IHK senkt Umlage für Mitgliedsunternehmen
Die Vollversammlung hat beschlossen, die Umlage für die Mitgliedsunternehmen zu senken. Der Umlagehebesatz geht rückwirkend für 2023 von zuvor 0,1 Prozent auf 0,032 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns zurück. Im Jahr 2024 wird der Umlagesatz bei 0,09 Prozent liegen. Die Grundbeiträge bleiben unverändert.
Zudem hat sich die Vollversammlung für mehr Digitalisierung in der Verwaltung ausgesprochen. In ihrem Positionspapier fordert das Parlament der Wirtschaft, das Once-Only-Prinzip einzuführen. Das hieße, dass Unternehmen, aber auch Bürger, nur noch einmal ihre Informationen eingeben müssten und die Ämter dann diese Daten untereinander austauschen.