Die in §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO geregelten Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis müssen Sie bei der IHK einholen. Danach müssen Sie wiederkehrend bestimmte Berufspflichten einhalten.

§ 34c GewO: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

§ 34d GewO: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und produktakzessorischer Versicherungsvermittler

§§ 34f/34h GewO: Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater