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AI-Act – in ihm hat die EU Regeln für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen festgelegt

AI-Act – in ihm hat die EU Regeln für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen festgelegt

© Symbiot/Adobe Stock

Hilfe beim AI Act

Wie sollen Firmen mit den EU-Vorgaben zu künstlicher Intelligenz umgehen? Der KI-Innovationsbeschleuniger bietet Unterstützung. Till Klein vom appliedAI Institute for Europe erklärt, wie es funktioniert.

Von Daniel Boss, IHK-Magazin 1-2/2026

Herr Klein, was genau ist der Bayerische KI-Innovationsbeschleuniger?

Er ist unsere praxisnahe Antwort auf den AI Act aus Brüssel, die wir gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales ins Leben gerufen haben. Diese EU-Gesetzesinitiative zur Regulierung von künstlicher Intelligenz sehen weite Teile der Wirtschaft mit Sorge: Gerade kleine und mittlere Firmen befürchten einen großen bürokratischen Aufwand, verbunden mit entsprechenden Kosten und dem Einsatz personeller Ressourcen.

Wir wollen Unternehmen dabei helfen, die neuen Vorgaben zu erfüllen, ohne dabei überfordert zu werden. Denn am schlimmsten wäre es, wenn Unternehmen nun eine Vermeidungsstrategie fahren würden und das Thema KI – und seine zweifellos großen und vielfältigen Chancen – aufgrund der regulatorischen Hürden vernachlässigen oder sogar ganz ignorieren würden.

Zu komplex für einen Nachmittag

Wie unterstützen Sie die Unternehmen?

Wichtig ist zu betonen, dass wir keine Rechtsberatung bieten und auch nicht jeden Einzelfall im Detail behandeln können. Es geht um die Vermittlung von methodischem Wissen, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, selbst das Thema KI-Regulierung durch die EU anzugehen. Der AI Act ist umfangreich und zeichnet sich durch eine hohe Komplexität inklusive juristischer Sprache auf vielen Seiten aus. Das ist nichts, was man mal so nebenbei an einem Nachmittag durcharbeitet.

Welche Inhalte vermittelt der KI-Innovationsbeschleuniger?

Wir haben unsere Aufgabe in 3 große Bereiche unterteilt: Bildung, Tools und Methoden sowie Vernetzung und Veranstaltungen. Im Bereich Bildung vermitteln wir vor allem Grundlagen, technische Informationen sowie wichtige Hinweise dazu, wie man die Konformität Schritt für Schritt erreichen kann. Dabei setzen wir unter anderem auf Online-Live-Trainings mit unseren Expertinnen und Experten des appliedAI Institute for Europe, bei denen sich Unternehmen kostenlos „aufschlauen“ können.

Open-Source-Lösungen nutzen

Im Bereich Tools und Methoden geht es um Robustheit und Vertrauenswürdigkeit auf der technischen Ebene. Wir zeigen bewährte Praktiken für die Entwicklung von KI und gehen auf die Frage ein, wie man den regulatorischen Anforderungen mit Open-Source-Lösungen begegnen kann.

Und der 3. Bereich?

Durch Veranstaltungen vor Ort bringen wir die verschiedenen Perspektiven auf KI und die EU-Regulatorik zusammen. Bereits nach einem Jahr ist ein beachtliches Ökosystem entstanden, das kaufmännische, technische und juristische Aspekte mit den Nutzerbedürfnissen auf einer Plattform vereint. Der Austausch von Wissen in dieser stetig wachsenden Community ist sehr wertvoll. Weitere Veranstaltungen für 2026 sind in Planung.

Welche Zielgruppe haben Sie?

Wir wenden uns in erster Linie an Mittelstand, Start-ups und den öffentlichen Sektor. Ganz wichtig: Betroffen vom AI Act sind nicht nur Unternehmen und Institutionen, die eigene KI-Lösungen entwickeln, sondern auch solche, die vorhandene Lösungen für ihre Dienstleistungen, Produkte und internen Prozesse nutzen. Die Zielgruppe ist also sehr groß, hat aber – im Vergleich zu Konzernen – in der Regel nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung, um neben dem Alltagsgeschäft die KI-Regulatorik zu meistern.

Till Klein, Projektleiter des Bayerischen KI-Innovationsbeschleunigers und Head of AI Regulation beim appliedAI Institute for Europe

© appliedAI Institute for Europe

Wir wollen Unternehmen dabei helfen, die neuen Vorgaben zu erfüllen, ohne überfordert zu werden.

Till Klein, Head of AI Regulation appliedAI Institute for Europe

Nutzergruppe sehr gemischt

Gibt es bestimmte Personengruppen, die den KI-Innovationsbeschleuniger nutzen?

Das ist bunt gemischt und hängt natürlich auch vom jeweils behandelten Schwerpunktthema ab. An uns wenden sich Projektteams, Mitarbeitende aus dem IT-Bereich oder auch Führungskräfte. Es sollten schon diejenigen im Unternehmen sein, die sich federführend oder zumindest besonders intensiv mit dem AI Act und seinen Folgen befassen.

Wie ist das Interesse insgesamt?

Erfreulich hoch. Im 1. Jahr hatten wir mehrere 100 Teilnehmende. Und wir gehen davon aus, dass die Nachfrage jetzt, im 2. Jahr, noch weiter zunehmen wird. Denn immer mehr Unternehmen und Institutionen erkennen, dass ein Ausklinken aus der KI-Welt praktisch unmöglich geworden ist.

Risikoreiche KI-Systeme bereits verboten

Nicht zu vergessen: Seit Anfang 2025 sind erste Elemente des AI Act verbindlich. KI-Systeme mit einem sogenannten unannehmbaren Risiko sind seitdem verboten. Umgekehrt muss ein gewisses Maß an KI-Kompetenz vorhanden sein, wenn KI-Systeme genutzt oder sogar angeboten werden. Und wir helfen dabei, diese Kompetenz zu erlangen.

Zur Person: Till Klein

Till Klein ist Projektleiter des Bayerischen KI-Innovationsbeschleunigers und als Head of AI Regulation beim gemeinnützigen appliedAI Institute for Europe verantwortlich für das Thema KI-Regulatorik. Der promovierte Wirtschaftsingenieur vermittelt gemeinsam mit Kollegen Wissen zum AI Act im Rahmen des Bayerischen KI-Innovationsbeschleunigers.

Stichwort: Bayerischer KI-Innovationsbeschleuniger

Der Bayerische KI-Innovationsbeschleuniger startete operativ Anfang 2025 und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales gefördert. Unter der Leitung des appliedAI Institute for Europe und in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, der Technischen Universität (TU) München und der TU Nürnberg bietet das Projekt Trainings, Ressourcen und Veranstaltungen, Webinare, Veröffentlichungen und technische Tools. Seit September 2025 sind die bayerischen IHKs (BIHK) Kooperationspartner. Das Projekt ist zunächst bis Ende 2026 begrenzt.

Der AI Act, die Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz , ist seit 1. August 2024 in Kraft. Seit 2. Februar 2025 sind erste Elemente aus dem komplexen Regelwerk verbindlich.