternehmen ist es angesichts der bürokratischen Belastungen dringend erforderlich, bei den auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Regulierungen nachzujustieren. Hierzu unterbreitet die DIHK fünf konkrete Vorschläge, die sowohl direkt betroffene Unternehmen als auch indirekt betroffene KMU entlasten und gleichzeitig ESG-Daten entlang der Wertschöpfungskette praxisgerechter bereitstellen würden:

  • Reduzierung der ESG-Anforderung durch grundsätzliche Überarbeitung der Europä-ischen Regulierungen.
  • Verankerung einer gesetzlichen Obergrenze (Value Chain Cap) zur Abfrage von ESG-Daten in Form eines praktikablen freiwilligen KMU-Standards.
  • Begrenzung des Erhebungsaufwands der kleinen und mittleren Zulieferbetriebe von ESG-Daten in der Wertschöpfungskette.
  • Berücksichtigung des Trickle-down Effekts durch die europäische und nationale Bankenaufsicht.
  • Akzeptanz eines praktikablen KMU-Standards sowohl bei der öffentlichen Beschaffung und bei Förderprogrammen als auch bei weiteren ESG-Anforderungen.

Zum DIHK-Positionspapier "Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Deutschland liegt bei Venture-Capital Investitionen in wachstumsstarke Scale-ups, die in globale Märkte expandieren, unter dem internationalen Durschnitt. Vorreiter wie die USA und das Vereinigte Königreich investieren gemessen am Bruttoinlandsprodukt beinahe drei Mal so viel in Venture Capital.

Um den Innovationsstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten und deutschen Scale-ups wachstumsfördernde Bedingungen zu bieten, sprechen wir uns für folgende Maßnahmen aus:

  • Nach dem Vorbild des „Zukunftsfonds Deutschland“ soll unter Beteiligung institutioneller Investoren ein weiterer Venture Capital Dachfonds mit einem Volumen von mehr als 1 Mrd. Euro aufgelegt werden
  • Institutionelle Investoren sollen durch den Aufbau einer Renditehistorie für Venture Capital und durch eine staatliche Risikoabfederung in den ersten Investitionszyklen für Investitionen in Venture Capital gewonnen werden
  • Für Investitionen in Scale-ups sollen durch eine verbesserte Verlustverrechnung, der Vermeidung des Verlustuntergangs bei Anteilseignerwechseln und die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung attraktive steuerliche und rechtliche Bedingungen geschaffen werden
  • Deutschland sollte zu einem international konkurrenzfähigen Innovationsstandort entwickelt werden. Attraktive Standortbedingungen ziehen die weltweit besten Fachkräfte an und halten global erfolgreiche Scale-ups vor Ort.

Zum IHK-Positionspapier "Wachstum und Finanzierung von Scale-ups in Deutschland verbessern"

Über einen langen Zeitraum hinweg engagiert sich die IHK für München und Oberbayern für bessere Finanzierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Start-ups. Insbesondere für die kapitalintensive Wachstumsphase fehlen in Deutschland nach wie vor großvolumige Venture Capital Fonds.

Zum IHK-Positionspapier "Wachstumsfinanzierung für Startups" (2019)

Zum IHK-Positionspapier zur Finanzierung von Startups (2017)

Die EU-Nachhaltigkeitsregulierung birgt derzeit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) große bürokratische Lasten. Auch kleinste Unternehmen füllen bereits heute für Abnehmende und Geldgebende zahl- und umfangreiche Fragebögen aus. Ein Voluntary SME Standard (VSME) soll den nicht kapitalmarktorientierten KMU helfen, die Informationsanforderungen der nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen und Banken zu erfüllen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitete im Auftrag der EU-Kommission einen Entwurf für den VSME und stellte diesen bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Ein einheitlicher, schlanker und standardisierter VSME bietet große Chancen für einen KMU-freundlichen Berichtsstandard, der maßgeblich zur Reduzierung von Bürokratie beiträgt.

Die IHKs haben in einem bundesweiten Praxischeck die Umsetzbarkeit des VSME-Entwurfs geprüft. Unsere Handlungsempfehlungen (siehe BIHK-Stellungnahme anbei):

  • Beschränkung auf ein schlankes Basismodul mit maximal einem Dutzend Kennzahlen
  • Einrichtung einer einheitlichen Datenplattform mit praxisgerechten Erläuterungen und Schnittstellenfunktion
  • Befreiung von Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • Aufnahme des VSME in die bestehenden EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Zur weiteren Information stellen wir außerdem die Stellungnahme der DIHK zum VSME zur Verfügung.

Zur BIHK-Stellungnahme
Zur DIHK-Stellungnahme

Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität fällt aktuell mit einer massiven Energiekrise zusammen. Dazu kommen die hohe Inflation und der zunehmende Fachkräftemangel. Gleichzeitig muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit für zukünftigen Wohlstand in Deutschland gesichert werden: Selten in den letzten Jahrzehnten stand die deutsche Wirtschaft vor ähnlich großen Herausforderungen!

In der aktuell eher angespannten Liquiditätssituation müssen Unternehmen die Transformation zur Klimaneutralität mit hohen Investitionen unterlegen, angefangen von der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen über die Modernisierung von Betriebsanlagen, die Umstellung der betrieblichen Energieversorgung und der Logistik bis zur Sicherung der Klimaneutralität auch in den Lieferketten. Diese immensen Investitionen können viele Unternehmen nur mit externem Kapital bewerkstelligen.

"Sustainable Finance" ist, ergänzend zur CO2-Bepreisung, ein wesentlicher Eckpfeiler des EU Green Deal. Die Umsetzung umfasst (1) die Finanzierung selbst (vor allem im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung, die wirtschaftliche Tätigkeiten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einstufen will), aber auch (2) umfangreiche Offenlegungs- und Nachweispflichten. Zu diesen europäischen Regelungen kommen noch (3) globale Initiativen zu Offenlegungsstandards, da Sustainable Finance auch international an Bedeutung gewinnt.

Zum DIHK-Positionspapier "Sustainable Finance"

Der antizyklische Kapitalpuffer als Risikofaktor für die Mittelstandsfinanzierung

Mit der Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2022 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Quote des antizyklischen Kapitalpuffers in Deutschland von 0 % auf 0,75% festgesetzt. Die Kreditinstitute müssen den Puffer spätestens ab dem 01. Februar 2023 vollständig aufgebaut haben. Somit ist eine weitere zusätzliche Eigenkapitalhinterlegung bei Kreditinstituten vorgeschrieben.

Ursprünglich sollte dieser Puffer in wirtschaftlich guten Zeiten aufgebaut werden, um ihn dann in Krisenzeiten abzubauen, damit es nicht zu regulatorisch prozyklischen, krisenverstärkenden Effekten kommt. Während der Corona-Krise wurde der Puffer daher auch außer Kraft gesetzt. Doch gerade jetzt, wo Unternehmen hohe Kostenbelastungen aufgrund der Energiekrise, von Lieferkettenengpässen und von Nachhaltigkeitsinvestitionen haben und der Kreditbedarf ansteigt, soll der antizyklische Kapitalpuffer in Kraft treten.

