Der/Die im Einzelfall statthafte/n Rechtsbehelfe gegen IHK- Bescheide/Verwaltungsakte ist/sind grundsätzlich dem einschlägigen Verfahrensrecht zu entnehmen. Den IHK-Bescheiden/Verwaltungsakte sind in der Regel Rechtsbehelfsbelehrungen beigefügt, welche zusammengefasst bereits die entsprechenden Hinweise enthalten. Ebenso finden Sie dort Hinweise zur zuständigen Stelle (zuständiges Gericht bzw. zuständige Behörde) sowie die jeweils geltende Rechtsbehelfsfrist.
Beachten Sie daher zunächst stets die Hinweise auf der dem IHK-Bescheid/Verwaltungsakt beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.
Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Hinweise zur formwahrenden Einreichung des/der im Einzelfall statthaften Rechtsbehelfs/Rechtsbehelfe.