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Gewinnerteams und Organisatoren des IHK Start-up Slams auf der Bühne beim Europäischen Gesundheitskongress

Die Gewinnerteams und Organisatoren des IHK Start-up Slams

Gesundheitsmarkt

Start-ups glänzen mit Innovationen

Mit Trockenpulver aus Nanopartikeln will das Biotech-Unternehmen RNhale GmbH die Lungenheilkunde revolutionieren. Seine neue Inhalierlösung, die jeder Patient schnell und diskret einnehmen kann, bescherte dem Spin-off der Ludwig-Maximilians-Universität den ersten Preis beim IHK Start-up Slam und ein Coaching mit Branchenexperten. Dahinter folgten die biopeak GmbH mit nicht invasiven Lösungen zur Patientenüberwachung in Echtzeit mittels eines kleinen Handgelenk- oder Brustmonitors sowie der Gesundheitsdienstleister StellDirVor GmbH, der mit Augmented- und Virtual-Reality-Anwendungen die Pflege und Rehabilitation von Patienten erleichtern will.

Bei Expo und Slam präsentierten sich vier weitere oberbayerische Jungfirmen auf dem 24. Europäischen Gesundheitskongress: HySeDi GmbH, LipoCheck GmbH, NutriSync GmbH und HuCa GmbH mit Praedigo AI. Sie alle stellten innovative, meist digitale Lösungen vor, die Gesundheitsbehandlungen vereinfachen und Kosten senken.

www.ihk-muenchen.de/slam

Stephan Weisang, Director Route and Passenger Development, vor moderner Glasfassade des Flughafens München

Stephan Weisang, Director Route and Passenger Development der Flughafen München GmbH

Flughafen München

„Bedarfe abschätzen und bündeln“

Der Flughafen München ist für viele Unternehmen die Drehscheibe für ihre internationalen Geschäftsreisen. Aktuell können Firmen dem Airport melden, welche Flugverbindungen sie sich wünschen. Ablauf und Ziel dieser Abfrage erläutert Stephan Weisang (37), Director Route and Passenger Development der Flughafen München GmbH.

Herr Weisang, was bringt einem Mittelständler Ihre individuelle Abfrage?

Unser Team will das Streckennetz von und nach München mit Fluggesellschaften aus aller Welt bedarfsgerecht ausbauen. Neben den Reisezielen von Privatreisenden ist der Strecken- und Reisebedarf sowohl von Großunternehmen als auch vom Mittelstand für uns als Flughafenbetreiber von essenzieller Bedeutung. Aktuell besteht das Langstreckennetz aus 54 Zielen. Je besser wir wissen, welche Strecken die Unternehmen darüber hinaus benötigen, desto bedarfsgerechter können wir versuchen, das Netz zu erweitern.

Wie läuft die Abfrage konkret ab?

Wir als Flughafenbetreiber führen Einzelgespräche mit den Firmenvertretern, leiten daraus Bedarfe ab und können diese unternehmensübergreifend bündeln und bei den Airlines adressieren. Fliegen Mitarbeitende regelmäßig bestimmte Strecken oder baut ein Unternehmen etwa einen neuen Werkstandort, ist jetzt die Gelegenheit, uns dies mitzuteilen: Welche Direktverbindung fehlt? Welche der wichtigsten Verbindungen sollten besser angebunden sein? Wie groß ist der Flugreisebedarf?

Das klingt nach viel Aufwand auf allen Seiten.

Es gibt in jedem Fall viel Potenzial. Derzeit bieten knapp 90 Fluggesellschaften nonstop ab MUC Flüge zu fast 230 Zielen in 71 Ländern an. Klar ist doch: Durch die Bündelung des Passagieraufkommens der einzelnen Unternehmen in unserer Region lassen sich in Summe größere und regelmäßigere Bedarfe erkennen. Und desto wahrscheinlicher ist es, dass eine der Airlines ein Flugzeug auf der Wunschstrecke ab MUC einsetzt.

Welche Zeiträume sind realistisch, bis so eine Wunschstrecke realisiert wird?

