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Auf einen Blick

Mehr als die Hälfte der IHK-Mitgliedsunternehmen in München und Oberbayern und auch europaweit sind Selbstständige ohne Angestellte. Von den oberbayerischen Unternehmen haben rund 80 Prozent weniger als zehn Beschäftigte. Selbstständige und Kleinunternehmen sind flexibel, spezialisiert und innovationsfreudig – sie bilden den Motor der Wirtschaft.

Aufgrund geringer personeller Kapazitäten fällt es den kleinen Unternehmen besonders schwer, allen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen nachzukommen oder sie überhaupt zu kennen. Daher sollte eine aktive und engagierte Wirtschaftspolitik auf die besonderen Bedürfnisse Selbstständiger ohne oder mit wenigen Beschäftigten ausgerichtet werden. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Minimierung des Risikos der Scheinselbstständigkeit durch klar definierte gesetzliche Kriterien
  • Praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
  • Bürokratie abbauen durch Verwaltungsdigitalisierung, Vereinfachung von Vergabeverfahren und Harmonisierung der DSGVO mit dem AI Act
  • Steuerlast senken, v.a. Soli streichen und leistungsfördernden Tarif für die Einkommenssteuer einführen

Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren

Eines der drängendsten Probleme für Selbstständige ohne Angestellte ist der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Obwohl die in der Rechtsprechung entwickelten Merkmale grundsätzlich bekannt sind, erfolgt immer eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände, so dass ein großer Beurteilungsspielraum verbleibt. Daher führen sowohl die Statusfeststellungsverfahren als auch die Überprüfungen durch die Sozialgerichte oft trotz identischer Sachverhalte zu unterschiedlichen Ergebnissen. Hinzu kommt, dass Statusfeststellungsverfahren in der Regel mehrere Monate dauern. Damit entsteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. Zwar sind im Jahr 2022 einzelne Änderungen im Verfahren erfolgt, dennoch fehlt es nach wie vor an einer grundlegenden Vereinfachung der Statusfeststellung. Gesetzlich sollten objektive, nachweisbare Positiv-Kriterien festgeschrieben werden.

Außerdem sollte berücksichtigt werden, ob überhaupt die Gefahr einer missbräuchlichen Gestaltung besteht. Übersteigt die Vergütung die Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung oder die Bruttovergütung eines Arbeitnehmers mit vergleichbarer Tätigkeit um mehr als 20 Prozent, sollte die Selbstständigkeit unbürokratisch anerkannt werden. Pauschalen oder Stückvergütungen sind dabei entsprechend umzurechnen. Unterhalb dieser Grenzen sollte Rechtssicherheit geschaffen werden durch eine Positivliste in Form eines klar definierten Kriterienkatalogs. Nicht nur Auftraggeber, sondern auch Selbstständige sollten die Möglichkeit zur Gruppenstatusfeststellung für gleichartige Aufträge erhalten. In jedem Fall sollte der festgestellte Status auch für das Zivilrecht bindend sein, insbesondere sollte verbindlich feststehen, dass kein Arbeitsverhältnis im Sinne von § 611a BGB vorliegt.

Forderungen

  • Anerkennung als Selbstständiger, falls Vergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung bzw. falls Bruttovergütung 20 Prozent höher als bei vergleichbaren Arbeitnehmern
  • Unterhalb dieser Grenzen: Definition eines klaren Kriterienkatalogs für Scheinselbstständigkeit
  • Digitalisierung/Straffung des Statusfeststellungsverfahrens
  • Möglichkeit zur Gruppenstatusfeststellung für gleichartige Aufträge

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Die Bundesregierung plant, eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Die IHK für München und Oberbayern erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit dieses Vorhabens an. Sorgen Selbstständige nicht ausreichend für ihr Alter vor, muss die Solidargemeinschaft die daraus resultierenden Kosten tragen. Allerdings plädieren wir dafür, den Selbstständigen Wahlfreiheit über die Form der Vorsorge zu überlassen. Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnen wir ab. Dem Gewerbetreibenden sollte ein möglichst breites Spektrum an Altersvorsorgemöglichkeiten offenstehen: Neben klassischen Lebens- und Rentenversicherungsprodukten könnten hierzu in gewissem Maße Immobilien sowie bestimmte geschützte Teile des Anlagevermögens in Frage kommen. Der verpflichtende Teil der Altersvorsorge muss pfändungs- und insolvenzsicher sein.