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die bayerischen Handwerkskammern und die Verbände der Bayerischen Kreditwirtschaft setzten sich dafür ein, dass der antizyklische Kapitalpuffer in der aktuellen Krisensituation weiter außer Kraft gesetzt wird, damit die Kreditversorgung in vollem Umfang gewährleistet bleibt.

Zum IHK-Positionspapier "Antizyklischer Kapitalpuffer"

Aus Unternehmenssicht besonders wichtig sind stabile Finanzierungsbedingungen. Die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses zum Basel III-Finalisierungspaket werden das verpflichtend vorgeschriebene Niveau des durch die Kreditinstitute vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Finanzierungen erheblich steigern. Mittelstandskredite werden sich damit verknappen und verteuern. Bei der Umsetzung der Basler Vorschläge in europäisches bzw. nationales Recht muss die Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung in den Fokus rücken.

Positionspapier Sustainable Finance

Unternehmen der Finanz- und Realwirtschaft betrachten den Wandel zu einer ressourcenschonenderen Wirtschaft grundsätzlich als wichtigen und richtigen Schritt zur Erreichung der definierten Klimaziele. Bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung der europäischen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele sind folgende Leitlinien zu beachten:

⦁ Beibehalten der Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft
⦁ Keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität
⦁ Art und Umfang der Mittelstandsfinanzierung erhalten
⦁ Proportionalität für KMUs berücksichtigen
⦁ Auswirkung der Corona-Krise auf die Wirtschaftsstruktur berücksichtigen

Zum IHK-Positionspapier "Sustainable Finance"

Handel

Der deutsche Einzelhandel – stationär wie online – ist auf gute und faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen. Die zunehmende Präsenz von E-Commerce-Direktvertriebsmodellen aus Drittländern stellt eine wachsende Herausforderung dar. Während deutsche und europäische Unternehmen strengen Regulierungen unterliegen, richten sich einige außereuropäische Online-Marktplätze nicht nach den in Europa geltenden Standards und Vorgaben und vermeiden dadurch erhebliche Kosten und Aufwand.

Bei einigen Anbietern aus Drittländern kommt es zur weitreichenden Unterdeklarierung und damit unter anderem zu einer Hinterziehung der Einfuhr- beziehungsweise Umsatzsteuer. Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus Einnahmen in Milliardenhöhe. Zudem werden europäische Produkt-, Sozial-, Umwelt- und Markenstandards umgangen. Diese illegalen Praktiken gefährden hiesige Geschäftsmodelle. Hinzu kommen direkte Risiken für den Endverbraucher. Mangelnde Ressourcen und Fähigkeiten bei den europäischen und nationalen Kontrolleinrichtungen begünstigen diese Vorgehensweisen.

Die EU hat mit dem Digital Services Act (DSA) bereits erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. Große Plattformen wie SHEIN und Temu müssen jetzt striktere Regeln einhalten, um unsichere Produkte und Fälschungen zu verhindern.

Angesichts der enormen Auswirkungen der Plattformen auf die deutsche Wirtschaft sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Wir fordern daher die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • EU-Regeln konsequent durchsetzen: Der DSA muss effektiv umgesetzt werden, auch mit mehr Personal für Kontrollen.
  • Unfaire Preise stoppen: Produkte, die unter Produktionskosten verkauft werden, sind verboten. Hier braucht es strengere Regeln.
  • Gleiche Steuerregeln für alle: Alle Händler – egal aus welchem Land – sollen korrekt Steuern zahlen.
  • Portokosten überprüfen: Die günstigen Versandtarife des Weltpostvereins für Entwicklungsländer dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  • Zollverfahren verbessern: Plattformen sollten stärker für importierte Produkte haften.
    Produktsicherheit erhöhen: Fälschungen und unsichere Waren müssen vom Markt genommen werden. Verbraucher sollten besser informiert werden.
  • Daten und Privatsphäre schützen: Datenschutzstandards wie die DSGVO müssen auch für Anbieter außerhalb der EU gelten.
  • Umweltstandards durchsetzen: Importierte Produkte müssen europäischen Umweltauflagen entsprechen.
  • Verantwortung bei Plattformen: Große Anbieter sollen Vertreter in der EU benennen, um Verantwortung zu übernehmen.
  • Handelsstrategie für die Zukunft: Europa muss eine klare Vision für den E-Commerce entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zum DIHK-Positionspaier "Für einen fairen E-Commerce"

Business Improvement Districts (BIDs): ein Baustein für attraktive Innenstädte

Oberbayerns Innenstädte und Ortszentren befinden sich im Umbruch. Durch verändertes Konsumverhalten im Einzelhandel, Konkurrenz durch großflächige Einkaufszentren an peripheren Standorten, veränderte Kundenfrequenzen und vor allem den Online-Handel, vollzieht sich seit einigen Jahren ein innerstädtischer Strukturwandel. Immer weniger Menschen zieht es in die Innenstädte, sodass es vielerorts zu Umsatzeinbußen
für Unternehmen, Ladenleerstand, sinkende Werthaltigkeit von Immobilien bis hin zum Bedeutungsverlust von Stadtteilen und Ortszentren kommt. Die Corona-Pandemie und damit verbundene zeitweise Schließungen und Frequenzeinbrüche in Handel und Gastronomie beschleunigen die Veränderungsprozesse enorm – neue Innenstadtkonzepte sind notwendiger denn je.

Der Ausschuss Immobilien hat die Position zu BIDs erarbeitet.

Zum Positionspapier "Business Improvement Districts (BIDs)"

IHK für Freigabe der Öffnungszeiten außer Sonntag

Die Vollversammlung der IHK hat am 8. Dezember 2009 folgendes beschlossen:

  • Vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen in Bayern unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und der Belange der Beschäftigten
  • Ladenöffnung an vier Sonntagen ohne Anlassbezug

In Bayern gilt bislang das Ladenschlussgesetz des Bundes. Aktuell werden neue Pläne für ein bayerisches Ladenschlussgesetz diskutiert. Anlass hierfür ist der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023-2028, in dem unter S. 41 festgelegt wurde: „Wir wollen beim Ladenschluss weitere lange Einkaufsnächte sowie den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten als neue Form der Nahversorgung ermöglichen“. Öffnungszeiten für den Handel sind in Bayern durch das Bundesladenschlussgesetz geregelt und erlauben den Verkauf von Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 20:00 Uhr.

Aus Sicht der betroffenen Unternehmen wird dies begrüßt, Ziel sollte die nachhaltige Belebung der Innenstädte sein.

  • An Werktagen: Unternehmen sollten die Freiheit haben, flexibel und unbürokratisch ihre Ladenöffnungszeiten für Eventabende zu gestalten. Am unbürokratischsten lässt sich dies durch eine Freigabe des Ladenschlusses an Werktagen erreichen. Als mögliche Kompromisslinie sollte es aber mindestens sechs verkaufsoffene Abende pro Jahr auf kommunaler Ebene ohne Anlassbezug geben und weitere individuelle monatliche Eventabende je Unternehmen, die kurzfristig und unbürokratisch angezeigt werden können.
  • Sonderregelungen wie für Tankstellen und Bahnhöfe sowie an vier Sonn- und Feiertagen pro Jahr bspw. Muttertag sollten beibehalten werden.
  • Ladenöffnung an vier Sonntagen ohne Anlassbezug
  • Touristische Gebiete im ländlichen Raum sollten breiter definiert werden und statt bisher „für den Ort“ kennzeichnende Waren, solche aus der Region und damit aus Bayern verkaufen dürfen.
  • Digitale Kleinstsupermärkte sollten durchgehend öffnen dürfen, auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Historie zum Ladenschluss

Zum Positionspapier "Ladenschluss und Sonntagsruhe"

Immobilien

In einer Position zur Schaffung von Wohnraum setzt sich die IHK dafür ein, bezahlbaren Wohnraum für Arbeitskräfte zu ermöglichen, Baukostensteigerungen entgegenzuwirken, Finanzstabilität und steuerliche Anreize zu sichern, Planungs- u. Genehmigungsverfahren zu optimieren sowie Förderbedingungen verlässlich zugestalten. Die IHK-Vollversammlung verabschiedete das Positionspapier in ihrer Sitzung im Juni 2024.

IHK-Position zur Schaffung von Wohnraum und energetischem Sanieren.

Die Immobilienbranche steht vor großen Herausforderungen wie steigende Zinsen, Verunsicherung auf den Kapitalmärkten oder gestiegene Bau- und Energiekosten. Hinzu kommt, dass der Gebäudesektor eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Klimaziele einnimmt und sich wegen des Green Deal der Europäischen Union (EU) im Umbruch befindet. Strukturelle Veränderungen in gewerblichen Segmenten wie Einzelhandel oder Büroimmobilien verschärfen die Situation zusätzlich. Die Folge sind weniger Bauinvestitionen (v. a. im Neubau) durch veränderte Kosten- und Ertragskalkulationen, massive Verzögerungen bei der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und weiter steigende Mietpreise. Die Schaffung von Wohnraum liegt im Interesse der gesamten Wirtschaft. Wohnraum wird für den Gewinn und die Bindung von Arbeitskräften – auch im Kontext der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte – dringend benötigt. Die ambitionierten Ziele bei der Wohnraumschaffung auf Landes- und Bundesebene sind derzeit jedoch nicht annähernd erfüllbar. Damit weiterhin in den Wohnungsneubau und -bestand investiert werden kann, braucht es von politischer Seite verlässliche Rahmenbedingungen.

Zur IHK-Position "Schaffung von Wohnraum"

Oberbayerns Innenstädte und Ortszentren befinden sich im Umbruch. Durch verändertes Konsumverhalten im Einzelhandel, Konkurrenz durch großflächige Einkaufszentren an peripheren Standorten, veränderte Kundenfrequenzen und vor allem den Online-Handel, vollzieht sich seit einigen Jahren ein innerstädtischer Strukturwandel. Immer weniger Menschen zieht es in die Innenstädte, sodass es vielerorts zu Umsatzeinbußen
für Unternehmen, Ladenleerstand, sinkende Werthaltigkeit von Immobilien bis hin zum Bedeutungsverlust von Stadtteilen und Ortszentren kommt. Die Corona-Pandemie und damit verbundene zeitweise Schließungen und Frequenzeinbrüche in Handel und Gastronomie beschleunigen die Veränderungsprozesse enorm – neue Innenstadtkonzepte sind notwendiger denn je.

Zur IHK-Position "Business Improvement Districts (BIDs)"

Innovation, Medien & Digitalisierung

Eine starke Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur ist Grundlage für digitales Wirtschaften. Trotz Fortschritten bleibt Bayern beim Ausbau zurück. Damit die Wirtschaft international aufholen kann, braucht sie schnell eine leistungsfähige und verlässliche digitale Infrastruktur.

Alle neun bayerischen IHKs haben 2025 das Positionspapier

BIHK-Positionspapier "Schnelles Internet für Unternehmen"

zusammengestellt. Darin finden sich eine Vielzahl von Vorschlägen, um Unternehmen eine bessere IKT-Infrastruktur zu ermöglichen.

Festnetz-Internet:
Viele Unternehmen warten auf Glasfaser, während vorhandene Anschlüsse seitens der Betriebe ungenutzt bleiben – so entstehen Versorgungslücken und brachliegende Potenziale. Um die Breitbandversorgung zu verbessern, fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit Breitbandbedarf direkt und lösungsorientiert unterstützen
  • Wettbewerb befördern und Nachfrage nach Breitband steigern
  • Bauhemmnisse verringern
  • Regulierung sinnvoll gestalten

Mobilfunk:

Für digitales und mobiles Arbeiten brauchen Unternehmen ein zuverlässiges Mobilfunknetz. In Bayern gibt es jedoch noch viele unzureichend versorgte Gebiete. Daher fordern wir folgende Maßnahmen:

  • Auflagen der Frequenzverlängerung konsequent einfordern
  • Genehmigungshürden für Mobilfunkinfrastruktur stark absenken
  • Mobilfunkstandorte finden, Bedenken begegnen
  • Zukunftschancen nutzen

Frühe IHK-Positionspapiere zum Thema:

Die Position „AI Act: vereinfachen und harmonisieren" ergibt sich aus den von der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern verabschiedeten Beschlüssen.

Kernelemente der Position sind:

  • Fokus auf Innovation und Kooperation statt Regulierung legen
  • AI Act mit Klarheit und Unterstützung umsetzen
  • Digitalgesetze und AI Act harmonisieren
  • Sektorale Regulierung und AI Act besser verzahnen
  • Grundlegende Prämissen des AI Acts überprüfen

Mehr zum IHK-Positionspapier "AI Act: vereinfachen und harmonisieren"

Die Position „IT-Sicherheit für Unternehmen“ wurde von der IHK-Vollversammlung am 26.11.2024 beschlossen.

Kernelemente der Position sind:

  • Unternehmen in IT-Sicherheitsmaßnahmen praxisnah unterstützen
  • Ökosystem für innovative IT-Sicherheitsprodukte und -Services stärken
  • Gemeinsam IT-Sicherheitsbedrohungen entgegentreten
  • Kompetenzen für IT-Sicherheit auf allen Ebenen ausbauen

Mehr zum IHK-Positionspapier zur IT-Sicherheit

Die Vollversammlung hat sich in ihrer Sitzun g im Juni 2024 m Hinblick auf die Umsetzung des AI-Acts dafür ausgesprochen, Umsetzung und Pflichten schnell zu konkretisieren, Innovationen und „AI made in Europe“ zu stärken, Bürokratieaufwuchs zu vermeiden sowie bundes- und europaweit einheitliche Umsetzungsstandards durchzusetzen, u.a. durch eine nationale KI-Behörde für Deutschland.

Zum IHK-Positionspapier "Umsetzung des AI Acts"

Position der IHK-Vollversammlung zum Biotech-Standort Bayern , verabschiedet in der IHK-Vollversammlung im März 2024.

In ihrer Sitzung im November 2023 verabschiedete die Vollversammlung der IHK München ein Positionspapier zur Verwaltungsdigitalisierung . In ihrem Positionspapier fordert das Parlament der Wirtschaft, das Once-Only-Prinzip einzuführen. Das hieße, dass Unternehmen, aber auch Bürger, nur noch einmal ihre Informationen eingeben müssten und die Ämter dann diese Daten untereinander austauschen.

