Alle Infos für Wähler
Wer kann wählen? Wahlberechtigt ist jedes in den festgestellten Wählerlisten eingetragene IHK-Mitglied.
Wen können Sie wählen? Die Kandidatinnen und Kandidaten sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich ehrenamtlich bei der IHK engagieren wollen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Standort München und Oberbayern aktiv mitzugestalten.
Einfach wählen – so geht’s: Die Wahlunterlagen gehen Ihnen rechtzeitig Anfang April 2026 per Post zu. Sie können die Unterlagen direkt ausfüllen und wieder an die IHK zurückschicken. Oder Sie nutzen die Möglichkeit, Ihre Stimme online abzugeben. Die Zugangsdaten zur Onlinewahl erhalten Sie mit den Wahlunterlagen.
Wie erfahren Sie das Wahlergebnis? Das Wahlergebnis wird voraussichtlich im Mai 2026 auf der Internetseite der IHK bekannt gemacht. Außerdem wird es im IHK-Magazin veröffentlicht.
Wählerlisten – wichtig für die Ausübung des Wahlrechts: Nur in den festgestellten Wählerlisten eingetragene IHK-zugehörige Unternehmen sind wahlberechtigt und deren Inhaberinnen und Inhaber beziehungsweise Vertreterinnen und Vertreter auch wählbar. Die Listen werden von der IHK nach den Vorgaben des Wahlausschusses aufgestellt. Dabei geht die IHK von den ihr vorliegenden Daten aus.
Einsicht in die Wahllisten: Die Wählerlisten werden von 14. November 2025 bis 9. Januar 2026 in der Geschäftsstelle der IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, zur Einsicht ausgelegt. Die genauen Daten und Uhrzeiten entnehmen Sie bitte der Wahlwebsite.
Mit folgender Maßgabe: Einsichtsberechtigt sind die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme Ihren Personalausweis und gegebenenfalls eine Vollmacht mit.
Aufnahme oder Einspruch: Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe beziehungsweise einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich beim Wahlausschuss (IHK für München und Oberbayern, Wahlausschuss, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München) eingelegt werden, wobei eine Übermittlung per Fax (089 5116-81267) ebenfalls möglich ist. Zulässig ist auch die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail (wahlausschuss@muenchen.ihk.de).
Alle Informationen auf der IHK-Wahlwebsite: www.ihkwahl2026.de