Wenn Sie bereits Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß § 34f Absatz 1 GewO sind, können Sie die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO unter erleichterten Voraussetzungen beantragen (vereinfachtes Verfahren).
Achtung: Die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 GewO erlischt mit Erteilung der Erlaubnis als Honor-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Der/die Gewerbetreibende muss sich daher für eine der beiden Erlaubnisse entscheiden.
Ein Formular für Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag als Honorar-Finanzanlagenberater im vereinfachten Verfahren und die Möglichkeit zum Upload finden Sie im Online-Portal.
Zudem senden Sie bitte das Original der Erlaubnis gemäß § 34f Absatz 1 GewO postalisch an folgende Adresse:
IHK für München und Oberbayern
VIII-4
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Bitte beachten Sie: Mit der Antragsstellung entstehen Gebühren. Die aktuelle Gebührenhöhe können Sie im Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern einsehen.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen. Das Vermittlerregister ist öffentlich einsehbar.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, überprüfen Sie bitte anhand der Checkliste, ob Sie
- alle Unterlagen vorliegen haben bzw.
- Unterlagen, die direkt an uns gesendet werden, richtig beantragt haben
Damit vermeiden Sie Nachforderungen unsererseits, die die Bearbeitung verzögern. Vielen Dank!
Checklisten: Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Checkliste natürliche Person vereinfachtes Verfahren
Checkliste juristische Person vereinfachtes Verfahren