Das ist zum Teil sehr unterschiedlich und hängt außer von den Nachfrageentwicklungen auch maßgeblich von den Kapazitätsplanungen der Fluggesellschaften ab. Wann und wie viele neue Flugzeuge eingesetzt werden können, bezieht sich meist auf die nächsten ein bis drei Jahre. Wobei die Airlines nochmals langfristiger vorausplanen.Damit die Unternehmen ihre aktuellen und gegebenenfalls künftigen Bedarfe sicher mit uns teilen können, schließen wir gern Vertraulichkeitsvereinbarungen mit ihnen ab.

Unternehmen, die an der Abfrage teilnehmen möchten, melden sich bei: nora.critharellis@munich-airport.de

www.munich-airport.de/corporates

Vier Schüler mit Fachinformatik-Azubis und IHK-Vertretern bei „Ein Tag Azubi“ in der ISG GmbH

Am Aktionstag „Ein Tag Azubi“ – vier Schüler mit Fachinformatik- Azubis der ISG GmbH und Andreas Bensegger (l.), Vorsitzender IHK-Regionalausschuss Rosenheim, ISG-Personalchefin Nadine Demmel (2.v.l.), sowie ISG-Geschäftsführer Philipp Crüwell (r.)

Berufsorientierung

„Ein Tag Azubi“ in vierter Runde

774 Jugendliche schnupperten Ausbildungsluft in 338 Betrieben während des 4. Aktionstags der Wirtschaftsjunioren und IHK-Regionalausschüsse. Denn bei „Ein Tag Azubi“ am schulfreien Buß- und Bettag Mitte November konnten Schüler in verschiedenen oberbayerischen Betrieben Einblicke erhalten und Infos bekommen zu möglichen Ausbildungsberufen – auf Augenhöhe und aus erster Hand von Gleichaltrigen.

Energieeffizienz

Ein Jahrzehnt Netzwerkstärke

Die Bayerische EnergieEffizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i) ermutigt seit 2015 Unternehmen, beim Energiesparen an einem Strang zu ziehen. Insgesamt waren bisher über 800 Teilnehmer in 86 Netzwerken aktiv. Sie tauschen sich über geeignete Maßnahmen aus, senken gemeinsam Kosten und steigern die Wettbewerbsfähigkeit.

Gegründet wurde die Initiative vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit Wirtschaftskammern und Industrieverbänden. Aus Oberbayern sind einige Unternehmen schon von Anfang an dabei, unter anderem die Schreiner Group GmbH & Co. KG in Oberschleißheim und Canon Production Printing in Poing.

been-i.de

23 Prozent

mehr zahlten bayerische Verbraucher für Bohnenkaffee im Oktober 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

Fünf bunte Origami-Schwäne in Reihe, ein roter Schwan fliegt heraus als Symbol für Innovation und Veränderung in der Kreativbranche.

Kreativbranche ­­– Mindset zählt

Münchner Agenturgipfel

Wie Agenturen sich neu (er)finden

Relevant, innovativ und attraktiv bleiben – das sind die zentralen Herausforderungen, aber auch Chancen der Kommunikations- und Kreativbranche angesichts neuer Technologien und veränderter Kundenanforderungen. Vorträge und Austausch dazu, wie sich Agenturen neu (er)finden, bietet kostenfrei der Münchner Agenturgipfel im Stammhaus der IHK Ende Januar 2026 in Kooperation mit CommClubs Bayern und der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG).

Kommunikationsprofis und Kreative werden berichten, wie Agenturen sich im Verhältnis zu Auftraggebern aus Unternehmen positionieren, wie integrierte und maßgeschneiderte Agenturmodelle heute aussehen und wie der Einfluss von KI die Branche verändert. So wird Sebastian Moritz, Electric Sheep GmbH, Mut machen, die KI-Transformation sofort anzugehen. Jason Modemann, Mawave Marketing GmbH, stellt vor, wie Social-First-Agenturen an strategischem Einfluss gewinnen und was dies für klassische Agenturstrukturen bedeutet.