Stellungnahme zu den Trilogverhandlungen zum Entwurf eines Gesetzes über künstliche Intelligenz (AI-Act)

Die Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Unternehmen muss bei den weiteren Verhandlungen zum AI Act eine besondere Priorität einnehmen. Dies betrifft sowohl den Anwendungsbereich der Verordnung als auch Einstufung in die Risikoklassen sowie die damit einhergehenden Anforderungen. Die Hochrisiko-Klassifizierung muss weiter spezifiziert werden, so dass Unternehmen ihre Betroffenheit rechtssicher zuordnen können.

Pflichten sind pragmatisch auszugestalten, so dass der bürokratische Aufwand für Unternehmen möglichst gering bleibt. Auch kleinere und mittlere Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, die Vorschriften umsetzen zu können. Insgesamt müssen die vorgeschlagenen Vorschriften des AI Act weiter vereinfacht und spezifiziert werden, so dass europäische Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu ausländischen Unternehmen haben und die Innovationsfähigkeit der Unternehmen nicht gehemmt wird. Governance Prozesse sollten zügig geklärt werden, denn sie sind maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung des AI Acts.

Zur Stellungnahme zu den Trilogverhandlungen des AI-Acts

Daten sind ein wertvoller Rohstoff. Für Wissenschaft und Innovationen sind sie ebenso unerlässlich wie für Kommunikation und Wettbewerbsfähigkeit. Europa muss sich zu einer wissensbasierten Datenökonomie entwickeln. Gleichzeitig stellen der Schutz der Privatsphäre und die vertrauliche Nutzung von internetfähigen Endeinrichtungen, d. h. alle mit dem Internet verbindbaren Geräte/Anwendungen, ein hohes Schutzgut dar. Aufgabe des Staates ist es, einen verlässlichen Rechtsrahmen mit klaren, wettbewerbsfähigen, international abgestimmten politischen Rahmenbedingungen vorzugeben, innerhalb dessen die Datenverarbeitung ermöglicht, aber gleichzeitig die berechtigten Schutzinteressen von Bürgern und Unternehmen gesichert werden. Auf EU-Ebene wird aktuell die ePrivacy-Verordnung (ePVo) im Trilog erarbeitet. Mit ihrer Einführung ist frühestens 2024 zu rechnen. Bis dahin gilt in Deutschland das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Dieses setzt seit 01.12.2021 Artikel 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie gesamtheitlich um.

Das TTDSG betrifft alle internetfähigen Anwendungen wie z. B. Webseiten, Webanwendungen, Apps, Internet of Things (IoT), Reichweitenmessung und -analyse. Die aktuelle Umsetzung bringt erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für die Unternehmen mit sich. Sie schränkt durch eine sehr enge Auslegung der Datenschutzaufsichtsbehörden digitale Gestaltungen im Vergleich zum Ausland erheblich ein. Fehlende Präzisierungen in der Gesetzesbegründung führen zu Unsicherheiten bei der Umsetzung. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland nicht zu gefährden, muss die Auslegung des TTDSG korrigiert werden. Es gilt, Überregulierungen und fortlaufende Anpassungen zu vermeiden, EU-weit einheitliche Rechtsansichten und praxisgerechte Handhabungen anzustreben und digitale Innovationen zu stärken. Gleichzeitig sollten diese Regelungen technologieneutral sowie kohärent und konsistent zu bestehenden Regelungen (z. B. DSGVO) sein. Neue Rechtsentwicklungen (Zahlen mit Daten) und bestehende etablierte Geschäftsmodelle dürfen nicht eingeschränkt werden.

Zur IHK-Position "ePrivacy modern und praxisnah gestalten – bei TTDSG-Umsetzung nachsteuern"

Nachhaltigkeit

IHK Organisation fordert erneute Verschiebung und mehr Praxistauglichkeit der EUDR.

Die im ersten Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit anvisierten Regelungen sind gut gewählt und bieten Vereinfachungspotenzial für Unternehmen. Allerdings gilt es jetzt nicht nur partiell nachzusteuern, sondern eine solide Basis für angemessene, zukunftsfähige und sinnvoll koordinierte Berichts- und Sorgfaltsplichten zu setzen, die auch die Anforderungen der vielen durch den Trickle-down Effekt indirekt betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.

Wesentliche Aspekte aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen sind die folgenden:

CSRD/ESRS und Taxonomie:

  • Die IHK-Organisation begrüßt die geplante Begrenzung der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, stellt jedoch in Frage, warum die Schwellenwerte für Nettoumsatz und Bilanzsumme nicht ebenfalls adäquat angehoben werden.
  • Die Einführung eines freiwilligen KMU-Standards (VSME) als Obergrenze für Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette wird grundsätzlich begrüßt, muss jedoch praxistauglich und rechtssicher ausgestaltet sein. Ausschlaggebend ist auch der Inhalt des VSME. Die DIHK hatte angeregt, das Basis-Modul des VSME als Value Chain Cap in Betracht zu ziehen und EMAS als gleichwertig anzuerkennen.
  • Der Value Chain Cap sollte auch für Anfragen von Banken und Investoren gelten. Dafür müsste der künftige VSME (Basis-Modul) auch Berücksichtigung in den Regulierungen der europäischen (und nationalen) Finanzaufsicht finden.
  • Die Möglichkeit einer optionalen Berichterstattung zur EU-Taxonomie sowie die Abschaffung verpflichtender sektorspezifischer Standards finden Unterstützung, ebenso wie der Vorschlag, das konsolidierte Berichtswesen klarer zu regeln.
  • Weitere Anliegen betreffen die Handhabung des elektronischen Berichtsformats, die Vermeidung indirekter Prüfungspflichten für nicht berichtspflichtige Unternehmen, sowie eine stärker steuerungsorientierte und weniger aufwändige Berichterstattungspraxis in den ESRS.

CSDDD:

  • Die Anforderungen der CSDDD und CSRD sollten im Sinne der Rechtsklarheit noch stärker aufeinander abgestimmt werden – so z.B. mit Blick auf die Schwellenwerte für den Anwendungskreis sowie den Value Chain Cap und die Stakeholder-Einbeziehung.
  • Die Sorgfaltspflichten sollten verbindlich auf Tier-1-Geschäftspartner beschränkt bleiben. Sofern an einer Ausweitung auf indirekte Partner festgehalten wird, muss klar definiert werden, in welchen Fällen dies erfolgen muss (d.h. wann „plausiblen Informationen“ auf Risiken vorliegen.)
  • Der Informationsabruf bei KMU sollte klaren Grenzen unterliegen und sich am VSME-Standard der CSRD orientieren.
  • Die Haftungsregelung darf nicht zu unverhältnismäßigen Risiken und Rechtsunsicherheiten führen – weder für direkt betroffene Unternehmen als auch für ihre Zuliefererbetriebe.
  • Im Gesetzgebungsprozess sollten zusätzliche Vereinfachungen angestrebt werden, insbesondere die Fokussierung auf klar definierte und messbare Kernrechte bzw. Verbote, eine White List für Länder mit hohem Schutzniveau, und kohärente Regelungen für Hinweisgebersysteme.

