Regionalausschuss
Die 20 zu wählenden Regionalausschüsse nehmen die Interessen der Wirtschaft in ihren jeweiligen Bezirken wahr und unterstützen die IHK bei ihrer Arbeit. Sie stehen in regelmäßigem Austausch mit Politik, Verwaltung und anderen wirtschaftsrelevanten Organisationen und Einrichtungen ihrer Region, unterstützen und beraten diese. Eine Einteilung der Regionen, für welche jeweils ein Regionalausschuss gewählt wird, finden sie hier.
Die einzelnen Sitze eines Regionalausschusses verteilen sich auf folgende Wahlgruppen:
- Wahlgruppe A: Industrie, Verkehr und Logistik
- Wahlgruppe B: Handel und Gastgewerbe
- Wahlgruppe C: Sonstige Dienstleistungsgewerbe
Die jeweilige Gesamtsitzzahl sowie die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlgruppen regelt § 26 der Wahlordnung.
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