Vor der Abschlussdiskussion wird Andreas Schauerte, Kaltwasser Kommunikation GmbH, skizzieren, wie der Agenturnachwuchs ausgebildet werden sollte und warum trotz oder wegen KI dabei das Mindset entscheidend ist.

Information und kostenfreie Anmeldung: www.events.ihk-muenchen.de/ihk/agenturgipfel

Unfaire Geschäftsmethoden

Vorsicht, Betrug!

Zahlreiche Unternehmen erhalten derzeit E-Mails, in denen ihnen hochpreisige, oft technische Güter aus Insolvenzmasse zu fantastisch günstigen Preisen angeboten werden. Häufig gilt ein Mindestbestellwert, ein großzügiges Rückgaberecht wird in Aussicht gestellt.

Absender sind angeblich Rechtsanwälte oder Kanzleien. Oft stimmen jedoch die Angaben in der E-Mail und im Website-Impressum nicht überein oder es finden sich Bezeichnungen wie „Inhaber“ oder „Geschäftsführer“, was nicht zu einer Kanzlei passt.Die Empfänger sollten misstrauisch sein. Häufig handelt es sich bei traumhaft günstigen Angeboten, die unangefordert auf dem Schreibtisch landen, nicht um Schnäppchen, sondern um Betrugsversuche. Im Zweifelsfall sollten Firmen zuerst den angeblichen Absender recherchieren und direkt bei ihm nachfragen.

Weitere Infos zu unseriösen Geschäftsmethoden von Abmahnmissbrauch bis Phishing: www.ihk-muenchen.de/ratgeber/recht/werbung-fairer-wettbewerb/abzocke-unserioese-maschen

Frau mit Schutzhelm und Tablet in Industriehafen vor Containern und Kränen

Klimaschutz in der EU – emissionsintensive Produkte sind anzumelden

EU-Importe

Jetzt Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen

Rund um globale Liefer- und Wertschöpfungsketten stellen neue Gesetze Unternehmen vor Compliance-Herausforderungen. Überwachungs- und Berichtspflichten nehmen zu. Nun ist seit 1. Januar 2026 die Regelphase für den europäischen CO2-Grenz-ausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism/CBAM) gestartet.

Bereits seit Oktober 2023 galt die Übergangsphase, in der eine quartalsweise Berichtspflicht bestand. Seit Jahresbeginn 2026 dürfen nur noch Unternehmen mit einem Status als zugelassener Anmelder CBAM-pflichtige Waren in die EU importieren.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus verlangt die Abgabe einer CO2-Steuer auf emissionsintensive Produkte, die im Ausland produziert und in die Europäische Union importiert werden. Betroffen sind Waren aus Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom ab einem Gewicht von 50 Tonnen pro Einführer und Jahr. Falls noch nicht geschehen, müssen Unternehmen den Zulassungsantrag als CBAM-Anmelder zeitnah über das EU-Zollportal stellen – eine Einreichung ist bis spätestens 31. März 2026 möglich.

Mehr Informationen: www.ihk-muenchen.de/cbam

Drei Personen in Beratungsgespräch, darunter Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler

Betroffen sind unter anderem Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler

Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO

Zuständigkeit ausgeweitet

Die IHK für München und Oberbayern ist nun die für ganz Bayern zuständige Erlaubnis-, Aufsichts- und gegebenenfalls Registrierungsbehörde für Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung (GewO). Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 an übernimmt sie von der IHK Aschaffenburg die Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Gewerbetreibende mit einer Erlaubnispflicht nach § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter), nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler und -berater), nach §§ 34f und 34h GewO (Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater) sowie nach § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler). Die IHK für München und Oberbayern ist seit 1. Januar 2026 auch zuständig für die Registrierung dieser Gewerbetreibenden im Vermittlerregister, sofern die Gewerbetreibenden einer Registrierungspflicht unterliegen.

Die IHK für München und Oberbayern verfügt über langjährige Erfahrung in der Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse und der Aufsicht über die genannten Gewerbetreibenden. Beginnend mit der Einführung der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater 2007, hatte sie im Rahmen einer Verbundlösung für alle bayerischen Kammern mit Ausnahme der IHK Aschaffenburg diese Tätigkeiten übernommen.

Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Unternehmen in den Fragen und Antworten unten.

Welche Aufgaben hat die IHK für München und Oberbayern als Erlaubnisbehörde?

Die IHK für München und Oberbayern berät Gewerbetreibende aus der Finanzdienstleistungs-, Versicherungs- und Immobilienbranche in der Gründungsphase zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beziehungsweise zu Abgrenzungsfragen. Sie nimmt Erlaubnisanträge von Gewerbetreibenden nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO aus ihrem Zuständigkeitsbereich entgegen, prüft die Erlaubnisvoraussetzungen und erteilt bei Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen die jeweilige Erlaubnis. Erlaubnisanträge können bequem online eingereicht werden. Den Link zum Online-Antragsverfahren gibt es auf der IHK-Website unter: www.ihk-muenchen.de/gewerbeerlaubnisse

Sofern sich bei bestehenden Erlaubnisinhabern Änderungen zum Beispiel des Namens, der Firma, der betrieblichen Anschrift, ein Wechsel in der Geschäftsführung oder eine Änderung bei den registrierungspflichtigen Personen ergeben haben, sind diese Änderungen der IHK für München und Oberbayern aktiv zu melden. Auch hierfür steht ein Onlineservice zur Verfügung unter: www.ihk-muenchen.de/gewerbeerlaubnisse

Sofern Gewerbetreibende auf eine bestehende Erlaubnis verzichten wollen, weil sie beziehungsweise ihr Unternehmen diese Tätigkeit nicht mehr ausüben, ist eine Verzichtserklärung erforderlich. Gut zu wissen: Eine Gewerbeabmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde führt nicht automatisch zum Erlöschen der Erlaubnis. Die IHK für München und Oberbayern nimmt entsprechende Verzichtserklärungen entgegen und bestätigt den Erlaubnisverzicht. Formulare für den Erlaubnisverzicht gibt es auf der IHK-Website unter: www.ihk-muenchen.de/gewerbeerlaubnisse

Sollten Erlaubnisvoraussetzungen nach Erlaubniserteilung entfallen, ist die IHK für München und Oberbayern auch für eine gegebenenfalls erforderliche Aufhebung der Erlaubnis zuständig.

Welche Aufgaben hat die IHK für München und Oberbayern als Vermittlerregisterbehörde?

Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO sind verpflichtet, sich – und gegebenenfalls auch ihre Angestellten – unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) eintragen zu lassen. Die IHK für München und Oberbayern nimmt diese Registrierungen im Vermittlerregister auf Antrag der Gewerbetreibenden vor. Zu den Aufgaben der IHK gehört es außerdem, erforderliche Registeränderungen vorzunehmen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Änderung der betrieblichen Anschrift beziehungsweise bei Löschungen im Vermittlerregister, etwa nach einem Erlaubnisverzicht oder einer Aufhebung der Erlaubnis.

Welche Aufgaben übernimmt die IHK für München und Oberbayern als Aufsichtsbehörde?

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach §§ 34f beziehungsweise 34h GewO sowie Bauträger und Baubetreuer nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a und 3b GewO trifft eine jährliche Prüfungspflicht nach § 24 FinVermV beziehungsweise § 16 MaBV. Prüfungsberichte beziehungsweise Negativerklärungen sind bis spätestens 31. Dezember des Folgejahrs einzureichen. Sie können bei der IHK für München und Oberbayern bequem online eingereicht werden unter: www.ihk-muenchen.de/gewerbeerlaubnisse

Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht zudem eine regelmäßige Weiterbildungspflicht im Umfang von jeweils 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren. Auch Versicherungsvermittler und -berater müssen sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden.

Die IHK für München und Oberbayern überprüft die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung für Gewerbetreibende aus ihrem Zuständigkeitsbereich.

Achtung: Betroffene Gewerbetreibende sollen Weiterbildungserklärungen und -nachweise nicht unaufgefordert einreichen. Die IHK für München und Oberbayern fordert die Dokumente gezielt an.