CBAM:

  • Die geplante Bagatellgrenze muss vor dem Sommer rechtsverbindlich eingeführt werden, um gerade kleinen und mittleren Unternehmen unnötige Bürokratie und Kosten zu ersparen.
  • Unternehmen sollten zwischen Registrierung und einem vereinfachten Abrechnungsmodell über die Zollanmeldung mit Standardwerten wählen können.
  • Die Verwendung von Standardwerten muss als gleichwertige Alternative anerkannt und nicht nachteilig ausgelegt werden, da reale Emissionsdaten oft nicht vorliegen.
  • Die Berichterstattung muss anwenderfreundlicher gestaltet werden – etwa durch bessere Datenverfügbarkeit und automatisierte Schnittstellen mit der Zollanmeldung.
  • Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gefährdet die Planungssicherheit und ist nicht verhältnismäßig.

Zur DIHK-Stellungnahme "Omnibus"

Der sogenannte Trickle-down-Effekt und damit die Belastung der KMU durch die europäische wie nationale Regulierung, u. a. auch durch die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist hoch. Es bedarf weiterhin der Nachbesserungen auf europäischer Ebene, um die aus überwiegender Sicht unverhältnismäßige direkte und indirekte Berichtspflicht einzudämmen. U. a. sollte ein praktikables, nachgebessertes VSME-Basis-Modul als Value Chain Cap in die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie aufgenommen und auch von der Europäischen Finanzaufsicht berücksichtigt werden.

Ein künftiger europaweiter Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized Enterprises (VSME) muss zum einen den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute erfüllen. Zum anderen müssen KMU die geforderten Informationen auch unter verhältnismäßigem Aufwand erheben können. Für einen praktikablen freiwilligen KMU-Standard bedarf es verschiedener Nachbesserungen am Entwurf des VSME.

Zur DIHK-Stellungnahme "VSME ESRS"

Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) führt erstmals verpflichtende EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Zentrale Forderungen der IHK-Organisation mit Blick auf die Standards sind die folgenden:

  • Fehlende Erfahrung berücksichtigen: künftig berichterstattungspflichtige Unternehmen sind überwiegend keine international tätigen Großunternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Transformation ermöglichen: Berichtsstandards verhältnismäßig und praktikabel gestalten, Kosten und Nutzen berücksichtigen
  • Konvergenz sicherstellen: EU-Standards mit Weitblick definieren ohne doppelte Berichtspflichten

Zum DIHK-Positionspapier "Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)"

DIHK-Stellungnahme "Strategie Decent Work Worldwide" vom 11. Oktober 2023 zum EU Vorschlag für eine Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vom 14. September 2022 (KOM(2022) 453) und den Draft Report des Europäischen Parlamentes vom 28. April 2023 sowie vom 9. und 15. Juni (2022/0269(COD)).

Die DIHK-Stellungnahme "Green Claims-Richtlinie" vom 19. Juli 2023 über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen, sog. Green Claims-Richtlinie) COM(2023) 166 final vom 22.03.2023

Das Piktogramm

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht, um nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.

Ein wirksames Lieferkettengesetz erfordert Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Wenn dies nicht gegeben ist, besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die ihnen auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen können. Das aber würde die entwicklungsfördernde Wirkung globaler Wertschöpfungsketten schwächen und den Zweck des Gesetzes konterkarieren.

Zur DIHK-Stellungnahme "CSDDD"

Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) veröffentlicht, mit dem die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geändert werden sollen.

Nachhaltigkeitsberichtspflichten können die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft befördern – vorausgesetzt sie sind klar, verlässlich und der Unternehmensgröße angemessen, lassen den Unternehmen somit ausreichend Zeit für die Implementierung der eigentlichen Maßnahmen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa. Bei der weiteren Ausgestaltung der CSRD gilt es daher zu hinterfragen, inwiefern die vorgeschlagenen ‎Ausweitungen und Regelungen der Berichtspflicht und -inhalte zielführend und für Unternehmen praktikabel sind.

Zentrale Forderungen der IHK für München und Oberbayern an die Politik sind die folgenden:

  • Das Ziel im Blick behalten: Ausweitung des Anwendungskreises kritisch prüfen
  • Transformation ermöglichen: Berichtspflichten verhältnismäßig gestalten
  • Konvergenz sicherstellen: EU-Standards mit Weitblick definieren
  • Datenqualität gewährleisten: Ausreichend Umsetzungsfristen einplanen
  • Flexibilität wahren: Veröffentlichungsort und -format KMU freundlich gestalten

Zum IHK-Positionspapier "CSRD"

Recht & Steuern

Unternehmen in Deutschland verbringen jedes Jahr Millionen Arbeitsstunden mit steuerlicher Verwaltung statt mit Wertschöpfung. Komplexe Vorschriften, wiederholte Datenerhebungen und veraltete Abläufe hemmen Innovation, verschlingen Ressourcen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit. Unser Positionspapier „Steuern leichter machen“ zeigt konkrete Lösungswege auf und dient somit als Grundlage für den weiteren fachlichen und politischen Dialog.

Wichtige Ansatzpunkte zum Rückbau der administrativen Lasten sind demnach:

1. Mehr Vereinfachung und Digitalisierung,

2. mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit,

3. mehr Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen,

4. mehr Vertrauen und

5. mehr Tempo.

Zur BIHK-Position "Steuern leichter machen"

Das Bundesverfassungsgericht hat die sog. Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärt und damit grundsätzlich die Steuerhoheit der Kommunen gestärkt. Die finanziell angespannte Situation der Städte und Gemeinden sowie die Belastung des öffentlichen Raums durch Einwegverpackungen sind auch uns bekannt. Wir nehmen das ernst. Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ist aber aus Sicht der bayerischen Wirtschaft ein untaugliches Mittel, die kommunalen Kassen aufzufüllen. Eine Verpackungssteuer wird erhebliche wirtschaftliche und administrative Zusatzlasten nach sich ziehen und zugleich den gewünschten Umwelteffekt nicht sicherstellen.

Die bayerischen IHKs sprechen sich grundsätzlich gegen zusätzliche Steuern und Abgaben aus, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nicht weiter zu beeinträchtigen. Außerdem bestehen mit der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und dem deutschen Verpackungsgesetz bereits Regelungen zur Abfallvermeidung. Die bayerische Wirtschaft steht hinter dem Ansatz einer nachhaltig-sozialen Marktwirtschaft und trägt seit Jahren mit eigenen Modellen und Innovationen zur Abfallvermeidung bei.

Zur BIHK-Positionierung "Kritik an kommunaler Verpackungssteuer"

Der Ausschuss Finanz- und Steuerpolitik der IHK für München und Oberbayern hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 das Positionspapier "Steuerliche Fesseln lösen" beschlossen.

Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen legen Gründern Steine in den Weg und behindern das Wachstum bestehender Unternehmen. Eine Vielzahl detaillierter Vorschläge zur Lösung der Situation liegt auf dem Tisch. Die Richtung ist klar: Die Unternehmenssteuerbelastung und der administrative Aufwand müssen deutlich sinken. Die Politik ist nun – auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation – dringlichst aufgefordert, Handlungsfähigkeit herzustellen und die drängenden Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen umzusetzen, um weiteren Schaden an der Wirtschaft und dem Standort Deutschlands abzuwenden.

Wir fordern die Politik nun dringlichst auf, die drängenden Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen umzusetzen, um weiteren Schaden an der Wirtschaft und dem Standort Deutschlands abzuwenden.

