Geplante Entlastungsprämie - Überblick
Mit der geplanten Entlastungsprämie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig auf freiwilliger Basis bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten auszahlen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Belastungen der Mitarbeitenden durch gestiegene (Energie-)Preise abzumildern.
Voraussetzung ist, dass die Entlastungsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Zu diesem Zweck soll das „Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ um eine entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz (EStG) ergänzt werden; vorgesehen ist die Einführung eines neuen § 3 Nr. 11d EStG.
Die Zahlung soll nach Verkündung des Gesetzes bis zum 30.06.2027 möglich sein.
Hinweis:
Die geplante Regelung knüpft an die frühere Inflationsausgleichsprämie (IAP) an, die nach Beginn des Ukrainekriegs eingeführt wurde. Im Zusammenhang mit der IAP konnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber freiwillig bis zu 3.000 Euro einmalig oder in mehreren Teilbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei an Beschäftigte auszahlen. Die IAP musste ebenfalls zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und war in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen möglich.
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