Taxi (BO-Kraft) |
Mietwagen (BO-Kraft) |
Fahrzeuge müssen mindestens zwei Achsen und vier Räder
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Fahrzeuge müssen mindestens zwei Achsen und vier Räder
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mindestens zwei Türen auf der rechten Längsseite
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zwei Türen auf der rechten Längsseite
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die Ausstattung mit einer Alarmanlage, die vom Sitz des Fahrzeugführers aus in Betrieb gesetzt werden kann
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Ausstattung mit einer Alarmanlage, die vom Sitz des Fahrzeugführers aus in Betrieb gesetzt werden kann
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Einbau eines Taxameters (beleuchteter Fahrpreisanzeiger) und Navigationsgerätes
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Einbau eines Wegstreckenzählers oder Ausrüstung mit einem konformitätsbewerteten softwarebasierten System
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Taxis müssen durch einen hellelfenbeinfarbener Anstrich und einem Taxi-Schild auf dem Dach des Fahrzeuges quer zur Fahrtrichtung kenntlich gemacht werden
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keine Kenntlichmachung in Form eines bestimmtes Anstriches oder Schildes, die Merkmale eines Taxis dürfen nicht verwendet werden
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Anbringen von nach außen wirkender Werbung nur an den seitlichen Fahrzeugtüren (Politische oder religiöse Werbung sind unzulässig)
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Anbringen von nach außen wirkender Werbung nur an den seitlichen Fahrzeugtüren
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Anbringen im Wageninnern an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle eines Schildes mit Namen und Betriebssitz des Unternehmers
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keine Auflagen
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Beförderung von mindestens 50 kg Gepäck bei vollständiger Besetzung
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keine Auflagen
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Außerordentliche Hauptuntersuchungen vor der ersten Inbetriebnahme
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Außerordentliche Hauptuntersuchungen vor der ersten Inbetriebnahme
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Hauptuntersuchung aller 12 Monate
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Hauptuntersuchung aller 12 Monate
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