Zur IHK-Position "Steuerliche Fesseeln lösen"

Die IHK für München und Oberbayern erkennt an, dass die Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) Anstrengungen unternimmt, um beim Bürokratieabbau voranzukommen. Angesichts der immensen Belastungen der Wirtschaft durch die Bürokratie besteht hier allerdings weiterhin Handlungsbedarf – das BEG IV kann allenfalls ein Anstoß für weitere Entlastungsmaßnahmen sein.

Im Zivilrecht ist die Förderung der Textform in einer zunehmend digitalen Welt sinnvoll. Ersetzt man die Schriftform durch die Textform ist das per se zwar weniger bürokratisch, funktioniert aber nur bei Geschäften des täglichen Lebens. Gerade bei bedeutenden Rechtsgeschäften bietet die Textform (noch) keine ausreichende Rechts- und Fälschungssicherheit und es bestehen im Streitfall Beweisschwierigkeiten für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger. Es braucht deshalb eine allgemein bekannte, niedrigschwellige elektronische Signatur-Lösung für Deutschland, die europaweit Gültigkeit hat.

Im Arbeitsrecht sieht der Entwurf nur geringfügige Änderungen vor. Insbesondere beim Nachweisgesetz, das mit seinem strengen Schriftformerfordernis für den Nachweis von Arbeitsbedingungen seit dem Jahr 2022 den Unternehmen einen enormen bürokratischen Aufwand abverlangt, lässt der vorgelegte Entwurf die Chance zu einer umfassenden Erleichterung ungenutzt. Die IHK für München und Oberbayern spricht sich dafür aus, für den Nachweis von Arbeitsbedingungen umfassend die Textform ausreichen zu lassen. Der mit dem Gesetz bezweckte Schutz von Arbeitnehmern kann auch erreicht werden, wenn ein Nachweis in Schriftform nicht allgemein, sondern ausschließlich auf entsprechende Anforderung des Arbeitnehmers vorgelegt werden muss.

Mit einem Entwurf zur Modernisierung der Produkthaftungsrichtlinie will die Europäische Kommission die Haftung ohne Verschulden (sogenannte Gefährdungshaftung) an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz anpassen und Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit und des Eigentums gewährleisten.

Die geplante Produkthaftungsrichtlinie sieht zum Schutz von Personen gravierende Haftungsverschärfungen für alle produzierenden Unternehmen vor.

Zur IHK-Position "EU-Richtlinie: Haftung für fehlerhafte Produkte"

Investitionen sind der Schlüssel für künftigen Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaft. Steuerliche Anreize, wie insbesondere beschleunigte Abschreibungen, sind ein wirksames Instrument zur Investitionsförderung. Die Förderung sollte jedoch – anders als wie aktuell in Bezug auf sogenannte „Superabschreibungen“ beziehungsweise „Investitionsprämien“ diskutiert – nicht nur auf einzelne Gütergruppen oder Sektoren beschränkt werden, sondern möglichst breit angelegt sein, auch wenn das aus fiskalischen Gründen eine geringere Förderungsintensität bedeuten mag. Eine Beschränkung auf bestimmte politisch „gewünschte“ Investitionsmaßnahmen wie beispielsweise für Klimaschutz oder Digitalisierung birgt Abgrenzungsprobleme, erhöht die Komplexität im Steuerrecht und kann zu Zielkonflikten sowie zur Übersteuerung führen. Eine breiter ansetzende steuerliche Investitionsförderung ist deshalb einer engeren Förderung vorzuziehen. Für eine effiziente und effektive Erreichung von Klimazielen ist die Verwendung geeigneter Instrumente entscheidend; hier sollte der Fokus – statt auf das Steuerrecht – auf die CO2-Bepreisung gelenkt werden. Eine CO2-Bepreisung, kombiniert mit einer breit ansetzenden Investitionsförderung, ist ein besserer Instrumentenmix, um Klimaziele wirksam zu erreichen.

Zur IHK-Position "Investitionsturbo zünden, ohne Steuerrecht zu verkomplizieren"

Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten

Die Ampelkoalition will zum Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrag schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Auch die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zu diesem Thema veröffentlichen.
Umsatzsteuerbetrug ist inakzeptabel. Daher begrüßen wir ausdrücklich Maßnahmen zur wirksamen Betrugsbekämpfung. Elektronische Meldesysteme sollten aber immer auch auf ihre Wirkung bei der Betrugsbekämpfung geprüft werden. Die diskutierten Neuerungen betreffen eine Vielzahl von Unternehmen. Einfachheit, Rechtssicherheit und Akzeptanz sind dabei aus Sicht der Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Finanzielle und bürokratische Mehrbelastungen für die Betriebe gilt es zu vermeiden.

Zur IHK-Position "Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und E-Invoicing praktikabel gestalten"

Krisensituationen - wie die Corona-Pandemie oder die Ukraine-Krise - belasten die Wirtschaft und gefährden die Konjunktur. Auftretende Preissteigerungen bringen viele Bürger und Unternehmen an ihre finanzielle Belastbarkeitsgrenze. In der aktuellen Situation werden in der öffentlichen Diskussion die Rufe nach einer temporären oder gar permanenten Senkung von Mehrwertsteuersätzen für bestimmte Produkte immer lauter. Es ist zu hinterfragen, ob dies ein sachdienliches Mittel darstellt.

Zur IHK-Position "Mehrwertsteuersätze einfach und rechtssicher gestalten"

„Wegwerfen ist billiger als Spenden.“ Wie kann das sein? Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird dies in der öffentlichen Diskussion um die Besteuerung von Sachspenden immer stärker hinterfragt. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine Beseitigung der steuerlichen Hürden für Sachspenden auf die Fahnen geschrieben. Wie also kann eine systemgerechte Umsatzbesteuerung von Sachspenden in Deutschland rechtssicher gelingen, um nachhaltigkeitsfeindliche Anreize wie die Vernichtung von spendenfähigen Waren zu verhindern?

Zur IHK-Position "Umsatzsteuer und Nachhaltigkeit: Steuerliche Hindernisse bei Sachspenden beseitigen"

Selbstständige und Kleinunternehmen

Selbstständige und Kleinunternehmen sind flexibel, hoch spezialisiert und innovationsstark. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung, mit begrenzten personellen Ressourcen einer Vielzahl gesetzlicher Anforderungen gerecht zu werden.
In ihrem Positionspapier benennt die IHK für München und Oberbayern die dringendsten politischen Handlungsfelder:

  • Scheinselbstständigkeit vermeiden: Rechtssicherheit schaffen durch klar definierte gesetzliche Kriterien.
  • Geplante Altersvorsorgepflicht: praxistauglich und verhältnismäßig ausgestalten.
  • Bürokratie abbauen: Verwaltung digitalisieren, vereinfachte Vergabeverfahren und Harmonisierung von DSGVO und AI Act.
  • Steuerliche Entlastung: insbesondere durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und einen leistungsfördernden Einkommensteuertarif.

Zur Position "Forderungen für Selbstständige und Kleinunternehmen"

Tourismus

Die Europäische Kommission hat ein Projekt zur Entwicklung von Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCR) für Hotelunterkünfte in der EU ins Leben gerufen. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, eine zuverlässige und anerkannte Berechnungsmethode zu entwickeln, mit der Hotels ihre Umweltauswirkungen messen und kommunizieren können. Die Methode basiert auf einer umfassenden Lebenszyklusanalyse, dem Product Environmental Footprint (PEF).