Zudem ist ein staatliches Eingreifen nur insoweit begründbar, als dass hierdurch eine Existenzsicherung im Alter erreicht wird. Da es für ältere Selbstständige, die bislang nicht vorgesorgt haben, schwer möglich ist, nachträglich eine existenzsichere Altersvorsorge aufzubauen, sollte für diese Gruppe eine Übergangsregelung gelten. Sonderregelungen für Gründer erscheinen darüber hinaus sinnvoll, da in der Gründungsphase regelmäßig hohe Ausgaben geringen Einnahmen gegenüberstehen. Durch die Ausnahme von Existenzgründern würde gewährleistet, dass Mittel aus Förderprogrammen, wie dem Gründungszuschuss, ausschließlich in den Unternehmensaufbau fließen.

Einführung und spätere Überwachung der Altersvorsorgepflicht müssen bürokratiearm in bestehende Kontrollstrukturen integriert werden, um die Bürokratiebelastung nicht noch zu erhöhen.

Forderungen

  • Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Altersvorsorgemöglichkeiten
  • Pfändungs- und insolvenzsicherer Mindestbetrag für Altersvorsorge
  • Übergangsregelungen bei Einführung für Ältere und Karenzzeit für Gründer

Bürokratieabbau

Digitalisierung der Verwaltung

Im EU-Vergleich belegt Deutschland in der Verwaltungsdigitalisierung seit Jahren lediglich Plätze im unteren Mittelfeld. Es sind vor allem die Unternehmen, die im Schnitt 200 Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung pro Jahr haben. Eine effiziente digitale Verwaltung ist ein wichtiger Faktor, um Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Wirtschaftsstandortes zu sichern. Nutzerdaten sollten nur einmal bei der öffentlichen Verwaltung erfasst werden. Behörden sollten in der Lage sein, diese untereinander auszutauschen. Dadurch können sowohl Unternehmen als auch Verwaltung erheblich von einer Entlastung der Bürokratiekosten profitieren, während gleichzeitig die Datenqualität spürbar verbessert wird. Es braucht bundeseinheitliche und standardisierte Digital-Lösungen sowie Praxis- und Digital-Checks noch vor der parlamentarischen Beratung neuer Gesetze. Bestehende gesetzliche Vorgaben müssen auf digitale Umsetzung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Forderungen

  • e-Government vorantreiben, vor allem auf Landes- und Bundesebene
  • Neue und bestehende Gesetze einem Praxis- und Digital-Check unterziehen

Vergabeverfahren einfach gestalten

Die Vergabeverfahren in Deutschland führen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Die umfangreichen Vorgaben der öffentlichen Auftraggeber zu Nachweisen, Mindestumsätzen und Mitarbeiterzahlen bedeuten für Selbstständige, KMU und Start-ups eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Das kann dazu führen, dass diese grundsätzlich von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen Abstand nehmen, was wiederum den Wettbewerb einschränkt. Insgesamt erweisen sich die Vergabeverfahren durch die zeit- und ressourcenintensive Erstellung der Angebote als komplex. Die Bundesregierung plant gegenwärtig mit dem Bundestariftreuegesetz die Einführung einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund. Unternehmen, die einen Auftrag vom Bund erhalten wollen, müssen schriftlich zusichern, dass sie ihren Beschäftigten mindestens den Lohn zahlen, der im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen ist. Dadurch wird das Vergaberecht noch komplexer und bürokratischer. KMU sowie Start-ups werden sich nicht auf komplexe Nachweise, schwierige Lohnabrechnungen und möglicherweise sogar betrieblichen Unfrieden durch unterschiedliche Lohn- und Arbeitsbedingungen im selben Betrieb einlassen können und wollen. Damit wird die überwiegende Zahl der Betriebe von vornherein ausgeschlossen. Dies wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Stattdessen sollten Vergabeverfahren im Allgemeinen und insbesondere für Start-ups und KMU vereinfacht werden.

Forderungen

  • Vergabeverfahren nicht an Tarifbindung knüpfen
  • Erleichterter Zugang für Start-ups, Selbstständige und KMU

