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Mitmachen ist Ehrensache – 2026 ist IHK-Wahl

Mitmachen ist Ehrensache – 2026 ist IHK-Wahl

© Kobus Louw/iStock

IHK-Wahl 2026: Kandidatur ab 14. November 2025

Wollen Sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Ihre Region aktiv mitgestalten? Dann lassen Sie sich für einen Sitz in der IHK-Vollversammlung und/oder Ihrem Regionalausschuss aufstellen. Die IHK-Wahl ist wichtiger denn je: Gerade in Krisenzeiten brauchen Unternehmen eine starke Vertretung!

IHK-Magazin 10/2025

Vom 13. April bis 11. Mai 2026 wählen rund 400.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung ihr „Parlament der Wirtschaft“, die IHK-Vollversammlung. Dieses oberste Organ der IHK entscheidet über grundsätzliche Fragen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über Einnahmen und Ausgaben. Neben der Vollversammlung werden zusätzlich 20 Regionalausschüsse gewählt. Diese vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

Als Unternehmer Flagge zeigen

Als gewähltes Mitglied des IHK-Ehrenamts übernehmen Sie Verantwortung für den Standort München und Oberbayern, indem Sie aktiv die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mitgestalten. Sie können Ihren Einfluss gegenüber Politik und Verwaltung verstärken und Ihr wirtschaftspolitisches Netzwerk ausbauen. Sie können neue Kontakte knüpfen und werden zum „Sprachrohr“ der Unternehmer Ihrer Region. Pro IHK-Mitgliedsunternehmen kann sich je eine Person für die Vollversammlung und/oder die Regionalausschüsse zur Wahl aufstellen.

IHK-Info: IHK-Wahl 2026

Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur IHK-Wahl 2026 ist die Wahl-Website: www.ihk-wahl2026.de

Alle Infos für Kandidaten

Auf der Wahl-Website finden Sie bereits die offiziellen Formulare für Ihre Wahlbewerbung beziehungsweise Ihre Wahlvorschläge zum Download. Zu unterscheiden sind:

  • Bei einer Wahlwerbung schlägt sich die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber selbst vor.
  • Bei einem Wahlvorschlag wird die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber von einer oder einem Dritten vorgeschlagen.

Hierfür können Sie kandidieren

  • Sie können sich für die Vollversammlung und/oder einen Ihrer Regionalausschüsse engagieren und kandidieren.
  • Sie können für die Wahlgruppen kandidieren, für die Sie auch wahlberechtigt sind.
  • Eine Übersicht über die Wahlgruppen der Vollversammlung und der Regionalausschüsse finden Sie auf der IHK-Wahl-Website.

Fristen beachten

Der Kandidaturzeitraum läuft von 14. November bis 11. Dezember 2025. Innerhalb dieser Frist können Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare zusammen mit allen erforderlichen Anlagen beim Wahlausschuss einreichen. Das geht

  • als eingescanntes Dokument per E-Mail (wahlausschuss@muenchen.ihk.de)
  • per Brief (IHK für München und Oberbayern, Wahlausschuss, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München)
  • oder per Fax (089 5116-81267).

Notwendige Angaben

Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Funktion im Unternehmen, die Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufführen. Die Angabe der Branche und der Geschäftsbezeichnung ist freiwillig. Näheres können Sie der Wahlordnung in Paragraf 11 entnehmen. Hier finden Sie die Wahlordnung.

Persönliche Erklärung unabdingbar

Der Wahlbewerbung/dem Wahlvorschlag ist eine persönliche Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers beizufügen, dass sie beziehungsweise er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihr beziehungsweise ihm keine Tatsachen bekannt sind, die ihre beziehungsweise seine Wählbarkeit ausschließen. Ein entsprechender Passus hierfür ist im Wahlformular der „Persönlichen Erklärung“ integriert.

Nach Eingang und Prüfung der Wahlbewerbungen/Wahlvorschläge werden die Kandidatinnen und Kandidaten auf der IHK-Wahlwebsite sowie im IHK-Magazin veröffentlicht. Der Wahlausschuss wird dann über das weitere Verfahren informieren.

Präsentation der Kandidaten

Jeder Bewerber erhält nach erfolgreicher Prüfung durch den Wahlausschuss Zugang zu einem eigenen Profil auf unserer Wahlwebsite. Zusätzlich zu den Pflichtangaben aus dem Bewerbungsformular beziehungsweise der „Persönlichen Erklärung“ können hier freiwillige Angaben gemacht werden wie

  • Foto-Upload (wird dann unter anderem auch auf dem Online- und Briefwahl-Stimmzettel und zum Teil im Magazin veröffentlicht)
  • persönliches Statement („Darum kandidiere ich“)
  • E-Mail-Adresse
  • Link zur Unternehmenshomepage
  • Links zu Social-Media-Profilen

Alle Kandidaten werden voraussichtlich ab Ende Februar 2026 auf der IHK-Wahlwebsite vorgestellt.

Ergebnisse auf der Website

Nach der Wahl werden neben der Bekanntmachung des Wahlergebnisses die auf die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten entfallenen Stimmzahlen im Internet veröffentlicht.

Alle Infos für Wähler

Wer kann wählen? Wahlberechtigt ist jedes in den festgestellten Wählerlisten eingetragene IHK-Mitglied.

Wen können Sie wählen? Die Kandidatinnen und Kandidaten sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich ehrenamtlich bei der IHK engagieren wollen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Standort München und Oberbayern aktiv mitzugestalten.

Einfach wählen – so geht’s: Die Wahlunterlagen gehen Ihnen rechtzeitig Anfang April 2026 per Post zu. Sie können die Unterlagen direkt ausfüllen und wieder an die IHK zurückschicken. Oder Sie nutzen die Möglichkeit, Ihre Stimme online abzugeben. Die Zugangsdaten zur Onlinewahl erhalten Sie mit den Wahlunterlagen.

Wie erfahren Sie das Wahlergebnis? Das Wahlergebnis wird voraussichtlich im Mai 2026 auf der Internetseite der IHK bekannt gemacht. Außerdem wird es im IHK-Magazin veröffentlicht.

Wählerlisten – wichtig für die Ausübung des Wahlrechts: Nur in den festgestellten Wählerlisten eingetragene IHK-zugehörige Unternehmen sind wahlberechtigt und deren Inhaberinnen und Inhaber beziehungsweise Vertreterinnen und Vertreter auch wählbar. Die Listen werden von der IHK nach den Vorgaben des Wahlausschusses aufgestellt. Dabei geht die IHK von den ihr vorliegenden Daten aus.

Einsicht in die Wahllisten: Die Wählerlisten werden von 14. November 2025 bis 9. Januar 2026 in der Geschäftsstelle der IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, zur Einsicht ausgelegt. Die genauen Daten und Uhrzeiten entnehmen Sie bitte der Wahlwebsite.

Mit folgender Maßgabe: Einsichtsberechtigt sind die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Personalausweis und gegebenenfalls eine Vollmacht mit.

Aufnahme oder Einspruch: Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe beziehungsweise einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich beim Wahlausschuss (IHK für München und Oberbayern, Wahlausschuss, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München) eingelegt werden, wobei eine Übermittlung per Fax (089 5116-81267) ebenfalls möglich ist. Zulässig ist auch die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail (wahlausschuss@muenchen.ihk.de).

Alle Informationen auf der IHK-Wahlwebsite: www.ihkwahl2026.de