Die IHK für München und Oberbayern hat zu dieser Initiative Stellung genommen. Die wesentlichen Punkte sind hierbei hervorzuheben:

  • Der Plan der EU-Kommission, eine harmonisierte Methode zur Berechnung der Umweltauswirkungen zu entwickeln, ist grundsätzlich nachvollziehbar, wenn dadurch ein fairer Vergleich zwischen Hotels basierend auf deren Umweltleistung ermöglicht, Transparenz für den Verbraucher geschaffen und das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln gestärkt wird.
  • Wichtig ist, dass damit der Ansatz einer freiwilligen Initiative verfolgt wird.
  • Insbesondere für kleine und mittelständische Hotelbetriebe sehen wir die Gefahr, dass die Prüfung und Implementierung der Kriterien, auch aufgrund der hohen technischen Komplexität bei der Berechnung des Umwelt-Fußabdruckes, einen sehr hohen Aufwand darstellt.
  • Sinnvoll ist dieses Vorhaben daher nur, wenn es auf bereits getesteten KMU-Standards wie dem „Voluntary SME Standard“ aufbaut und mit den gleichen Verbrauchswerten und Kennzahlen arbeitet.
  • Wichtig ist, dass die Informationen und Werte, die für den PEFCR erhoben werden sollen, direkt vom KMU ermittelt werden können.
  • Einen wichtigen Beitrag gegen Unternehmen belastende Überregulierung leistet die Anerkennung von PEFCRs als geeigneten Nachweis im Sinne der Green Claim Richtline für den Beleg einer Umweltaussage.

Zur Stellungnahme "EU-Nachhaltigkeitskriterien Hotellerie"

Der Tourismus ist einer der Schlüsselfaktoren, um in ganz Bayern gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Der Tourismus sichert das Einkommen von rund 548.000 Menschen in Bayern und ist somit wichtiger Wirtschaftsfaktor und Impulsgeber im Freistaat. Bayern ist Tourismusland Nummer 1 in Deutschland.

Um Bayern als Tourismus-Standort zukunftsfähig aufzustellen und erfolgreich weiterzuentwickeln, sollten aus Sicht der bayerischen Wirtschaft insbesondere folgende Themen angegangen werden:

  • Zur Sicherung von Arbeitskräften sollten inländische Potenziale gehoben und die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften vorangetrieben werden. Außerdem sollten Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum umgesetzt werden.
  • Um die bürokratischen Belastungen der Unternehmen zu verringern, sollten Prozesse effizient gestaltet und die Digitalisierung vorangebracht werden. Hierzu braucht es aber auch eine stabile Mobilfunkverbindung, eine leistungsfähige Breitbandanbindung, eine Weiterentwicklung der Open Data Angebote (insbesondere die „Bayern Cloud“), praxisgerechte EU-KI-Regularien und EU-Pauschalreiserichtlinien.
  • In Hinblick auf Nachhaltigkeit, Mobilität und Klimawandel sollten touristische Angebote flexibler gestaltet, an geänderte Klimabedingungen angepasst und durch ein integriertes Verkehrs- und Mobilitätskonzept ergänzt werden (incl. ÖPNV und Lösungen für die „letzte Meile“, E-Auto Car-Sharing und eine angemessene E-Lade-Infrastruktur, vernetzt über eine einheitliche digitale Mobilitäts-App).
  • Um die Zukunftsfähigkeit der oberbayerischen Innenstädte sicherzustellen, sollte der Akzent auf die Aufenthaltsqualität und multifunktionale Nutzung öffentlicher Flächen gesetzt werden. Dabei sollte die Durchführung von Messen, Sportevents und Konzerten erleichtert werden, um die touristische Attraktivität der Innenstädte sowie die Lebensqualität der Einwohner zu steigern.
  • Eine freiwillige langfristige gemeinsame Finanzierung der bestehenden Strukturen und Aktivitäten im Tourismus-management durch Unternehmen aller vom Tourismus profitierenden Branchen und der öffentlichen Hand wird präferiert. Beteiligte Unternehmen sollen Mitsprache bei der zweck- und zielgerichteten Mittelverwendung sowie der Optimierung der Tourismusstrukturen und -aktivitäten erhalten.

Zum Positionspapier "Standortfaktor Tourismus"

Unternehmerinnen

Laut Umfragen wünschen sich viele selbstständige Frauen eine bessere Absicherung im Mutterschutz. Nur etwa die Hälfte der selbstständigen Frauen im gebärfähigen Alter hat eine Kranken(tage)geldversicherung. Lediglich 19 % der selbstständigen Frauen fühlen sich gut oder sehr gut informiert über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten für die Zeit des Mutterschutzes.2

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Stärkung des Mutterschutzes für Selbstständige angekündigt. Der Gesetzesentwurf soll Anfang 2026 folgen. Konkret sollen Mutterschutzfristen analog der für Beschäftigte eingeführt, eine Umlagefinanzierung und weitere Alternativen geprüft und gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe erarbeitet werden. Überdies wird eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz angekündigt sowie Erleichterungen für den Elterngeldbezug.

Die Vorhaben der Bundesregierung sind aus Sicht der IHK für München und Oberbayern nicht vereinbar mit der unternehmerischen Freiheit. Die IHK setzt sich dafür ein, dass

  • selbstständige Frauen frühzeitig und umfassend über bestehende Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten im Mutterschutz informiert werden,
  • weiterhin keine verpflichtenden gesetzlichen Mutterschutzfristen oder Tätigkeitsverbote für Selbstständige eingeführt werden,
  • die freiwillige Absicherung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erhalten bleibt,
  • die Ausgestaltung von Mutterschutz- und Elterngeldleistungen stärker an der Realität selbstständiger Erwerbstätigkeit ausgerichtet wird.

Zur IHK-Position

Die Vollversammlung spricht sich dafür aus, mehr Frauen zur Gründung zu ermutigen, Unternehmerinnen in ihren Wachstumszielen zu stärken und die Rahmenbedingungen für weibliches Unternehmertum zu verbessern. Die IHK-Vollversammlung hat das Positionspapier in ihrer Sitzung im Juni 2024 verabschiedet.

Zum Positionspapier "Gründerinnen und Unternehmerinnen stärken"

Verkehr

Für einen durchgängigen Aus- und Neubau zwischen München und Salzburg

Die Autobahn A8 ist eine zentrale Verkehrsachse in Bayern. Sie erschließt
das südöstliche Oberbayern und verbindet die beiden Wirtschaftsräume von
München und Salzburg. Sie ist Teil transeuropäischer Verkehrskorridore, die
den hiesigen Standort an die Zuliefer- und Absatzmärkte der angrenzenden
Nachbarstaaten und darüber hinaus anschließen.Ein bedarfsgerechter Aus- und Neubau zwischen München und Salzburg ist daher notwendig. Weitere Informationen finden SIe in unserer Position

Zur Positions-Seite "Bundesdautobahn A8 - Für den durchgängigen Aus- und Neubau zwischen München und Salzburg"

Sanierung Schienenkorridore in Deutschland

Der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO saniert die hochbelasteten Schienenkorridore in Deutschland. In mehrmonatigen Vollsperrungen sollen sämtliche Arbeiten erledigt werden. Sowohl Gleise und Weichen, Leitund Sicherungstechnik als auch Bahnhöfe, Bahnübergänge und Lärmschutzwände werden erneuert und ausgebaut. Die Bündelung aller Gewerke verspricht einen effizienteren Bauablauf. Mit der Generalsanierung soll
ein stabilerer Bahnbetrieb ermöglicht werden. Ungeplante ad-hoc-Baustellen soll es dann nicht mehr geben. Die IHK begrüßt das Vorhaben, fordert jedoch ein tragfähiges Verkehrskonzept für den Personen- und für den Güterverkehr, damit der Wirtschaftsstandort Oberbayern auch während der Bauzeit erreichbar bleibt.

