Von Sabine Hölper, 12/2025
Andra Valentina Kopandi hat sich einen Traum erfüllt. Anfang des Jahres 2025 hat sie ihr eigenes Unternehmen, die Nemi Software GmbH, gegründet. Jahrelang war die Bauingenieurin angestellt, dann hat sie gekündigt. Und aus der Arbeitslosigkeit eine Chance gemacht. „Ich hatte den Eindruck, dass ich als Unternehmerin mehr erreichen kann als in einem Angestelltenverhältnis“, sagt sie.
Auch wer anders als Kopandi durch Entlassung arbeitslos wird, kann die Arbeitslosigkeit nutzen und ein Unternehmen gründen – sofern er sich der Selbstständigkeit gewachsen fühlt. „Der Wunsch nach der Selbstständigkeit muss in einem stecken“, sagt Wolfgang Wadlinger, betriebswirtschaftlicher Berater bei der IHK für München und Oberbayern. Grundsätzlich sei die Arbeitslosigkeit ein guter Zeitpunkt zum Gründen, ist er überzeugt. Wadlinger kennt natürlich auch die Einwände: Arbeitslose denken häufig, dass eine Gründung gerade in dieser Lebensphase zu unsicher ist. Der Experte hält dagegen: „Die Selbstständigkeit ist eher eine gute Alternative, um auf eigenen finanziellen Füßen zu stehen.“
Gründungszuschuss erwägen
Zumal es vielfache Unterstützung gibt. Der Bund und der Freistaat Bayern haben
Förderprogramme
aufgelegt. Und auch die Agentur für Arbeit hilft: Sofern der Arbeitslose Arbeitslosengeld I bezogen hat und darauf noch mindestens 150 Tage Anspruch hat, zahlt die Agentur bei Gründung einen Gründungszuschuss. In der 1. Phase erhält der Antragsteller 6 Monate lang weiterhin Arbeitslosengeld plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. In Phase 2 werden bei weitestgehend vollberuflicher Selbstständigkeit weitere 9 Monate lang je 300 Euro als Zuschuss für die Sozialversicherung überwiesen. „Der Gründungszuschuss hilft“, sagt auch Kopandi. Wenngleich sie findet, dass man zusätzlich auch ein bisschen Eigenkapital mitbringen sollte.
Um den Gründungszuschuss zu bekommen, muss der Gründer nachweisen, dass er für die Selbstständigkeit geeignet ist. Das heißt: Er braucht eine gute Vorbereitung, vor allem einen aussagekräftigen Businessplan und schließlich eine Stellungnahme zum Geschäftskonzept von einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel der IHK. „Der Gründer sollte sich also im Vorfeld gut überlegen, was der Markt braucht, welches Problem er lösen kann und inwiefern das mit den eigenen Fähigkeiten zusammenpasst“, rät Wadlinger. „Wie in jedem Gründungsprozess.“
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Was dem IHK-Experten noch wichtig ist: „Zu einer guten Vorbereitung gehört auch, sich zum Thema
Scheinselbstständigkeit
zu informieren.“ Als Scheinselbstständige werden Personen bezeichnet, die Dienst- oder Werkleistungen für einen Auftraggeber erbringen und dabei als Selbstständige auftreten, obwohl die praktische Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zeigt, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. „Diese Situation gilt es unbedingt zu vermeiden“, sagt Wadlinger.