Bürokratieabbau
Digitalisierung der Verwaltung
Im EU-Vergleich belegt Deutschland in der Verwaltungsdigitalisierung seit Jahren lediglich Plätze im unteren Mittelfeld. Es sind vor allem die Unternehmen, die im Schnitt 200 Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung pro Jahr haben. Eine effiziente digitale Verwaltung ist ein wichtiger Faktor, um Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft des Wirtschaftsstandortes zu sichern. Nutzerdaten sollten nur einmal bei der öffentlichen Verwaltung erfasst werden. Behörden sollten in der Lage sein, diese untereinander auszutauschen. Dadurch können sowohl Unternehmen als auch Verwaltung erheblich von einer Entlastung der Bürokratiekosten profitieren, während gleichzeitig die Datenqualität spürbar verbessert wird. Es braucht bundeseinheitliche und standardisierte Digital-Lösungen sowie Praxis- und Digital-Checks noch vor der parlamentarischen Beratung neuer Gesetze. Bestehende gesetzliche Vorgaben müssen auf digitale Umsetzung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Forderungen
- e-Government vorantreiben, vor allem auf Landes- und Bundesebene
- Neue und bestehende Gesetze einem Praxis- und Digital-Check unterziehen
Vergabeverfahren einfach gestalten
Die Vergabeverfahren in Deutschland führen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Die umfangreichen Vorgaben der öffentlichen Auftraggeber zu Nachweisen, Mindestumsätzen und Mitarbeiterzahlen bedeuten für Selbstständige, KMU und Start-ups eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Das kann dazu führen, dass diese grundsätzlich von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen Abstand nehmen, was wiederum den Wettbewerb einschränkt. Insgesamt erweisen sich die Vergabeverfahren durch die zeit- und ressourcenintensive Erstellung der Angebote als komplex. Die Bundesregierung plant gegenwärtig mit dem Bundestariftreuegesetz die Einführung einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund. Unternehmen, die einen Auftrag vom Bund erhalten wollen, müssen schriftlich zusichern, dass sie ihren Beschäftigten mindestens den Lohn zahlen, der im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen ist. Dadurch wird das Vergaberecht noch komplexer und bürokratischer. KMU sowie Start-ups werden sich nicht auf komplexe Nachweise, schwierige Lohnabrechnungen und möglicherweise sogar betrieblichen Unfrieden durch unterschiedliche Lohn- und Arbeitsbedingungen im selben Betrieb einlassen können und wollen. Damit wird die überwiegende Zahl der Betriebe von vornherein ausgeschlossen. Dies wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Stattdessen sollten Vergabeverfahren im Allgemeinen und insbesondere für Start-ups und KMU vereinfacht werden.
Forderungen
- Vergabeverfahren nicht an Tarifbindung knüpfen
- Erleichterter Zugang für Start-ups, Selbstständige und KMU
Erleichterungen bei DSGVO schaffen
Die vielfältigen Informations-, Berichts-, und Dokumentationspflichten der DSGVO stellen einen hohen finanziellen, unverhältnismäßigen sowie bürokratischen Aufwand dar. Besonders Selbstständige und KMU sind von den hohen Anforderungen der DSGVO betroffen, da sie oftmals nicht die nötigen personellen Kapazitäten bzw. das Expertenwissen hierfür besitzen – zum Beispiel benötigen Unternehmen bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses Erleichterungen. Die für KMU geregelte Ausnahme in Art. 30 Abs. 5 DSGVO greift faktisch nicht. Informationspflichten sollten auf Umfang und Bedarf überprüft werden. Eine Überinformation führt bei Unternehmen zu Mehraufwänden, bringt für Betroffene aber keine Transparenz. Gleichzeitig ist vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen (z.B. durch KI) das Grundprinzip der Datensparsamkeit veraltet und sollte mit den neuen Gegebenheiten der Datenökonomie in Einklang gebracht werden. Mit dem EU AI Act kommt es in der Kombination mit der DSGVO darüber hinaus zu regulatorischen Überschneidungen sowie Lücken, aus denen sich ein erheblicher Mehraufwand und rechtliche Unsicherheiten ergeben. Hier gilt es schnell Klarheit zu schaffen und die Verpflichtungen aus den verschiedenen Regulierungen effizienter ineinandergreifen zu lassen. Die DSGVO und der AI Act fordern z.B. für teilweise überlappende Situationen ähnliche Maßnahmen. Um erheblichen Aufwand zu reduzieren, sollen diese möglichst deckungsgleich und modular integrierbar gestaltet werden. Dies gilt z.B. für die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und die Risikoabschätzung bei Hochrisikoanwendungen des AI Acts oder für die Anforderungen zur IT-Sicherheit in Art. 32 DSGVO und Art. 15 AI Act.
Forderungen
- Erleichterungen schaffen bei Informationspflichten, insbesondere für KMU
- Datenschutz und Datenökonomie in Einklang bringen
- Harmonisierung von Vorgaben, z.B. AI Act und DSGVO
Steuerpolitik auf kleine und mittlere Unternehmen ausrichten
Wir benötigen eine Neuausrichtung der Steuerpolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit von Selbständigen und kleinen Unternehmen stärkt. Dafür muss die Politik die Steuerlast senken, Investitionen erleichtern und administrative Pflichten spürbar verringern. Für viele Personenunternehmen ist die Einkommensteuer die zentrale Unternehmenssteuer. Sie brauchen einen leistungsfördernden Tarif, der die kalte Progression ausgleicht und den Mittelstandsbauch abbaut.
Gleichzeitig sollte der Solidaritätszuschlag vollständig entfallen, um sowohl Personenunternehmen als auch Kapitalgesellschaften nachhaltig zu entlasten.
Gezielte Investitions- und Innovationsanreize schaffen Planungssicherheit und sichern Liquidität. Dazu gehören höhere Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie eine vereinfachte praxisgerechte steuerliche Forschungsförderung, von der auch kleine Betriebe und Soloselbstständige profitieren können.
Besonders kleine Unternehmen kämpfen mit einer immer komplexeren Steuerbürokratie. Ihnen fehlen häufig Zeit und Personal, um ständig neue Vorgaben umzusetzen. Notwendig sind einheitliche und einfachere Regeln, mehr Pauschalierungen und klare digitale Prozesse. Konkret heißt das: vereinfachte GoBD-Vorgaben, ein benutzerfreundlicheres ELSTER, freiwillige statt verpflichtende Datenübermittlungen (etwa bei der EÜR) und eine Ausweitung der kostenfreien Lohnsteueranrufungsauskunft auf weitere Steuerarten. So bleibt mehr Zeit für das, was zählt – wirtschaftliche Leistung und unternehmerische Innovation.
Forderungen
- Leistungsfördernden Tarif für die Einkommenssteuer einführen und Solidaritätszuschlag streichen
- Höhere Sofortabschreibungen für GWG
- Vereinfachte steuerliche Forschungsförderung
- Steuerbürokratie abbauen durch vereinfachte GoBD-Vorgaben, ein benutzerfreundliches ELSTER, freiwillige Datenübermittlungen (z.B. EÜR) und digitale Prozesse
- Ausweitung der Services