Kalender 2026 im Sonnenuntergang

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Pressemeldung vom 22.12.2025

Was ändert sich zum Jahreswechsel?

Ob Einführung der Aktivrente, neuer Mindestlohn, Erhöhung der CO2-Steuer oder Änderungen beim Energie- und Stromsteuergesetz: Auch zum Jahreswechsel 2025/2026 müssen Unternehmer und Selbstständige viele Änderungen im Blick behalten.

IHK informiert über neue Regelungen für Unternehmer und Selbstständige

Nach Zustimmung des Bundesrats zum Rentenpaket wird zum 1. Januar 2026 die Aktivrente eingeführt. Sie ermöglicht Rentnerinnen und Rentnern nach Eintritt in das reguläre Rentenalter, zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Beamte sowie Selbständige sind von der Regelung ausgeschlossen. Weiterhin wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde angehoben. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen, die sogenannten Mini-Jobs, auf 603 € pro Monat.

Die IHK München weist zudem auf die Einführung einer leicht zugänglichen Widerrufsmöglichkeit über einen Widerrufsbutton in Online-Handel hin, zu dem Online-Händler aufgrund einer EU-Regulierung ab dem 19.6.2026 verpflichtet sind. Dieser Button ergänzt ab diesem Datum den Widerruf per E-Mail oder Brief, ersetzt ihn aber nicht. Alle Unternehmen, die mit Verbrauchern über das Internet Verträge schließen, neben Online-Händlern zählen dazu beispielsweise auch Versicherungen, müssen dann solch einen Widerrufsbutton anbieten. Die IHK empfiehlt, rechtzeitig mit der technischen Umsetzung zu beginnen.

Des Weiteren steigt ab 1. Januar 2026 der nationale CO2-Preis in Deutschland auf 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Dadurch erhöhen sich die Abgaben für Treibstoffe und Heizen. In der Gastronomie sinkt der Umsatzsteuersatz auf Speisen dauerhaft auf 7 Prozent.

Einen detaillierten Überblick über die neuen Regelungen zum Jahreswechsel oder im Verlauf des Jahres 2026 gibt die IHK für München und Oberbayern unter www.ihk-muenchen.de/jahreswechsel.

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