Wo finden Antragsteller und Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO weitergehende Informationen?

Die IHK für München und Oberbayern informiert auf ihrer Internetseite über die Erlaubniserteilung und die zu beachtenden Pflichten für Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO: www.ihk-muenchen.de/gewerbeerlaubnisse

Die IHK stellt (Online-)Formulare für die Antragstellung, Checklisten und Merkblätter zur Verfügung. So können sich Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO, die einen Internetauftritt haben, zum Beispiel im Merkblatt „Internet-Impressum“ über die erforderlichen Impressumangaben, unter anderem zur zuständigen Aufsichtsbehörde, informieren. Das Merkblatt enthält auch Beispiele für das Internet-Impressum.

Auch für die Erstinformation von Versicherungsvermittlern und -beratern nach § 15 VersVermV sowie von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern nach § 12 FinVermV steht ein Merkblatt mit Formulierungshilfen zur Verfügung.

Handwerker repariert Waschmaschine mit offenem Bullauge und Werkzeugkasten im Wohnraum

Reparatur möglich?

EU-Richtlinie

Recht auf Reparatur

Reparieren statt wegwerfen – diese Idee steht hinter der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“, die im April 2024 verabschiedet wurde. Die neuen Regelungen müssen alle Mitgliedstaaten bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Dann können Verbraucher bei bestimmten Produkten auf einer Reparatur bestehen. So soll die Lebensdauer von Geräten verlängert und Abfall reduziert werden. Die Regelung betrifft sowohl Hersteller als auch Händler.

Worauf müssen sich Unternehmen einstellen? Beim Warenverkauf ist künftig Folgendes zu beachten:

  • Verbraucher können für ausgewählte Produktgruppen eine Reparatur zu angemessenen Kosten verlangen, wenn außerhalb der kaufvertraglichen Gewährleistungszeit ein Mangel auftritt. Die Kosten für die Reparatur muss der Käufer übernehmen.
  • Zeigt sich während der Gewährleistungszeit ein Mangel, soll das schon bestehende Recht auf Reparatur für den Verbraucher attraktiver werden.

Die Vorgaben betreffen ausgewählte Produktgruppen, die im Anhang II der Richtlinie geregelt sind. Das sind unter anderem Haushaltsgeräte (z. B. Haushaltswaschmaschinen und -trockner, Kühlgeräte, Staubsauger), elektronische Geräte (z. B. Smartphones, Tablets, Displays) sowie Fahrzeuge mit Batterien (z. B. E-Scooter, E-Bikes). Künftig könnten weitere Produktgruppen hinzukommen.

Ausführliche Infos zum neuen Recht auf Reparatur gibt es auf der IHK-Website unter: www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/recht-auf-reparatur sowie www.ihk-muenchen.de/krw

Kurz & Knapp

Alpentransit

Lkw-Fahrverbote

An der Brennerautobahn wird mit Hochdruck gearbeitet, die Blockabfertigungen bleiben ein Dauerthema. Die IHK-Website bietet zahlreiche Hinweise rund um die Verkehrsknotenpunkte der Region, zum Beispiel den aktuellen Fahrkalender für die Luegbrücke. Er zeigt bereits geplante Einschränkungen bei der Fahrt über den Brenner im Jahresverlauf sowie absehbare Probleme, etwa bei Schneefall. Inklusive Links zu Websites, die kurzfristige Änderungen melden.

Infos zum Alpentransit

Digitalisierung

Verantwortungsvoll

Auf dem Bayerischen Digitalgipfel haben die Brüder Jannis und Moritz Hutzler den Sonderpreis B.DiGiTAL 2025 für ihre Kinderschutz-App Kidgonet erhalten. Der Bayerische Digitalminister Fabian Mehring (FW) würdigte die Gründer aus Brunnthal für ihr Engagement, mit einer App den verantwortungsvollen und sicheren Umgang von Kindern mit digitalen Medien zu fördern – als Zeichen für Medienkompetenz, Datenschutz und digitale Aufklärung.