Zur IHK-Position "Generalisierung Schienenkorridore"

Die ABS 38 ist Teil des transeuropäischen „Rhein-Donau-Verkehrskorridors“. Ihr Ausbau beseitigt einen Engpass im grenzüberschreitenden Ost-West-Verkehr auf gut 145 Kilometern Länge. Die IHK-Regionalausschüsse Altötting - Mühldorf, Berchtesgadener Land und Traunstein fordern einen zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der ABS 38 bis spätestens 2035. Nur eine starke Schiene zwischen München, Mühldorf und Freilassing mit Abzweig von Tüßling nach Burghausen wird den Anforderungen des südostbayerischen Wirtschaftsraums mit dem Chemiedreieck gerecht.

Zur IHK-Position "Ausbaustrecke ABS 38"

Die Unterzeichner fordern den Bund auf, für ein besseres Schienenverkehrsangebot am
Flughafen München zu sorgen. Dafür braucht es den Bau neuer Gleisverbindungen und
den Bau eines neuen Flughafenbahnhofs für Regional- und Fernverkehrszüge. Diese
Projekte müssen in die Planungen des Bundes aufgenommen und umgesetzt werden.
Historisch bedingt liegt der Flughafen am Standort im Erdinger Moos abseits der Hochge?schwindigkeitsachsen und abseits von Regionalverkehrsverbindungen.

Der Flughafen ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für die Region und für Bayern das
Tor zur Welt. Hiesige Unternehmen können ihre weltweiten Zielmärkte direkt erreichen.
Internationale Gäste nutzen ihn für ihre Urlaubs- und Geschäftsreisen. Dafür hat sich
„MUC“ einen Spitzenplatz als Umsteige-Hub und Premium-Drehkreuz im internationalen
Luftverkehr erarbeitet, den es gilt, auch für die Zukunft zu sichern und zu stärken.

Zur IHK-Position "Schienenanbindung Flughafen München"

Der IHK-Regionalausschuss Altötting - Mühldorf verabschiedete im März 2024 eine Position zur A94. Darin fordert er den Lückenschluss der Autobahn ins Chemiedreieck. Die regionale Wirtschaft plädiert für die zeitnahe Realisierung der noch fehlenden Abschnitte zum vierstreifigen Ausbau bis zum Anschluss an das Autobahnkreuz bei Pocking.

Zur IHK-Position "Bundesautobahn A94"

Die Bundesstraße B 16 in Bayern verbindet Wirtschafts- und Lebensräume von Günzburg in Schwaben über Ingolstadt in Oberbayern bis nach Regensburg und Roding in der Oberpfalz. Der überdurchschnittlich hohe Schwerlastverkehrsanteil belegt die Bedeutung der B 16 als wichtige Verkehrssachse für den Wirtschaftsverkehrder Region. In west-östlicher Richtung stellt sie eine Tangentialverbindungzwischen den Bundesautobahnen A 8, A 9, A 93 und A 3 dar. Die IHK Schwaben, die IHK für München und Oberbayern und die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim fordern den zeitnahen, schrittweisen, durchgängigen und mindestens dreispurigen kreuzungsfreien Aus- und Umbau der B 16 für alle Verkehre, um für die dort ansässigen Unternehmen eine leistungsstarke Verkehrsanbindung zu Beschaffungs-, Absatz- und Arbeitsmärkten sicherzustellen.

Zur Position "Die Bundesstraße B16"

Der Nutzen und die Notwendigkeit durchgehender und bedarfsgerechter Wegenetze ist unbestritten.
Die im aktuellen Bundesverkehrswegeplan enthaltene Bundesstraße B 15neu stellt eine der bedeutendsten Verkehrsprojekte der Wirtschaft im östlichen Bayern dar. Sie ist eine wichtige Nord-Süd-Achse im überregionalen Straßennetz und verbindet mit ihrer durchgehenden Fertigstellung die Wirtschafts- und Lebensräume von Regensburg über Landshut bis Rosenheim. Darüber hinaus verbessert die B15neu die Anbindung dieser Regionen an bundesweite und europäische Verkehrsachsen über die Bundesautobahnen A 3, A 92, A 93, A 94 und die A 8. Zudem trägt sie zu einer besseren Verteilung der Verkehre und damit zu einer Entlastung des gesamten Bundesfernstraßennetzes bei.

Die IHK für München und Oberbayern hat sich gemeinsam mit der IHK für Niederbayern in Passau und der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim sowie deren jeweiligen Gremien und Ausschüssen zu diesem wichtigen Thema positioniert.

Zur Position "Die Bundesstraße B15/ B15neu"

Wirtschaftspolitik

Die Vollversammlung der IHK München und Oberbayern hat im März ihre Wirtschaftspolitischen Positionen verabschiedet. Diese Leitlinien zeigen im Überblick die gesamte Bandbreite der Themen:

  • Mittelstand und Unternehmensfinanzierung
  • Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung
  • Steuern und Finanzen
  • Energie und Nachhaltigkeit
  • Bildung und Fachkräfte
  • Außenwirtschaft und europäischer Binnenmarkt
  • Rechtsstandort und Rechtssicherheit
  • Digitalisierung und Regionale Entwicklung
  • Forschung und Branchen

Zu den Wirtschaftspolitischen Positionen

Im März 2023 hat EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, die Berichtspflichten in der EU um 25 Prozent zu senken. Europäische Unternehmen brauchen dringend eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und doppelten Berichts- und Informationspflichten.

Auf EU-Ebene bestehen große Potenziale zum Bürokratieabbau. Die DIHK und die 79 IHKs haben gemeinsam 50 Vorschlage für Verbesserungen erarbeitet. Sie betreffen sowohl bestehende als auch noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Rechtsakte.

Zu den DIHK-Lösungsvorschlägen "Bürokratieabbau"

Aufgrund geringer personeller Kapazitäten fällt es kleinen Unternehmen und Selbstständigen ohne Angestellte besonders schwer, allen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen nachzukommen bzw. sie überhaupt zu kennen. Ohne eigene Rechts- bzw. Steuerabteilung wird aufgrund der Komplexität vieler Gesetze bzw. Themenverflechtungen oftmals externe Beratung benötigt. Dies verursacht erhebliche Kosten.

Die IHK für München und Oberbayern plädiert deshalb für eine aktive und engagierte Wirtschaftspolitik, die auf die besonderen Bedürfnisse kleiner Unternehmen eingeht. Unsere Top-6-Forderungen für diese Zielgruppe haben wir in einem Twopager zusammengefasst.

Zur IHK-Position "Top-6-Forderungen für Selbstständige und Kleinunternehmen"