Was heißt elektronisch / schriftlich geführt?
a) Elektronisch geführte Ausbildungsnachweise sind z. B.
- am PC/Tablet erstellte einzelne Ausbildungsnachweise/Berichte als PDF-Datei oder
- es handelt sich um Ausbildungsnachweise/Berichte, die mit einer speziellen Software/einer Webanwendung erstellt und abgezeichnet wurden und als PDF-Datei zur Verfügung stehen und
- bei Einreichung einer PDF-Datei (Ausbildungsnachweise/Berichtshefte) ist zusätzlich eine Urheberschaftserklärung, die vom Ausbildenden/Ausbilder und Auszubildenden zu unterschreiben ist, beizufügen.
b) Schriftlich geführte Ausbildungsnachweise wurden handschriftlich geführt.
Wann und wie werden die schriftlich / elektronisch geführten Ausbildungsnachweise bei der IHK vorgelegt?
Die Vorlage erfolgt ausschließlich nach vorheriger Aufforderung durch die IHK.
- Bei schriftlicher Ausbildungsnachweisführung: Bitte mailen Sie uns - nach vorheriger Aufforderung durch die IHK - Ihre Ausbildungsnachweise in EINER PDF-Datei (max. Dateigröße 25 MB) an den/die auffordernde/-n IHK-Mitarbeiter/-in.
- Bei elektronischer Ausbildungsnachweisführung: Bitte mailen Sie uns - nach vorheriger Aufforderung durch die IHK - Ihre Ausbildungsnachweise in EINER PDF-Datei (max. Dateigröße 25 MB) mit der unterzeichneten Urheberschaftserklärung an den/die auffordernde/-n IHK-Mitarbeiter/-in.