Unser Service zu Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung
Mit den Insolvenzsprechstunden bieten wir Ihnen frühzeitige Erstberatung zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen. In Einzelgesprächen kann beispielsweise geklärt werden:
- Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
- Muss ein Insolvenzantrag zwingend gestellt werden?
- Wie wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet und abgewickelt?
- Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
- Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
- Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?
- Wie kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden?
- Wie kann das Risiko einer Insolvenz des Geschäftspartners durch Vertragsgestaltung reduziert werden?
- Was ist zu tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?
Dieser Service ist kostenlos.