Weihnachtsfrieden 2019/2020

Was bedeutet "Weihnachtsfrieden" beim Fiskus?‎

Beim sogenannten Weihnachtsfrieden der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr Steuerpflichtige von Mahnungen, Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden verschont. Die Finanzämter in Bayern behalten auch zum Jahreswechsel 2019/2020 ‎diese gute Tradition bei.

Der "Weihnachtsfrieden" wird in der Regel Mitte Dezember angekündigt. Für 2019 ist dies durch Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 13. Dezember 2019 erfolgt.

Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen demzufolge vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich Neujahr von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Das heißt beispielsweise, dass die Finanzämter keine Außenprüfungen beginnen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.

Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa Verjährung droht.

Steuerbescheide werden jedoch auch während des "Weihnachtsfriedens" versandt.