Erleichterungen bei DSGVO schaffen

Die vielfältigen Informations-, Berichts-, und Dokumentationspflichten der DSGVO stellen einen hohen finanziellen, unverhältnismäßigen sowie bürokratischen Aufwand dar. Besonders Selbstständige und KMU sind von den hohen Anforderungen der DSGVO betroffen, da sie oftmals nicht die nötigen personellen Kapazitäten bzw. das Expertenwissen hierfür besitzen – zum Beispiel benötigen Unternehmen bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses Erleichterungen. Die für KMU geregelte Ausnahme in Art. 30 Abs. 5 DSGVO greift faktisch nicht. Informationspflichten sollten auf Umfang und Bedarf überprüft werden. Eine Überinformation führt bei Unternehmen zu Mehraufwänden, bringt für Betroffene aber keine Transparenz. Gleichzeitig ist vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen (z.B. durch KI) das Grundprinzip der Datensparsamkeit veraltet und sollte mit den neuen Gegebenheiten der Datenökonomie in Einklang gebracht werden. Mit dem EU AI Act kommt es in der Kombination mit der DSGVO darüber hinaus zu regulatorischen Überschneidungen sowie Lücken, aus denen sich ein erheblicher Mehraufwand und rechtliche Unsicherheiten ergeben. Hier gilt es schnell Klarheit zu schaffen und die Verpflichtungen aus den verschiedenen Regulierungen effizienter ineinandergreifen zu lassen. Die DSGVO und der AI Act fordern z.B. für teilweise überlappende Situationen ähnliche Maßnahmen. Um erheblichen Aufwand zu reduzieren, sollen diese möglichst deckungsgleich und modular integrierbar gestaltet werden. Dies gilt z.B. für die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und die Risikoabschätzung bei Hochrisikoanwendungen des AI Acts oder für die Anforderungen zur IT-Sicherheit in Art. 32 DSGVO und Art. 15 AI Act.

Forderungen

  • Erleichterungen schaffen bei Informationspflichten, insbesondere für KMU
  • Datenschutz und Datenökonomie in Einklang bringen
  • Harmonisierung von Vorgaben, z.B. AI Act und DSGVO

Steuerpolitik auf kleine und mittlere Unternehmen ausrichten

Wir benötigen eine Neuausrichtung der Steuerpolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit von Selbständigen und kleinen Unternehmen stärkt. Dafür muss die Politik die Steuerlast senken, Investitionen erleichtern und administrative Pflichten spürbar verringern. Für viele Personenunternehmen ist die Einkommensteuer die zentrale Unternehmenssteuer. Sie brauchen einen leistungsfördernden Tarif, der die kalte Progression ausgleicht und den Mittelstandsbauch abbaut.

Gleichzeitig sollte der Solidaritätszuschlag vollständig entfallen, um sowohl Personenunternehmen als auch Kapitalgesellschaften nachhaltig zu entlasten.

Gezielte Investitions- und Innovationsanreize schaffen Planungssicherheit und sichern Liquidität. Dazu gehören höhere Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie eine vereinfachte praxisgerechte steuerliche Forschungsförderung, von der auch kleine Betriebe und Soloselbstständige profitieren können.

Besonders kleine Unternehmen kämpfen mit einer immer komplexeren Steuerbürokratie. Ihnen fehlen häufig Zeit und Personal, um ständig neue Vorgaben umzusetzen. Notwendig sind einheitliche und einfachere Regeln, mehr Pauschalierungen und klare digitale Prozesse. Konkret heißt das: vereinfachte GoBD-Vorgaben, ein benutzerfreundlicheres ELSTER, freiwillige statt verpflichtende Datenübermittlungen (etwa bei der EÜR) und eine Ausweitung der kostenfreien Lohnsteueranrufungsauskunft auf weitere Steuerarten. So bleibt mehr Zeit für das, was zählt – wirtschaftliche Leistung und unternehmerische Innovation.

Forderungen

  • Leistungsfördernden Tarif für die Einkommenssteuer einführen und Solidaritätszuschlag streichen
  • Höhere Sofortabschreibungen für GWG
  • Vereinfachte steuerliche Forschungsförderung
  • Steuerbürokratie abbauen durch vereinfachte GoBD-Vorgaben, ein benutzerfreundliches ELSTER, freiwillige Datenübermittlungen (z.B. EÜR) und digitale Prozesse
  • Ausweitung der Services

Stimme der Wirtschaft

“Für uns Selbstständige heißt jeder bürokratische Aufwand weniger Zeit fürs Kerngeschäft. Wer kein Experte in Rechts-, Steuer-, und Bürokratiethemen ist, muss nach passender externer Hilfe suchen. Diese Suche ist aufwändig und die Beratung kostet viel Geld – welches dann wieder fehlt, um wachstums- und zukunftsfördernde Investitionen zu tätigen. Die Politik muss verstehen, dass Rechtsunsicherheiten und Bürokratiebelastungen für Kleinunternehmen existenzbedrohend sind. Statt neuer Vorschriften und Regelungen brauchen wir dringend Entlastungen und Vereinfachungen.“

Karin Elsperger
Agentur Elsperger
Vizepräsidentin der IHK für München und Oberbayern