Schon die Einführung der Webanwendung eUZweb vor etwa 6 Jahren war ein entscheidender Schritt zur Digitalisierung. Für ihren elektronischen Antrag benötigten die Unternehmen seitdem keine eigene Signaturkarte mehr, es reichte eine Nutzerkennung. „Von Anfang an war uns jedoch klar, dass der nächste Schritt – die komplette Digitalisierung des Prozesses von der Antragstellung bis zum Versand dieses Dokuments durch die Unternehmen – zügig folgen muss“, sagt IHK-Expertin Wegner.
Dieselbe rechtliche Aussagekraft
Die Herausforderung: Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde. Es begründet volle Beweiskraft über den beurkundeten Vorgang. Es muss sichergestellt sein, dass auch ein eDocument dieselbe rechtliche Aussagekraft hat. Die IHKs holten daher im vergangenen Jahr den auf die Digitalisierung des Außenhandels spezialisierten Hamburger Rechtsanwalt David Saive mit ins Boot.
Eine seiner Empfehlungen: Das Dokument muss elektronisch verifizierbar sein – vor allem wenn Anhänge zum Ursprungszeugnis notwendig sind. „Alle Dokumente müssen zudem so zusammengefügt sein, dass sich die qualifizierte elektronische Signatur der IHK auf sämtliche Seiten bezieht – es ist also ein komplett verschlüsseltes PDF erforderlich“, so Saive.
Kryptografischer Fingerabdruck
Um sicherzustellen, dass das eDocument später, wenn es im Umlauf ist, nicht verändert werden kann, wird es daher mit einem sogenannten Hashwert versehen, einer Art kryptografisch erzeugtem Fingerabdruck. Saive: „Da sich der Hashwert ändert, wenn auch nur ein kleines Detail der Datei modifiziert wird, sorgt er für die notwendige Integrität der Datei.“
Aus technischer Sicht war die größte Hürde der Signaturprozess. „Wir haben im Hintergrund des eUZweb vieles umgebaut, wovon die Anwender aber im Ergebnis möglichst wenig spüren sollten“, berichtet GfI-Fachmann Esland.
Parallel nutzbar: Download und Druck
Tatsächlich besteht für Unternehmen, die das digitale Ursprungszeugnis nutzen möchten, kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Sie melden sich wie bisher bei eUZweb an und entscheiden nach Bewilligung ihres Antrags, ob sie ihr Ursprungszeugnis in der neuen volldigitalen Downloadvariante herunterladen oder die bekannte Druckvariante verwenden wollen. Das Besondere daran: Beides kann parallel genutzt werden, man muss sich also zu keinem Zeitpunkt zwischen Download und Druck entscheiden. Die Gebühren sind bei der IHK für München und Oberbayern für beide Varianten gleich und fallen auch nur einmal pro bewilligtem Antrag an.
Alle Spezialfälle abgedeckt
Die heiße Phase der Entwicklung begann Anfang 2025. „Seitdem waren die Pilotunternehmen eng in den Entwicklungsprozess eingebunden, haben Feedback gegeben, getestet, neues Feedback gegeben – bis wir alle zufrieden waren“, berichtet Wegner. Die IHKs hatten die Tester bewusst so ausgewählt, dass möglichst alle Spezialfälle, die im Zusammenhang mit Ursprungszeugnissen auftreten können, abgedeckt waren.
Auch für die Kunden einfach
Bernd Scharfenberg und sein Team haben bei MAN die Einführung gesplittet. „Zunächst haben wir das eDocument zu Kunden gesendet, bei denen wir mit wenig Hindernissen seitens der lokalen Zollbehörden rechnen konnten.“ Die Erfahrungen aus dieser Runde nutzte das Unternehmen dann für den finalen Roll-out.
Digital macht stark
„Die Digitalisierung dieses wichtigen Prozesses stellt für uns einen bedeutenden Fortschritt in der Abwicklung internationaler Geschäftsvorgänge dar“, resümiert Anke Schomakers, Leiterin Handels-Compliance bei der Linde GmbH in Pullach, die ebenfalls als Pilotunternehmen eingebunden war. „Die einfache Handhabung, die Zeitersparnis sowie die technische Umsetzung überzeugen auf ganzer Linie“, sagt sie. „Die IHKs setzen mit dem digitalen Ursprungszeugnis ein starkes Zeichen für eine moderne und praxisnahe Wirtschaftsförderung.“