Bayerischer Digitalpreis

IHK-Vollversammlungen

Jahreshöhepunkt

Das „Parlament der oberbayerischen Wirtschaft“ ist die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern. Sie wird 2026 am 10. März, 8. Juli sowie 24. November tagen, jeweils von 15 bis 18 Uhr. Da 2026 ganz im Zeichen der IHK-Wahl steht, bildet die konstituierende Sitzung der frisch gewählten Vollversammlung im Sommer den Höhepunkt des Jahres. Die Sitzungen werden live auf der IHK-Website gestreamt: www.ihk-muenchen.de

Mitarbeiter der Paulaner-Salvator-Thomasbräu AG 1953 in Ringelhemden und mit Schnurrbärten posieren vor Faschingsfeier

„Starke Männer“ bei der Paulaner-Salvator-Thomasbräu AG („PST!“) 1953. Mit Schnurrbart, Ringelhemd und Anker auf dem Oberarm posieren Mitarbeiter für den Fotografen, bevor es auf die Faschingsfeier der Brauerei geht.

Im Rückblick

Schätze aus dem Bayerischen Wirtschaftsarchiv

Software | Open Source in Unternehmen

Mann arbeitet an Laptop, zwei Frauen besprechen sich im Hintergrund in hellem Büro mit moderner Technik

Freie Software – flexibel und günstig

Weniger Kosten, flexiblere Nutzung – sieben von zehn Unternehmen nutzen Open-Source-Software. Die für eine Studie vom Digitalverband Bitkom befragten 1.152 Unternehmen ab 20 Beschäftigten sehen als Vorteil Kosteneinsparungen (26 Prozent) sowie den Zugriff auf Quellcodes (19 Prozent). Damit können sie die Software an ihre betrieblichen Anforderungen anpassen und entdecken Sicherheitslücken schneller. Allerdings erschwert der Fachkräftemangel die Entwicklung von Open Source erheblich (20 Prozent).

Energiewende-Barometer | „Widersprüche überfordern die Wirtschaft“

Hochspannungsmasten ragen aus Nebel über bewaldeter Landschaft bei Sonnenaufgang

Im Nebel – „Konstruktionsplan“ für Energiewende bleibt unklar

Die Zahlen lassen aufschrecken: 32 Prozent der bayerischen Unternehmen sehen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Energiewende in Gefahr. Knapp jedes fünfte will seine Produktion einschränken oder sie ins Ausland verlagern, in der Industrie sind es sogar 42 Prozent.
Diese Zahlen ermittelten die neun bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) in ihrem jährlichen Energiewende-Barometer. Vor allem die hohen Energiepreise belasten: 62 Prozent der rund 700 befragten Unternehmen sehen sie als negativen Faktor für Investitionen. Als weitere Hürden, auch für den Klimaschutz, nennen die Unternehmen übergroße Bürokratie und unverhältnismäßig lange Planungs- und Genehmigungsprozesse.
„Die Widersprüche der Energiepolitik überfordern auf Dauer vor allem in der Industrie viele Betriebe“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. „Trotz aller politischer Zielvorgaben gibt es weiterhin keinen verlässlichen Konstruktionsplan für die Energiewende.“
Die meisten Unternehmen sind dennoch schon in der Umsetzung: 72 Prozent erzeugen bereits erneuerbare Energien oder haben dies bald vor. 81 Prozent wollen bis spätestens 2045 klimaneutral sein, acht Prozent haben dieses Ziel bereits erreicht.
„Viele Unternehmen packen an und investieren in die Energiewende. Dazu sind sie aber mehr denn je auf Planungssicherheit, weiteren Netzausbau und schnellere Genehmigungsverfahren angewiesen“, betont Gößl.
www.bihk.de

