Was ist politisch in Diskussion? Welche Änderungen sind geplant?
EU-Kommission startet E-Commerce Initiative
Direktvertriebsanbieter aus Drittländern sollen unsichere oder gefälschte Produkte auf den Markt bringen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen können. Die auf den Plattformen zu niedrigen Preisen angebotenen Waren halten oft Umwelt und Verbaruacherschutzstandards der EU nicht ein. Deutsche und europäische Unternehmen sehen sich daher der Problematik ungleicher Wettbewerbsbedingungen gegenübergestellt.
Deshalb hat die Europäische Kommission am 5. Februar einen Plan vorgestellt, um den Online-Handel in der EU sicherer, nachhaltiger und fairer zu gestalten.
Das vorgestellte Maßnahmenpaket beinhaltet einen Überblick über bereits bestehende Regeln und stellt geplante neue Maßnahmen, Regulierungen und Verordnungen vor, die aus Ansicht der Europäischen Kommission künftig für einen fairen Wettbewerb und sicheren Onlinehandel sorgen sollen.
- Strengere Zollkontrollen: Ein neues EU-Zolldatenzentrum soll riskante Produkte effizienter identifizieren. Die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro soll abgeschafft werden.
- Transparenz durch digitale Lösungen: Der "Digitale Produktpass" wird eingeführt, um Informationen zu Herkunft, Nachhaltigkeit und Sicherheitsstandards von Produkten zugänglich zu machen.
- Pflichten für Online-Marktplätze: Direktvertriebs-Plattformen müssen sicherstellen, dass nur EU-konforme Produkte angeboten werden, und ihre Händler stärker prüfen. Bestehende Gesetze wie der Digital Services Act sollen entschlossener umgesetzt werden, neue Gesetze wie der geplante Digital Fairness Act bestehende Lücken schließen.
- Nachhaltigkeit im Fokus: Neue Vorschriften sollen die Umweltauswirkungen von Importen verringern, beispielsweise durch bessere Recyclingstandards und längere Lebenszyklen für Produkte.
- Nichtdiskriminierende Bearbeitungsgebühr: Eine Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Artikel wird eingeführt, um die zusätzlichen Kosten für die Zollbehörden zu decken, die durch die Kontrolle der hohen Anzahl kleiner Sendungen entstehen.
- Internationale Zusammenarbeit: Die bilaterale Zusammenarbeit mit Herkunftsländern importierter Waren, insbesondere China, soll zur Schulung und Sensibilisierung für EU-Produktsicherheitsvorschriften gestärkt werden.
Diese Maßnahmen sollen nicht nur Verbraucher besser schützen, sondern auch die Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen verbessern und die Umweltauswirkungen des E-Commerce reduzieren.
DIHK-Überblick: EU-Regulierungswelle
Dem Handel steht eine EU-Regulierungswelle bevor. Digitalisierung und Nachhaltigkeit bringen Herausforderungen
Der Handel hierzulande unterliegt schon heute zahlreichen Prüf- und Berichtspflichten, und aus Brüssel werden noch viele weitere dazukommen. Das Themenspektrum reicht von Abholzung bis Zoll, und es umfasst Chemikalien ebenso wie Cybersecurity, Lieferketten wie Produktsicherheit, Umsatzsteuer wie Barrierefreiheit. Hier gibt es einen Überblick über bestehende und künftige Bürokratielasten.
Green Deal
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 mit dem "Green Deal" ein weitreichendes Programm für mehr Klima- und Umweltschutz in der EU vorgelegt. Der deutschen Wirtschaft ist Nachhaltigkeit ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Doch ob sich aus diesen umfassenden Zielen und Vorgaben – wie von der EU-Kommission versprochen – eine Wachstumsstrategie für die deutschen und europäischen Unternehmen ergibt, hängt ganz entscheidend von der konkreten Umsetzung des Maßnahmenbündels ab. Mit dem "Green Deal" sind eine Vielzahl an Änderungen betroffen, die den Handel stark betreffen. Folgende Grafik bietet eine interaktive Übersicht über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommision, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren Stand im aktuellen Gesetzgebungsverfahren.
DIHK Durchblick Digital
Künstliche Intelligenz oder Datenverarbeitung: Um die Digitalisierung sicher voranzutreiben, hat die Europäische Union verschiedene Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Doch diese sind nicht immer für jeden verständlich. In ihrem Format "Durchblick digital" erklärt die DIHK die Vorhaben anhand von Beispielen. Um welche Gesetze es geht und inwiefern Ihr Unternehmen betroffen sein könnte, lesen Sie hier.
Zurück zur Übersicht