Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind, um folgende Aufgaben eines Fachwirt im Gastgewerbe / einer Fachwirtin im Gastgewerbe verantwortlich wahrzunehmen:
- Selbstständiges Umsetzen von Führungsaufgaben unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben
- Erkennen von Gästeerwartungen und Bewerten neuer Entwicklungen sowie Planung
- Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen
- Zielorientiertes Einsetzen von Marketinginstrumenten mit geeigneten Kommunikationsmitteln.