IHK-Sachverständige | Neue oberbayerische Experten

Computerbetrug, Datendiebstahl oder IT-Sabotage: Bei der Untersuchung, Begutachtung und Aufklärung von Cyberkriminalität ist Expertise auf höchstem Niveau notwendig. Die deutschlandweit ersten beiden Sachverständigen für IT-Forensik hat die IHK für München und Oberbayern jetzt öffentlich bestellt und vereidigt. Weitere vier neue Sachverständige hat die IHK im Oktober 2025 öffentlich bestellt und vereidigt. Somit gibt es auch Verstärkung im Expertenkreis mit Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, vorbeugenden Brandschutz und Lebensmittelchemie.
IHK-Sachverständige müssen unabhängig und weisungsfrei agieren. Vor ihrer öffentlichen Bestellung und Vereidigung weisen sie ihre Sachkunde und Eignung in anspruchsvollen Anhörungen und Prüfungen nach. Sachverständige gibt es für 250 Sachgebiete, am häufigsten nachgefragt werden Immobilienbewertung, Kfz-Schäden und Brandschutz. In Oberbayern sind rund 640 Sachverständige aktiv, die vor allem bei Gerichtsverfahren, Schadensbegutachtungen oder der Bewertung von Vermögensgegenständen ihr Wissen einbringen.
www.ihk-muenchen.de/ratgeber/sachverstaendige

Verpackungen | Aktualisierter Leitfaden

Karton mit nachhaltiger Verpackung und Label „100% recyclable reusable“ auf Holzspänen

Verpacken, möglichst nachhaltig

Auf jeden Verbraucher kommen laut Bundesstatistik jährlich rund 200 Kilogramm Verpackungsmüll. Diese Menge ist seit 2005 um 15 Prozent gestiegen. Deshalb sind auch Unternehmen gefordert, Verpackungen zu reduzieren und zu vermeiden. Dabei unterstützen die bayerischen Industrie- und Handelskammern mit ihrem aktualisierten Leitfaden zu recyclingfähigen und nachhaltigen Verpackungen.
Unternehmen erfahren anhand von zahlreichen Praxisbeispielen, wie sie ein nachhaltiges Verpackungskonzept möglichst kostengünstig realisieren. Der Leitfaden informiert auch über rechtliche Rahmenbedingungen und wie die Einbindung von Mitarbeitern gelingt.
www.ihk-muenchen.de/ratgeber/betrieblicher-umweltschutz/kreislaufwirtschaft/nachhaltige-verpackungen

IHK-Wahl 2026 | Unternehmer wählen ihre IHK-Vertreter

Unternehmerin in roter Bluse mit verschränkten Armen vor Büro mit Kollegen im Hintergrund

IHK-Wahl – Mitmachen ist Ehrensache

Im April/Mai 2026 findet die IHK-Wahl statt. Die Mitgliedsunternehmen der IHK für München und Oberbayern stimmen darüber ab, wer ihre Interessen in den nächsten fünf Jahren in der IHK-Vollversammlung und in den Regionalausschüssen vertreten soll. Wer wählt, nimmt direkten Einfluss auf die Zukunft der Wirtschaft in seiner Region und seiner Branche.
Jedes Unternehmen hat je eine Stimme für die Vollversammlung und eine für seinen Regionalausschuss – ganz gleich, wie groß es ist. Die wahlberechtigten Unternehmen können ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben. Die Wahlunterlagen und Zugangsdaten zur Onlinewahl werden rechtzeitig per Post versendet.
Bei der IHK-Wahl entscheiden rund 400.000 Mitgliedsunternehmen über die Zusammensetzung der IHK-Vollversammlung und der Regionalausschüsse. Die Vollversammlung ist das demokratisch legitimierte höchste Entscheidungsorgan der IHK. Sie bestimmt unter anderem die Richtlinien der IHK-Arbeit und legt die wirtschaftspolitische Positionierung fest. In den 20 Regionalausschüssen engagieren sich die Unternehmerinnen und Unternehmer für die Belange der regionalen Wirtschaft. Sie sind branchenübergreifend besetzt und entsprechen weitestgehend den oberbayerischen Landkreisen.
Mehr Informationen zur IHK-Wahl 2026 unter: www.ihkwahl2026.de

13. Münchner Datenschutz-Tag Digital sicher in die Zukunft!

Hände tippen auf Laptop-Tastatur zur digitalen Kommunikation und Datenschutzthemen

