Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für ein Ehrenamt bei der IHK für München und Oberbayern gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)

Hier finden Sie Informationen nach der Datengrundverordnung für ehrenamtlich engagierte Personen bei der IHK.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung eines Ehrenamtes für die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift: Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Postanschrift: 80323 München
Telefon: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de

3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der IHK für München und Oberbayern erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. H. der Datenschutzbeauftragten,
Tel. +49 89 5116-0 bzw. Fax +49 89 5116-1306
E-Mail: datenschutzbeauftragter@muenchen.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Sie haben sich bereit erklärt, für die IHK für München und Oberbayern ehrenamtlich tätig zu werden. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung des Ehrenamtes zu ermöglichen (z. B. für die Abstimmung und Einladung zu Sitzungen, Verfahren etc.).

Darüber hinaus ist es abhängig vom jeweiligen Ehrenamt üblich, dass während der Ausübung dieses Amtes Fotos von Ihrer Person angefertigt und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ehrenamt oder das Gremium, in welchem Sie tätig werden, in den Medien oder im Internet (Website der IHK) veröffentlicht werden. Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Vollversammlung, Regionalausschüsse, Fachausschüsse etc.) weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.

Ihre Daten werden auf folgender Rechtsgrundlage verarbeitet:

  • Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten, § 8 Satzung der IHK für München und Oberbayern
  • Präsidium, § 6 Abs. 1 IHKG i. V. m. der Satzung der IHK für München und Oberbayern
  • Vollversammlung (Mitglieder, Nachfolgemitglieder und nachgewählte Mitglieder): § 5 IHKG i. V. m. der Satzung und der Wahlordnung der IHK für München und Oberbayern
  • Regionalausschüsse (Mitglieder, Nachfolgemitglieder und nachgewählte Mitglieder): § 5 IHKG i.V.m. § 10 der Satzung i.V.m. der Wahlordnung der IHK für München und Oberbayern
  • Foren: § 12 der Satzung der IHK für München und Oberbayern
  • Sprecher der Wirtschaftsjunioren, § 5 der Satzung der IHK für München und Oberbayern
  • Allgemeine Ausschüsse: § 9 der Satzung der IHK für München und Oberbayern i. V. m. § 8 IHKG
  • Berufsbildungsausschuss: 77 Abs.1 BBiG i. V. m. § 71 Abs. 2 BBiG
  • freiwillige Streitbeilegungsverfahren (Mediation in der Ausbildung)
  • Handelsrichter: § 108 GVG
  • Vorsitzende und Beisitzer der wettbewerbsrechtlichen Einigungsstelle: § 15 UWG i. V. m. §§ 3, 4 der Verordnung der Landesregierung über die Errichtung von Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskammern vom 9. Februar 1987/19. Oktober 2004
  • (EinigungsstellenVO)
  • Sachverständigenausschuss: § 36 GewO, § 7 AGIHKG (Bayern), § 5 Abs. 2 Sachverständigenordnung der IHK für München und Oberbayern und Fachgremien
  • Aufgabenersteller für IHK-spezifische Weiterbildungsprüfungen §§ 53, 56 BBiG
  • Wahlausschuss: § 5 IHKG i. V. m. § 8 der Wahlordnung der IHK für München und Oberbayern; Sitzverteilungsüberprüfungsausschuss, § 6 der Wahlordnung der IHK für München und Oberbayern
  • Beiräte; § 6 der Satzung der IHK für München und Oberbayern
  • Ausbildungsscouts: Vertrag gemäß § 10 BBiG
  • Arbeitskreise: § 1 Abs.1 IHKG i. V. m § 4 Abs. 1 BayDSG ggf. i.V.m. Art. 6 Abs. 2 BayDSG.
  • Prüfende Personen (Prüfer und weitere Prüfende), § 40 Abs. 1 und 4 BBiG und Prüfer für Sach- und Fachkundeprüfung nach den einschlägigen Verordnungen bzw. Satzungen der IHK für München und Oberbayern
  • Finanzrichter, §§ 16 ff. Finanzgerichtsordnung (FGO)

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben:

  • Sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.
  • An von der IHK beauftragte Auftragsverarbeiter
  • Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen)
  • Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

Hierzu gilt:

  • Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden unter Beachtung gesetzlicher ‎Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ansonsten erfolgt eine Löschung, sofern der Zweck für die ‎Verarbeitung nicht mehr besteht. ‎

Basiert eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung (z. B. Bildveröffentlichung im Internet), so erfolgt die Datenlöschung mit Widerruf der Einwilligung.

8. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK für München und Oberbayern, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel. 089 5116-0, Fax. 089 5116306, E-Mail: info@muenchen.ihk.de.

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel: 089 212672-0 Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de www.datenschutz-bayern.de

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK für München und Oberbayern durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Denn die IHK für München und Oberbayern benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit abwickeln zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie Ihr Ehrenamt nicht ausüben.

11. Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung

Jenseits der Verarbeitung Ihrer Daten für Ihre Ehrenamtstätigkeit kann die IHK für München und Oberbayern Ihre personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 BayDSG iVm Art. 6 Abs. 2 BayDSG zu folgenden weiteren Zwecken nach Art. 6 Abs. 2 DSGVO verarbeiten:

Nr. 1.
Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z. B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum)

Nr. 2
Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) entnommen werden können oder welche die IHK als die Daten verarbeitende Stelle diese veröffentlichen durfte

Nr. 3
Eine Verarbeitung ist erforderlich
Zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen,
Zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann
Zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person
Zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen
Zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben
Zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens.

12. Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling‎

Die IHK für München und Oberbayern setzt keine Tools ein, die eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO ermöglichen.