Geschäftsbezeichnung, Etablissement-Bezeichnung, Firmennamen: Worum geht es eigentlich?
Wer sein Unternehmen taufen möchte, muss sich erst Mal darüber klar werden, um welchen Namen es geht:
-
Firmennamen
oder
- Geschäftsbezeichnung
Firmennamen
Nur Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen einen Firmennamen tragen. Dieser bezeichnet das Unternehmen und muss auch überall benutzt werden. Auf Rechnungen, auf der Website, im Impressum der Website.
Der Firmenname muss den Namen der handelnden Personen, Geschäftsführer beispielsweise, nicht zwingend enthalten. Allerdings muss er ausreichend kennzeichnungsgeeignet sein und darf nicht irreführen.
Geschäftsbezeichnung
Auch Unternehmen wie Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihrem Etablissement einen Namen geben. Diese Geschäfts- oder auch Etablissement-Bezeichnung dient der Unterscheidung und der Werbung.
Im Geschäftsverkehr, zum Beispiel auf Rechnungen, darf dieser Name jedoch nie alleine auftauchen. Es muss immer dabei sein der oder die Namen der natürlichen Person/en, denen das Unternehmen gehört.