Datenschutz-Tag – alle Infos zu aktuellen Themen

Den Weg zur Digitalisierung datenschutzkonform gehen – dafür bietet der 13. Münchner Datenschutz-Tag die alljährliche oberbayerische Plattform für den Dialog zwischen Wirtschaft, Legislative, Exekutive sowie Datenschutz- und KI-Aufsicht zu aktuellen praxisrelevanten und zukunftsweisenden Fragestellungen: Braucht es eine Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und neue Rechtsgrundlagen rund um den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)? Wie kann ein europäischer Weg aussehen, der zugleich die Digitalisierung vorantreibt und die Wirtschaft entlastet? Wie können Datentransfers in Drittstaaten langfristig abgesichert werden?
Unter der Prämisse der EU-Kommission, Vorgaben der Datenökonomie und der DSGVO zu harmonisieren, diskutieren Experten mit Wirtschaftsvertretern, wie die Umsetzung von digitalen Prozessen rechtssicher erfolgen kann.
Mehr Infos: www.ihk-muenchen.de/datenschutz-tag

Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO | Erweiterte Zuständigkeit für ganz Bayern

Zwei Frauen im Beratungsgespräch an einem Tisch mit Notizbuch und Laptop in hellem Büro

Versicherungsvermittler & Co. – Verbundlösung für Bayern

Ab dem 1. Januar 2026 ist die IHK für München und Oberbayern die für ganz Bayern zuständige Erlaubnis-, Aufsichts- und gegebenenfalls Registrierungsbehörde für Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung (GewO).
Die IHK für München und Oberbayern übernimmt diese Zuständigkeiten nun für alle bayerischen Kammern. Diese Verbundlösung besteht bereits seit Längerem und bezieht ab 1. Januar 2026 auch die IHK Aschaffenburg ein.
Mehr Informationen: www.ihk-muenchen.de/berufszugang/gewerbeerlaubnisse

Steuern | Wichtig ab Januar

Neues Jahr, neue Regelungen – übersichtlichdargestellt auf der IHK-Website: www.ihk-muenchen.de/ratgeber/steuern/aenderungen-jahreswechsel

IHK-Podcast | Wirtschaft hören

Von Digitalisierung über Fachkräfte bis zu Recht und Steuern: Der IHK-Podcast „Wirtschaft für Zukunft“ liefert frische Impulse zu den Themen, die Unternehmen heute bewegen — alle zwei Wochen neu, auf allen gängigen Kanälen abrufbar.
www.ihk-muenchen.de/initiativen/podcast

Kommunalwahl 2026 | Lokale Übersicht

Am 8. März 2026 werden in Bayern rund 39.500 Bürgermeister, Landräte sowie Gemeinde- und Kreisräte gewählt. Zu allen wirtschaftlich bedeutsamen Themen bietet die IHK eine Übersichtswebsite. Auf ihr finden sich die Standortumfrage sowie, sortiert nach Regionen, wichtige Fakten der 23 Landkreise und kreisfreien Städte inklusive der Positionen der IHK-Regionalausschüsse.
www.ihk-muenchen.de/kommunalwahl-2026

Patente | Die Welt von morgen

Von Supermagneten ohne seltene Erden über organische Leuchtdioden bis hin zu Bionik im Fahrzeugbau: Über patentierte Erfindungen aus aller Welt berichtet die neue, kostenfreie Broschüre „erfinden“ des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Der Leser erhält Einblicke in die Arbeit der DPMA-Prüfer und in zukunftsweisende Technologien.
www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/erfinden/index.html

Im Rückblick | Schätze aus dem Bayerischen Wirtschaftsarchiv

Weihnachtsfeier 1951 bei Rodenstock im Hofbräuhaus mit Nikolaus, Engel und Werksorchester vor festlich geschmückten Tischen

Weihnachtsfeier 1951 beim Münchner Optikspezialisten Rodenstock.

Fröhliche Weihnachten bei Rodenstock 1951. Der Münchner Optikspezialist feiert mit seinen Mitarbeitern festlich im Hofbräuhaus mit Nikolaus, Engel und viel Lametta. Die Weihnachtslieder spielt das firmeneigene Werksorchester.