Für eine steigende Zahl von Produkten ist für den indischen Markt eine Zertifizierung oder Registrierung durch das Bureau of Indian Standards (BIS) erforderlich.
Unterschieden wird zwischen
- einer Zertifizierung nach dem Schema I (ISI-Zertifizierung),
- einer Zertifizierung mit Werksinspektion nach Schema X
- und einer Registrierung ohne Werksinspektion nach Schema II,
- sowie einer Zertifizierung für Konformitätszertifikate (Schema IV).
Die Vorgaben für die jeweiligen Zertifizierungen und Registrierungen werden durch die indischen Fachministerien in Form von Quality Control Orders (QCOs) erlassen.
Ob eine Zertifizierung oder Registrierung erforderlich ist, kann mit Hilfe des HS-Codes über das Indische Handelsportal (Indian Trade Portal) des indischen Ministeriums für Handel- und Industrie ermittelt werden.
Zertifizierungs- und Registrierungspflichten können anlassbezogen auch sehr kurzfristig erlassen werden. Daher sollten die entsprechenden Vorgaben regelmäßig überprüft werden.
Angekündigt durch das indische Ministerium für Schwerindustrie (Ministry of Heavy Industries, MHI) wurden neue regulatorische Maßnahmen in den Katalog des Bureau of Indian Standards (BIS) für den Maschinenbau- und Industriesektor aufgenommen.
UPDATE: Aufhebung von Zertifizierungspflichten.
Das indische Ministry of Heavy Industries hat die Zertifizierungspflicht im Rahmen des „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order 2024“ am 14. Januar 2026 aufgehoben. Hierzu zählt auch die Zertifizierung nach Scheme X. Für hiesige Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau bedeutet dies eine spürbare Entlastung und eine deutliche Vereinfachung des Exportprozesses nach Indien. Dennoch sollten Unternehmen weiterhin prüfen, welche regulatorischen Anforderungen für Ersatzteile und bestimmte Produktgruppen bestehen bleiben. Dies kann hier überprüft werden.
Den aktuellen Leitfaden der AHK Indien zum Thema BIS-Zertifizierung finden Sie hier