IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Fachwirt /-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung ist der Personenkreis, der bereits im Dienstleistungssektor im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens tätig ist, und sich in einem zweiten Schritt zum Gepr. Fachwirt / zur Gepr. Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen qualifizieren will.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.

Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Aufgaben- und Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitätsmanagementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen geleitet und motiviert werden.

Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind wirtschaftliche und rechtliche sowie soziale, ökologische und ethische Grundsätze zu beachten und regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte unter folgendem Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Schriftliche Prüfung:
Eine betriebliche Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Situationsaufgaben. Darin werden folgende Handlungsbereiche thematisiert:

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Mündliche Prüfung:

  • Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch und kann erst nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchgeführt werden.
    Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer selbst formuliert und muss mit einer Kurzbeschreibung bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung bei der IHK eingereicht werden. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" sowie einen frei wählbaren Handlungsbereich der schriftlichen Prüfung beziehen.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern einmal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Gebühren für die Prüfung

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.