Wenn Sie bereits Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß § 34f Absatz 1 GewO sind, können Sie die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO unter erleichterten Voraussetzungen beantragen (vereinfachtes Verfahren).
Achtung: Die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 GewO erlischt mit Erteilung der Erlaubnis als Honor-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Der/die Gewerbetreibende muss sich daher für eine der beiden Erlaubnisse entscheiden.
Ein Formular für Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag als Honorar-Finanzanlagenberater im vereinfachten Verfahren und die Möglichkeit zum Upload finden Sie hier.
Zudem senden Sie bitte das Original der Erlaubnis gemäß § 34f Absatz 1 GewO postalisch an folgende Adresse:
IHK für München und Oberbayern
VIII-4
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Bitte beachten Sie: Mit der Antragsstellung entstehen Gebühren. Die aktuelle Gebührenhöhe können Sie hier einsehen.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen. Das Vermittlerregister ist hier öffentlich einsehbar.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, überprüfen Sie bitte anhand der Checkliste, ob Sie
- alle Unterlagen vorliegen haben bzw.
- Unterlagen, die direkt an uns gesendet werden, richtig beantragt haben
Damit vermeiden Sie Nachforderungen unsererseits, die die Bearbeitung verzögern. Vielen Dank!
Checklisten: Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
Checkliste natürliche Person vereinfachtes Verfahren
Checkliste juristische Person vereinfachtes Verfahren