Prüfungsinformationen
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr erwarten Sie eine schriftliche und eine praktische Zwischenprüfung. Nach dem dritten Jahr schließen Sie die duale Ausbildung mit der Abschlussprüfung bei der IHK für München und Oberbayern ab.
Neuordnung der Ausbildung ab August 2025
In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild der Floristin/ des Floristen im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Auch betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen werden immer wichtiger.
Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wurde damit ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet.
Neu ist zudem, dass auch in diesem Ausbildungsberuf die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt wird. Der Prüfungsbereich Teil 1 "Herstellen floraler Werkstücke" beinhaltet vier Arbeitsaufgaben. Der Prüfungsbereich Teil 2 "Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte" besteht aus einem Kernstück und zwei Begleitstücken.
Die neue Ausbildungsordnung wurde am 06.02.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Die neue Verordnung können Sie hier einsehen.
Eckwerte der Neuordnung
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.